Link 01 Link 02 Link 03 Link 04 Link 05 Link 06
 
 
 
 
Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
warum diesen Verein?

Warum einen Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.?

Seit der Einführung der Internettechnik Digital Subscriber Line, kurz DSL, hat sich für die Menschen ungeahnte Möglichkeiten eröffnet. Sekundenschnell lassen sich Bild + Ton, aber auch Daten im World Wide Web, von einem Punkt der Welt zum anderen transportieren. Menschen tauschen ohne Kontrolle Daten und Meinungen von PC zu PC in Internettauschprogrammen, genannt Tauschbörsen.

„Das machen ja alle, es kostet ja nichts und die CDs und die DVDs sind einfach zu teuer!“

Aber was viele nicht wissen, das Tauschen, speziell das Anbieten (Upload) urheberrechtlich geschützter Daten ist illegal.

„Woher soll man denn merken, dass es sich um illegale Daten handelt?“

Dabei ist ständig auszugehen, dass die neusten Musiktitel, Spiele, Programme oder Filme urheberrechtlich geschützt sind. Und jeder der den Adobe Photoshop CS3 (999,95 €), Map&Guide Professional (1988,50 € ),Microsoft Office 2007 Standard deutsch (460,95 €) oder Windows XP Professional Edition SB inkl. Service Pack 2 (128,95 €) auf seinen PC installiert hat, sollte sich die Frage stellen: Habe ich es bezahlt?

Es ist leider nicht nur in Deutschland eine Tatsache, dass immer mehr Menschen wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden und durch wenig konsistente und oftmals nicht nachvollziehbare Gerichtsurteile zu Zahlungen verurteilt werden, die sie finanziell schwer belasten und nicht selten in Existenznot bringen. Aber die abmahnenden Kanzleien betreiben mit den Abmahnungen ein florierendes Geschäft, dessen Rechtmäßigkeit sich in einer Grauzone bewegt (Massenabmahnungen mit überhöhten Rechtsanwaltsgebühren), diese aber erst einmal nachgewiesen werden muss.

Dann werden (fälschlicher Weise) Viele auch nun argumentieren:

„Jeder muss wissen was er tut und dafür gerade stehen – ich mache so was nicht, also wird mir auch nichts passieren!“

Vordergründig betrachtet ist diese Argumentation sicherlich richtig und geht mit der gängigen Rechtsauffassung konform. Was aber nur wenige wissen, ist, dass es sie trotz dieser ehrlichen Einstellung auch treffen kann! Alleine auf die Nutzung des Internets bezogen lässt sich sagen, dass es jeden treffen kann, der einen Zugang zum Internet hat und diesen auch nutzt. „Schuldig“ kann sein, wer ins Internet geht, online handelt, etc. ungeachtet, ob er selbst nicht legales Verhalten an den Tag legt. Wichtig ist, alles ist hinfällig wenn der Postbote 2 mal klingelt und man einen Brief einer Anwaltskanzlei in der Hand hält, wo einem ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz vorgeworfen wird, man eine 30 Jahre gültige Unterlassungsverpflichtung abgeben soll, sowie Geldforderungen gestellt werden zwischen 250 bis 10.000 Euro.

„Hilfe, was soll ich nur machen. Ich bin abgemahnt worden soll immens viel Geld bezahlen, obwohl ich es gar nicht war. Vielleicht meine Kinder. Was soll ich nur machen?“

Wir haben uns als Ziel gesetzt an die Öffentlichkeit zu gehen, zu informieren und aufzuklären, genau wie kompetente IT- und Rechtsexperten zu finden, die uns mit ihrem Wissen unterstützen können. Auch werden wir keinen abweisen, der uns finanziell unterstützen möchte. Aber wir werden keine Rechtsberatung erteilen oder jemandem einen Anwalt bezahlen, das wäre gegen die Bestimmungen der Gemeinnützigkeit, die wir erhalten haben.

Im Abmahnwahn handelt es sich um ein Phänomen, das Seinesgleichen sucht:

Die zugrunde liegenden Rechtsnormen werden nicht wirklich untersucht, sondern von Staatsanwaltschaften (außer Staatsanwalt Wiedemann vom AG Offenburg) und Rechtsanwälten einfach hingenommen. Die Technik hat es möglich gemacht, dass die Personen, die eigentlich zur Gesetzesauslegung verpflichtet sind, schlicht massiv überfordert werden, die Sache ist eine Bagatelle für die Anwälte, die damit sehr viel Geld verdienen. Es ist ein Millionen-Dumm-Verdienen im Gange, in dem die Sieger die Abmahnkanzleien sind.

Auf der Strecke bleiben aber die Abgemahnten und letztlich auch das Gesetz.

Deshalb, diesen Verein!

Steffen Heintsch

  back top