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Warum einen Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den
Abmahnwahn e.V.?
Seit der Einführung der Internettechnik Digital Subscriber Line, kurz DSL, hat
sich für die Menschen ungeahnte Möglichkeiten eröffnet. Sekundenschnell lassen
sich Bild + Ton, aber auch Daten im World Wide Web, von einem Punkt der Welt zum
anderen transportieren. Menschen tauschen ohne Kontrolle Daten und Meinungen von
PC zu PC in Internettauschprogrammen, genannt Tauschbörsen.
„Das machen ja alle, es kostet ja nichts und die CDs und die DVDs sind einfach
zu teuer!“
Aber was viele nicht wissen, das Tauschen, speziell das Anbieten (Upload)
urheberrechtlich geschützter Daten ist illegal.
„Woher soll man denn merken, dass es sich um illegale Daten handelt?“
Dabei ist ständig auszugehen, dass die neusten Musiktitel, Spiele, Programme
oder Filme urheberrechtlich geschützt sind. Und jeder der den Adobe Photoshop
CS3 (999,95 €), Map&Guide Professional (1988,50 € ),Microsoft Office 2007
Standard deutsch (460,95 €) oder Windows XP Professional Edition SB inkl.
Service Pack 2 (128,95 €) auf seinen PC installiert hat, sollte sich die Frage
stellen: Habe ich es bezahlt?
Es ist leider nicht nur in Deutschland eine Tatsache, dass immer mehr Menschen
wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden und durch wenig konsistente und
oftmals nicht nachvollziehbare Gerichtsurteile zu Zahlungen verurteilt werden,
die sie finanziell schwer belasten und nicht selten in Existenznot bringen. Aber
die abmahnenden Kanzleien betreiben mit den Abmahnungen ein florierendes
Geschäft, dessen Rechtmäßigkeit sich in einer Grauzone bewegt (Massenabmahnungen
mit überhöhten Rechtsanwaltsgebühren), diese aber erst einmal nachgewiesen
werden muss.
Dann werden (fälschlicher Weise) Viele auch nun argumentieren:
„Jeder muss wissen was er tut und dafür gerade stehen – ich mache so was nicht,
also wird mir auch nichts passieren!“
Vordergründig betrachtet ist diese Argumentation sicherlich richtig und geht mit
der gängigen Rechtsauffassung konform. Was aber nur wenige wissen, ist, dass es
sie trotz dieser ehrlichen Einstellung auch treffen kann! Alleine auf die
Nutzung des Internets bezogen lässt sich sagen, dass es jeden treffen kann, der
einen Zugang zum Internet hat und diesen auch nutzt. „Schuldig“ kann sein, wer
ins Internet geht, online handelt, etc. ungeachtet, ob er selbst nicht legales
Verhalten an den Tag legt. Wichtig ist, alles ist hinfällig wenn der Postbote 2
mal klingelt und man einen Brief einer Anwaltskanzlei in der Hand hält, wo einem
ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz vorgeworfen wird, man eine 30 Jahre
gültige Unterlassungsverpflichtung abgeben soll, sowie Geldforderungen gestellt
werden zwischen 250 bis 10.000 Euro.
„Hilfe, was soll ich nur machen. Ich bin abgemahnt worden soll immens viel Geld
bezahlen, obwohl ich es gar nicht war. Vielleicht meine Kinder. Was soll ich nur
machen?“
Wir haben uns als Ziel gesetzt an die Öffentlichkeit zu gehen, zu informieren
und aufzuklären, genau wie kompetente IT- und Rechtsexperten zu finden, die uns
mit ihrem Wissen unterstützen können. Auch werden wir keinen abweisen, der uns
finanziell unterstützen möchte. Aber wir werden keine Rechtsberatung erteilen
oder jemandem einen Anwalt bezahlen, das wäre gegen die Bestimmungen der
Gemeinnützigkeit, die wir erhalten haben.
Im Abmahnwahn handelt es sich um ein Phänomen, das Seinesgleichen sucht:
Die zugrunde liegenden Rechtsnormen werden nicht wirklich untersucht, sondern
von Staatsanwaltschaften (außer Staatsanwalt Wiedemann vom AG Offenburg) und
Rechtsanwälten einfach hingenommen. Die Technik hat es möglich gemacht, dass die
Personen, die eigentlich zur Gesetzesauslegung verpflichtet sind, schlicht
massiv überfordert werden, die Sache ist eine Bagatelle für die Anwälte, die
damit sehr viel Geld verdienen. Es ist ein Millionen-Dumm-Verdienen im Gange, in
dem die Sieger die Abmahnkanzleien sind.
Auf der Strecke bleiben aber die Abgemahnten und letztlich auch das Gesetz.
Deshalb, diesen Verein!
Steffen Heintsch
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