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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
Gedanken zu FileWatch

 

 

Gedanken zu FileWatch

 

 

 

Für Tauschbörsen muss man sich nirgends registrieren im Sinne von mit persönlichen Daten anmelden. Zudem gibt es auch P2P-Programme, die die in der Tauschbörse verwendete ID-Nr. bei jedem Programmstart ändern. Das Anbieten von Dateien ist keine Voraussetzung für die Teilnahme bei einer Tauschbörse; man kann bei Null anfangen oder als "Leecher" nur Downloaden.

Das es möglich ist direkt von einer anderen Festplatte per P2P laden ist stark übertrieben: Involviert sind P2P-Programme, Betriebssysteme, Firewalls, meist Router, Modems, evtl. Proxys usw..

Ein direkter Zugriff ist möglich z. B. über den zweiten SAS-Port bei einer SAS-Festplatte oder bei einer ausgebauten Festplatte (bei beschlagnahmten PCs wird so verfahren), aber bei P2P sind selbst kaum nachweisbare Honeypots und Man-In-The-Middle-Angriffe nicht ausgeschlossen.

Hashwerte sind nur statistisch sicher; eine Kollision ist nicht ausgeschlossen, einfache Hash-Funktionen lassen sich leicht fälschen und vertrauenswürdig sind nur stark kollisionsresistente Hashfunktionen. Verwendet wird laut dem PDF nur der Hash-Wert, den das P2P-Programm anderen P2P-Teilnehmern meldet; was tatsächlich vorhanden ist weiß man damit nicht! Der Hash-Wert ist nur so vertrauenswürdig wie die Quelle. Übertragen auf das Identifizieren von Personen entspricht der direkte Vergleich (von Dateien z. B. mittels diff) dem Vergleich einer anwesenden Person mit deren Personalausweis oder einem ähnlich vertrauenswürdigen Dokument; der Vergleich der Hash-Werte entspricht dem Vergleich von einer Nummer wie der Kundennummer aus der Ferne, per Telefon oder Email. Wie gesagt können sie beispielsweise einem Tauschbörsen-Programm ein Dutzend Dateien zum Einstellen in Tauschbörsen angeben, warten bis die Hash-Werte berechnet wurden und danach, bei kurzzeitig beendetem Programm die Dateien mit Datenmüll so füllen, das die I-Nodes, Zeitstempel und Größen der Dateien den ursprünglichen Wert haben, so das aufgrund der Metadaten (d. h. auf den ersten Blick) keine Änderung erkennbar ist. Dies kann auch durch einen Stromausfall oder anderen Absturz passieren, der Dateien beschädigt, ohne dass man es auf den ersten Blick erkennt. Normalerweise überprüft kein P2P-Programm nach dem ersten Einlesen die Hash-Werte nochmals und dadurch bleiben solche Änderungen gewöhnlich unentdeckt. Ansonsten bräuchte das Programm rund eine Viertelstunde mit hoher CPU- sowie Festplatten-Auslastung um nur 50 GB an Dateien zu überprüfen; und das bei jedem Programmstart! Soviel Aufwand treibt kein P2P-Programm. Zudem kann man P2P-Programme manipulieren und "File Watch" hat sicherlich einige Fehler, durch die z. B. IP-Adressen falsch zugeordnet werden können. Solche Fehler kann man mit ein paarmal ausprobieren, wie in dem Gutachten beschrieben, nicht ausschließen. Um Fehler auszuschließen braucht man nur die Datenpakete mit einem Packet-Sniffer aufzeichnen; damit hat man eine einfache und sehr billige Möglichkeit der Überprüfung, denn Packet-Sniffer wie z. B. Wireshark sind kostenlos und sehr einfach zu bedienen. Damit kann ein Gutachter überprüfen ob die Ausgaben von "File Watch" mit den aufgezeichneten Datenpakten übereinstimmen, ohne das Programm selbst zu benötigen. Wenn so ein elementares Mittel der Beweisssicherung fehlt, ist das nicht vertrauenswürdig.

 

 

 


 

  

 

Logg-Firmen wie Logistep machen sogar Werbung damit, dass der Hashwert durchaus fälschbar ist und bezeichnen die gefälschten Dateien als Täuschungsdateien/Killer-Fake:

"Die Logistep AG kann Täuschungsdateien (Fake-Dateien) ins Internet stellen, welche durch eine Verifizierung nicht auffallen. Wir nennen diese Form unserer Täuschungsdatei auch "Killer-Fake", denn eine solche Datei wird durch alle P2P-Plattformen akzeptiert und verbreitet sich anschließend wie ein Virus. Es besteht auch keine Möglichkeit seitens der P2P-Plattformen einen solchen Effekt zu unterbinden."

 

Zitiert aus:

(1) http://www.ifj.ch/portrait/files/raw/00042937-logistep.pdf , Kapitel 3.5

(2)Als html - auch unter: http://dontknow.me/at/?http://209.85.129.132/search%3Fq=cache:PB6TAZKa23gJ:www.ifj.ch/portrait/files/raw/00042937-logistep.pdf%2Bhttp://www.ifj.ch%2Blogistep%26amp

 

Damit ist sind die Hash-Werte, insbesondere von nicht komplett downgeloadeten Dateien, die ja nicht durch direkten Datei-Vergleich überprüft werden können, wertlos; das Gutachten zu "File Watch" ist veraltet. Gegenüber Filesharer und Gerichten behaupten die Logg-Firmen also das Hashwerte völlig ausreichen und gegenüber den Kunden behaupten sie das Hashwerte leicht fälschbar sind und das es zudem praktisch nicht nachweisbar ist. Dies ist ein gutes Beispiel für zielgruppenorientiertes Marketing.

 

Prof. Dr. Thomas Hoeren - Münster, NJW 43/2008 3099 (3100):

“So taucht gleich von Beginn die Frage auf, ob überhaupt schon der Akt der Ermittlung der IP-Adresse durch private Unternehmen von der Rechtsordnung gedeckt ist. Zwar ist eine dynamische IP-Adresse aus Sicht der privaten Ermittler für sich gesehen noch kein personengebundenes Datum, da ohne weitere Zusatzinformationen ist normalen Mitteln eine Personenbezug nicht hergestellt werden kann (siehe Köcher, MMR 2007, 80 (801); Gola/Schomerus, BDSG, 9. Aufl. (2007), § 3 Rdnr. 10; a.A. LG Berlin, MMR 2007, 799). Dennoch ist es unzulässig, zum Beispiel Spähdateien so einzurichten, dass diese IP-Adresse des P2P Nutzers mit protokollieren. Hierbei handelt es sich um Dateien, die den Eindruck erwecken, dass sie bestimmte vom Tauschbörsennutzer gesuchte Medien enthalten. Dies ist aber nicht der Fall. Die Datei enthält in Wirklichkeit keinen oder nur einen unbrauchbaren Inhalt. Vielmehr soll durch die Spähdatei die IP-Adresse des Interessenten ermittelt werden. Durch das Herunterladen dieser nicht erwünschten Daten wird festplattenspeicher des Nutzers belegt. Da hierfür auf Grund der Täuschung des Nutzers über den Inhalt kein Einverständnis angenommen werden kann, liegt eine Besitzstörung vor, so dass § 826 BGB greift.“

 

 

 


 

 

Zum Gutachten FileWatch:

 

Das Gutachten ist nur die Beschreibung von einem kurzen Ausprobieren von FileWatch. Es zeigt nur, dass dieses Programm "im Prinzip" funktioniert, weil sie in vier Fällen korrekt funktioniert hat. Allerdings ist es ein Gefälligkeits-Gutachten:

 

- Es wird nur eine Installation erwähnt. Damit ist nichts über die Lauffähigkeit ausgesagt, weil es sein kann das das Programm zwar unter einem gewöhnlichen 32-Bit Microsoft Windows funktioniert, aber schon beim Start abstürzt wenn PAE aktiviert ist http://www.microsoft.com/whdc/system/platform/server/PAE/pae_os.mspx#EID.

 

Ebenso kann es sein das das Programm die beschriebenen Tests nicht bestehen würde, wenn statt einem 32-Bit-Windows ein 64-Bit-Windows verwendet wird oder wenn der PC hardwareseitiges Multithreading hat (Multicore-CPU oder mehrere CPUs oder Hyperthreading) und FileWatch hardwareseitiges Multithreading nicht unterstützt. Es reicht auch schon eine andere kleine Änderung durch ein Microsoft-Update aus, um das korrekte Funktionieren zu beeinträchtigen. Ein Beispiel finden Sie hier:

 

http://www.netzwerk-internet.de/network-security/artikel/d/so-loesen-sie-das-dns-problem-und-surfen-wieder-problemlos-im-internet.html

 

Kurzgesagt ist das Kapitel 3.2, Prüfaufbau, mangelhaft und das Gutachten bezieht sich nur auf diesen einen mangelhaft dokumentierten Prüfaufbau beim Gutachter; die Ergebnisse des Gutachters sind daher nicht übertragbar auf den Einsatz bei DigiProtect und sie sind nicht einmal übertragbar auf danach durchgeführte Betriebssystem-Updates. Zudem ist fraglich, ob der Test in den heutigen Tauschbörsen überhaupt noch funktionieren würde, weil die P2P-Protokolle ständig überarbeitet werden. Die Zusammenfassung "Die Software ist voll funktionsfähig" ist daher

a) übertrieben und

b) nicht auf den Einsatz bei DigiProtect übertragbar.

 

- Das grundlegende Problem ist das als Grundlage nur VORGEBLICHE Werte verwendet werden, die nicht überprüft werden. Die Dateien in den Tauschbörsen werden nur doppelt indirekt identifiziert, anhand des Hash-Werts der in der Tauschbörse angezeigt, aber nicht wirklich berechnet wird. Der Hashwert einer Datei lässt sich aber nur dann wirklich ermitteln, wenn die Datei komplett vorliegt; Bruchstücke reichen zur eindeutigen Hashwert-Ermittlung nicht und ob ein nur in der Tauschbörse angezeigter Hashwert vertrauenswürdig ist, ist reine Glaubenssache, weil der Hashwert von jemand anderem angegeben wird. Deshalb wird ja für forensische Untersuchungen von beschlagnahmten Festplatten erst mal eine  bitgenaue Kopie angefertigt, die anschließend untersucht wird; Hashwerte die der Besitzer angibt reichen nicht. Zudem wird von FileWatch nur geprüft ob die Datei im Prinzip downgeloadet werden kann; der Download wird nur gestartet. Damit kann aber nicht einmal der Hashwert überprüft werden. Die Ergebnisse von FileWatch sind daher prinzipiell nicht vergleichbar mit der forensischen Untersuchung von Dateien auf (in der Regel beschlagnahmten) Festplatten in forensischen Labors, wo die Daten direkt gelesen werden und auch nachträglich unabhängig überprüfbar sind. Wie früher erwähnt, lassen sich viele Hach-Werte zudem leicht fälschen und Firmen wie Logistep bieten das sogar kommerziell an, mit dem Versprechen das es auch in allen Tauschbörsen funktioniert (sogen. "Killer-Fake"). Hinzu kommt bei Hashwerten immer das Problem von nicht auszuschließenden Kollisionen; verschiedene Dateien können den gleichen Hashwert haben.

Die Hashwerte sind daher selbst von komplett downgeloadeten Dateien nicht absolut zuverlässig und FileWatch ist daher schon vom Prinzip her unsicher. Hinzu kommt, das FileWatch nicht die Hashwerte von komplett downgeloadeten Dateien berechnet sondern sich mit den in den Tauschbörsen angezeigten Werte begnügt; es findet keine Überprüfung der Hashwerte statt und FileWatch kann leicht getäuscht werden. Beispielsweise kann man durch Manipulation der Dateien oder auch des P2P-Programms dafür sorgen kann, das falsche Hashwerte gemeldet werden, selbst wenn keine P2P-Server manipuliert werden. Dagegen helfen auch stark kollisionsresistente kryptologischen Hash-Funktionen nicht; d. h. selbst wenn FileWatch "Killer-Fakes" mit hoher Sicherheit erkennen könnte, würde es nicht erkennen ob ein Hashwert nur vorgetäuscht wird, weil man den Hashwert nur anhand der komplett downgeloadeten Datei überprüfen kann. Wie früher erläutert, gibt es deshalb zur Vortäuschung falscher Hashwerte in Tauschbörsen u. A. zwei US-Patente.

 

Es fehlen bei dem FileWatch drei grundlegende Eigenschaften:

a) Ein Protokollieren der verwendeten Harde- und Software. Nur so können die Ergebnisse von FileWatch reproduzierbar sein. Dies erfordert nur minimalen Aufwand, z. B. mittels der Windows WMI.

b) Ein komplettes Downloaden der Datei, durch das direkt, also ohne Hashwerte, überprüft werden kann ob es sich wirklich um die Datei handelt oder nur um eine Täuschung ("Killer-Fake") oder eine beschädigte Datei/Fake, bei der nur der Anfang mit dem Original übereinstimmt. Mit einer Flatrate und kostenlosen Programmen wie diff verursacht das keine zusätzlichen Kosten. Bei einer forensischen Untersuchung einer Festplatte wird schließlich auch direkt mit den kompletten Dateien nur nicht nur mit deren Hashwerten oder nur mit Teilen von Dateien gearbeitet.

c) Ein unabhängiges Protokollieren, mit dem das korrekte Funktionieren von FileWatch überprüft werden kann, beispielsweise von einem Zweit-Gutachter. Hierfür reicht schon ein gewöhnlicher kostenloser Packet-Sniffer wie Wireshark. Sofern kein Speicherplatzmangel vorhanden ist, werden dadurch ebenfalls keine Kosten verursacht und selbst wenn, liegen sie im Bereich weniger (<10) Cent pro Gigabyte. Schließlich wird bei einer forensischen Untersuchung einer Festplatte das Original als Beweismittel aufbewahrt; von über ein Netzwerk aufgezeichneten Daten ist daher zumindest eine komplette Kopie zu fordern.

 

 

 

Dr. Rolf Freitag

 

8.12.1968 Geboren in Cuxhaven an der Elbe

1975-1989 Grundschule, Gesamtschule, Hauptschule,

                 Höhere Handelsschule, Fachgymnasium Technik, Teil

                nahmen bei Jugend Forscht

1990-1996 Physik-Studium an der Uni Bremen, Diplom-

                Arbeit: Diffusive dynamische Lichtstreuung von Subs

                tanzen am kritischen Punkt

1995 - 2001 Teilzeit-Zusatz-Aufbau-Studium an der Fernuni

                Hagen: Praktische Informatik

1997-2001 Promotion an der Uni Ulm: Korrelationsmethoden

                 für   hoch dynamische Zeitauflösung in der Foto- und

                 Kathodolumineszenz

2001 Kryptografics GmbH Nürnberg: Anwendung u. Zertifizierung von echten

          Zufallszahlengeneratoren

2002-9/2004 Daum Electronic GmbH Fürth: Hard- u. Software-Entwicklung zu Ergometern

Seit 2003 CCC-Mitgliedschaft

Seit 2006 bei Siemens.

 

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