Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urhebergesetz

Statistische Auswertung sowie Verhaltensuntersuchung

 

Es soll keinesfalls der Tenor entstehen, Urheberrechtsverletzungen zu legitimieren, sondern es geht vielmehr darum, dass ein wettbewerbsrechtliches Instrumentarium auf Grund einer rechtlichen Grauzone benutzt wird, das „schnelle Geld“ zu machen. Die dieser Übersicht zu Grunde liegenden Daten stammen ausschließlich aus freiwilligen Angaben und sind öffentlich zugängig. Die Informationen Abgemahnter wurden auf Grund ihres Alias (Nicknames) hinreichend anonymisiert. Als Quelle dienen diverse Foren. Mit mehr als 8900 erfassten Datensätzen (Zunahme zur vorherigen Ausgabe: 250 Datensätze) über alle Kanzleien wird statistische Signifikanz erwartet.

 

Bezüglich Versand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung wurden nachfolgende Kanzleien / Firmen erfasst:

 

Auffenberg
Baek Law
Bente
Bindhardt/Fiedler/Zerbe
Clausbruch/Steinmeier/Cramer (CSC)
C-S-R
Denecke/ von Haxthausen
DigiProtect
FAREDS
Fuhmann & Wallenfels
Graf von Westphalen
Kern & Cherkeh
Kornmeier und Kollegen
Kysucan
Lihl
Meier
Negele/Zimmmel/Kremer (NKZ)
Nümann & Lang
Rasch
Reichelt/Klute/Aßmann
Sasse & Partner
Schalast & Partner
Schiek
Schindler/Bolze
Schulenberg & Schenk
Schutt und Waetke (SuW)
Schwarz/Kelwing/Wicke (SKW)
Simon & Partner
Urmann und Collegen (U+C) ehem. KuW
von Gerkan und Burow
von Kenne & Partner
Waldorf Frommer ehem. Waldorf ( WaK)
Zimmermann

 

Hinweis:

 

Daten aus den Anfangszeiten des Abmahnwahns (2005) liegen nur spärlich vor und wurden, falls notwendig geschätzt.


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