Link 01 Link 02 Link 03 Link 04 Link 05 Link 06
 
 
 
 
Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
Die dynamische IP-Adresse in der heutigen Telekommunikation
Die dynamische IP-Adresse
in der heutigen Telekommunikation



Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion, ist die Frage nach der Bedeutung
einer IP-Adresse (IPv4 oder IPv6) getreten. Obwohl vom technischen Verstand
die Aussage Glasklar ist, zeigt sich eins deutlich:
Justiz in Kombination mit EDV bedeuten selten etwas Gutes.

Was ist eigentlich eine IP-Adresse?
Mit zunehmender Komplexität der Netzwerke, musste man feststellen, dass
die MAC-Adressen nicht mehr ausreichen würden, um eine Übersicht zu behalten.
Aus diesem Grund wurden die IP-Adressen eingeführt.
Man kann es, die Techniker mögen mir verzeihen, kurz als “Nickname“
eines Gerätes bezeichnen.
IPv4-Adressen sind nichts weiter als vorzeichenlose 32-Bit Ganzzahlen.
Router und Hosts sind damit zufrieden: eine andere Darstellung von Adressen
ist nicht notwendig, da sie nicht weiter abstrahieren. Menschen dagegen haben Schwierigkeiten beim Umgang mit Zahlen in einer Größenordnung von 232 und
tun sich mit der Berechnung selbiger nicht gerade leichter.
Daher sind IPv4-Adressen in vier Oktette unterteilt, die mit Punkten getrennt werden.
Ein Oktett ist eine Menge von acht binären Zeichen (digits), auch als Byte bekannt. Warum wir nicht einfach von vier Bytes sprechen liegt daran, dass je nach Computer-Architektur Bytes unterschiedlich interpretiert werden, ein Oktett jedoch immer aus
acht binären Zeichen besteht. Abbildung 1 zeigt die Struktur von IPv4-Adressen:


Da jedes Oktett einen binären Wert (Basis 2) zwischen 0 und 28 kodiert liegt der
dezimale Höchstwert bei 255 (Quelle: Digital Ether).
Rein theoretisch kann also die IP-Adresse im Bereich von
000.000.000.000 bis 255.255.255.255 geben. Das entspräche einer Möglichkeit
von über 4 Milliarden (Quelle: Antispam).
Dabei unterscheidet man folgende Arten der IP-Adresse:
- Weltweit ansprechbare (IANA);
- Statische;
- Dynamische;
- Private interne Netzwerk bezogene sowie
- Lokale („localhost“) sowie IP- Adress-Typen,
wie Unicast, Braoadcast und Multicast (Quelle: Wikipedia).

Wenn man heute diskutiert um die Bedeutung einer IP-Adresse im Abmahn-
wesen, meint und redet man eigentlich nur über die eine Form,
die der dynamischen IP-Adresse.
Hierzu herrschen aber im Allgemeinen noch die unterschiedlichsten Meinungen
vor, die aber geprägt sind vom technischen Unverstand oder von einem
bewusstem Ablenken von der Realität.

Warum gibt es überhaupt dynamische IP-Adressen?
Ganz einfach: Ein Provider hat x-Kunden und y>x IP-Nummern, die er vergeben
kann. Weil ständig neue Kunden hinzu kommen und alte Kunden kündigen/wechseln,
kümmert er sich nicht darum, wer welche IP-Nummer fest erhält. Sondern der
Nächste der sich einwählt, erhält automatisch die nächste freie IP-Nummer.
Schließlich sind die meisten Leute nicht ständig online und man kann als Provider
ca. zweimal so viele Kunden wie IP-Nummern haben.
Das ist so wie bei einer Bank: Im Prinzip gibt es das eingezahlte Geld, aber nur
solange wie nicht alle Kunden auf einmal ihr Geld abheben wollen.
Und die gleiche Rechnung gibt es auch bezüglich der Bandbreite:
Ein Provider hält bei x-Kunden nicht die Bandbreite n•x vor (z.B. bei n=16.000 kbit/s), sondern höchstens ein Zehntel oder noch viel weniger, denn
a) ist nicht jeder Kunde ständig online und
b) nutzen die Kunden, die online sind, fast immer nur einen kleinen Bruchteil
ihrer Bandbreite.
Das heißt nicht anderes, als das die dynamische IP-Adresse wirtschaftlicher
(Verwaltungs- und Konfigurations-Aufwand) ist für den Provider als eine, die
man fest (statisch) vergibt.

Dynamische IP bedeutet, das beim Aufbau der Internetverbindung die
dynamisch zugeteilt wird; d. h. bei jedem neuen Aufbau wird, zumindest
generell, eine andere IP zugeteilt.
Das generell bedeutet, das zufälligerweise die gleiche IP ein erneut
zugewiesen werden kann. Hinzu kommt, dass bei dynamischen IPs üblicherweise Zwangstrennungen durchgeführt werden; meist nach rund 12 oder 24 Stunden.
Zitat aus Wikipedia:
“Das RIPE NCC verlangt von seinen LIRs einen Nachweis über die Verwendung
der ihnen zugewiesenen IP-Adressen. Eine feste Zuordnung von Adressen wird
nur in begründeten Fällen akzeptiert, zum Beispiel für den Betrieb von
Servern oder für Abrechnungszwecke.“
Für Server-Betreiber bedeutet eine dynamische IP, das ein Dienst wie DynDNS
oder DNS2go benötigt wird, um den Server unter einem gleichbleibenden Namen
erreichen zu können. Die dynamische IP ist für Server ein gewisser
Schutz, denn damit ist er ein bewegliches Ziel; er ist schwerer angreifbar als
mit statischer IP. Aus dem Grund betreibt man einen TOR-Server zuhause und
mit einer Zwangstrennung nach 5 Stunden.


Zu Bestandsdaten:
Bestandsdaten sind personenbezogene Daten eines Nutzers die für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines
Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung von Telediensten
erforderlich sind: juraforum.de.
Hierzu gehören z. B. die Zur Abrechnung oder zur Störungsbehebung
nötigen Daten.
Man kann in "inhaltliche Ausgestaltung" auch die IP-Nummer hineininterpretieren,
weil im Gesetz nicht genau beschrieben ist, was mit der inhaltlichen
Ausgestaltung genau gemeint ist. Hier gibt es eine Gesetzeslücke.

Zu Verkehrsdaten:
Verkehrsdaten, auch Verbindungsdaten genannt, sind die technischen
Informationen, die bei der Nutzung eines Telekommunikationsdienstes
(Telefonie, Internetnutzung) beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen
(Provider) anfallen und von diesem erhoben, gespeichert, verarbeitet,
übermittelt oder genutzt werden: Wikipedia
Hierzu gehört auch die IP-Nummern, wie § 96 Abs. 1 des TKG ganz klar sagt:
Gesetze im Internet.
Es gibt hier also eine Überschneidung mit den Bestandsdaten, wenn man denn
die IP-Nummer zu den Bestandsdaten zählt.


“IP-Adressen sind vielmehr Verkehrsdaten
im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG, weil sie bei
der Erbringung eines TL-Dienstes erhoben,
verarbeitet oder genutzt werden.
Zweckbestimmung einer IP ist es, die Übertragung
von Signalen zu einem anderen Rechner zu
ermöglichen.“


Johann Bizer (DuD)

Allerdings ändert das nichts daran, das die IP-Nr. nach der grammatischen
Auslegung des TKG zu den Verkehrsdaten zählt und das Bundesverfassungsgericht
hat für den Abruf von Verkehrsdaten hohe Hürden gesetzt, in dem Beschluss
vom 11. März 2008:
"In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr
rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG
(Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses).".
Quelle: Bundesverfassungsgericht.
Da die Urteile des BVerfG Gesetzeskraft haben, siehe auch Wikipedia,
ergibt sich daraus das Verkehrsdaten wie eine dynamische IP-Nr. unter
Richtervorbehalt stehen!
Daran ändert auch eine Interpretation des TDDSG nichts, weil dieses ja den
Urteilen des BVerfG nachgeordnet ist.
Die Bundesregierung hat erst am 01. September 2008 in einem Gesetzentwurf
ihre Rechtsauffassung geäußert. So wird im Gesetz zur Verbesserung der
Durchsetzung von rechten des geistigen Eigentums der Richtervorbehalt damit
begründet, es handelt sich bei den dynamischen IP-Adressen um Verkehrsdaten.


“Ebenso wie das allgemeine Datenschutzrecht im BDSG erstreckt sich der bereichsspezifische Datenschutz des Telekommunikationsrechts auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Allerdings sind im TKG die Einzelangaben über juristische Personen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen,
den personenbezogenen Daten natürlicher Personen gleichgestellt (§ 91 Abs. 1
Satz 2 TKG). Auch IP-Adressen sind personenbezogen, da eine Person insoweit bestimmbar ist.“
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Universität Münster (Script September 2008)


Allerdings gab es schon ein paar Gerichte, die dies anders sehen, so das wohl
nur eine Klage beim BVerfG zweifelsfreie Klarheit bringen kann.
IP-Adresse gleich Bestandsdatum bzw. Telefonnummer:
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2004 - 308 O 264/04
LG Hamburg, Beschluss vom 23.6.2005 - 631 Qs 43/05
LG Stuttgart, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 13 Qs 89/04
LG Stuttgart, Beschluss vom 22.12.2004 - 9 Qs 80/04
LG Köln, Urteil vom 28.07.2004 - 28 O 301/04
LG Hechingen, Urteil vom 19.04.2005 - 1 QS 41/05
LG Würzburg, Urteil vom 20.09.2005 - 5 Qs 248/05
AG München, Urteil vom 30.09.2008 - 133 C 5677/08
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2008 - 4 W 62/08

Wenn eine IP-Adresse einer Telefonnummer
gleichgesetzt wird, sollte man bedenken:
“Eine Telefonnummer dient nur zum Verbindungsaufbau
im Telefondienst.
Zum anderen „wählt“ der TK-Teilnehmer im Internet nicht
die IP-Adresse,
sondern sie wird vom Access Provider
im Rahmen des Verbindungsaufbaues
erst zugewiesen.“


Johann Bizer (DuD)

OLG Zweibrücken:
Auch der Auffassung des Landgerichts, dass die Ermittlung einer Person hinter
einer dynamisch vergebenen IP-Adresse um einen Eingriff ins grundrechtlich
geschützte Fernmeldgeheimnis darstellt, folgte das OLG nicht.
Der Senat äußerte in seiner Begründung "Zweifel, ob die Identität desjenigen,
der zu einem bestimmten Zeitpunkt Nutzer einer dynamischen IP-Adresse war,
als 'Verkehrsdatum' im Sinne des Paragrafen 3 Nr. 30 TKG einzuordnen ist.
"Die Auskunft der Telekom habe sich darauf beschränkt, den Nutzer der IP-Adresse
für den angefragten Zeitraum zu nennen. Dies sei kein wesentlicher Unterschied
zu der Mitteilung, "wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte
Telefonnummer zugeteilt war, was aber, weil ohne Bezug zu einem konkreten Telekommunikationsvorgang, nach allgemeiner Meinung lediglich die Mitteilung
eines 'Bestandsdatums' darstellt (Quelle: Heise Verlag)“.

Sollte sich dieser Unverstand an deutschen Gerichten fortsetzen, wird
nachfolgende ironische Werbung wohl bald Realität in Deutschland.




Wollten Sie schon immer einmal abmahnen ohne lästigen Richterbeschluss?



(Foto: Karikatur)

Aus dem Hause Zweibrücken - klickIP!
Die innovative Software für Abmahner.
Einfach die IP-Rufnummer eingeben. Dank integrierter Inverssuche,
in wenigen Augenblicken zum Namen und Anschrift des Raubkopierers.
Unkompliziert, schnell ohne lästigen Richterbeschluss.


Autor: Steffen Heintsch


  back top