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Inkasso |
| Art |
Muster |
mögliche Vorgehensweisen |
| 1. Schreiben |
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1. Forderungen annehmen und bezahlen.
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2. Kenntnisnahme, keine Reaktion.
Hinweis:
Nicht empfehlenswert. Kann als
Annahme gewertet werden und es wäre ein Eintrag in der
Inkasso-Datenbank möglich.
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3. Forderungen widersprechen und
zurückweisen.
Hinweis:
(a) Wer keinen Nachweis der
Abmahnung mehr hat oder keine zugeschickt bekam, verfährt nach
Widerspruch ohne vorherige Abmahnung
(b) Wer keine
mod. UE
abgegeben hat, sollte sie jetzt abgeben.
Versandarten der
mod. UE:
1-Mal als Anlage mit Widerspruch (Einschreiben
mit Rückschein)
1-Mal an den Rechteinhaber (Einschreiben mit Rückschein)
zusätzlich jeweils an Inkasso und Rechteinhaber 1-Mal per Telefax
(c)
Versand des Widerspruch
1-Mal per Einschreiben mit Rückschein
1-Mal per Telefax
Wichtig: Je Versandart eine Kopie
aufbewahren!
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4. Einen Rechtsanwalt beauftragen.
empfohlene Anwälte
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| 2. Schreiben |
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1. Forderungen annehmen und bezahlen.
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2. Kenntnisnahme, keine Reaktion.
Hinweis: Nur empfehlenswert, wenn man nach dem 1. Schreiben
Inkasso, Punkt 3. widersprochen hat.
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3. Antworten
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Hinweis:
Ob man antwortet oder nicht, ist jedem
selbst überlassen. Diese Antwort dient zur Zerschlagung
der vermeintlichen Beweise.
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4. Einen Rechtsanwalt beauftragen.
empfohlene Anwälte |
| 3. Schreiben |
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siehe 2. Schreiben
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| 4. Schreiben |
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siehe 2. Schreiben
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Vergleichsangebot |
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1. Vergleich annehmen und bezahlen.
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2. Kenntnisnahme, keine Reaktion.
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3. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte |
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Einstellungsbescheid |
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1. Kenntnisnahme, keine Reaktion.
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2. Forderung Löschung aller
gespeicherten Daten durch das Inkasso (Musterschreiben)
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Hinweis: Auch wenn die Beauftragung
des Inkasso beendet wird, kann der Rechteinhaber immer noch
in der Verjährungsfrist die Kosten aus der Abmahnung einklagen.
Deshalb ist es wichtig, dass man eine mod. UE abgegeben hat, da
sonst die Kosten in einer möglichen Klage auf den
Gegenstandswert aus der Abmahnung (in der Regel zwischen
10.000,00 EUR bis 25.000,00 EUR) erweitert werden können. |
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Rechtsanwalt / Anwaltskanzlei |
| Art |
Muster |
mögliche Vorgehensweisen |
| 1. Schreiben |
|
1. Forderungen annehmen und bezahlen
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2. Kenntnisnahme, keine Reaktion
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3. Antworten
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Hinweis: Ob man antwortet oder nicht, ist jedem selbst
überlassen. Diese Antwort dient zur Zerschlagung der
vermeintlichen Beweise.
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4. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte |
| 2. Schreiben |
|
1. Forderungen annehmen und bezahlen
|
2. Kenntnisnahme, keine Reaktion
Hinweis: (a) Nur empfehlenswert, wenn man nach 1. Schreiben
Rechtsanwalt, Punkt 3, reagiert hat. (b) Wenn man kein 1.
Schreiben Rechtsanwalt bekommen hat, kann man gemäß 1.
Schreiben, Punkt 3 verfahren. |
3. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte |
| 3. Schreiben |
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siehe 2. Schreiben
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| 4. Schreiben Verweigerung
der Annahme der mod. UE |
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| 5. Schreiben Vergleich |
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1. Forderung annehmen und bezahlen
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2.
Kenntnisnahme, keine Reaktion
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3. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte
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| 6. Schreiben Aufzählung
der vermeintlichen Beweise |
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1.Schreiben
Begründung Widerspruch Mahnbescheid |
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Hinweis: Dieses Schreiben wird
verschickt, als Reaktion auf den Widerspruch gegen den
Mahnbescheid, durch den Betroffenen. Auf keinen Fall den
Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurücknehmen oder/und ihn
Begründen. Diese Schreiben erfolgt außerhalb des gerichtlichen
Mahnverfahrens. Wenn man den Widerspruch zum Mahnbescheid
zurücknimmt, kann sofort ein Vollstreckungsbescheid ergehen.
Sprich, ein rechtskräftiger Titel bedeutet Schufa,
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung usw.).
Beachte: Ohne rechtskräftigen Titel, kann weder das Inkasso
noch der Rechtsanwalt etwas bewirken! |
1.1. Widerspruch zum Mahnbescheid
begründen und/oder ihn zurücknehmen (nicht empfehlenswert)
1.2. Widerspruch zum Mahnbescheid begründen und/oder den
Widerspruch zum Mahnbescheid nicht zurücknehmen (nicht
empfehlenswert) |
2. Kenntnisnahme, keine Reaktion
(Empfehlenswert)
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3. Antworten ohne Begründung bzw. ohne
Zurücknahme des Widerspruch
mit Zusammenfassung Morgenstern
Gutachten sowie vorherigen Widerspruch
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4. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte |
2. Schreiben
Begründung Widerspruch Mahnbescheid |
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siehe 1.Schreiben - Begründung Widerspruch Mahnbescheid |
| Letztes Schreiben vor
Klagebegründung |
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Wer keine Nerven bzw.
Durchhaltevermögen mehr besitzt, sollte:
1.
Kenntnisnahme, keine Reaktion
2. Einen Rechtsanwalt
beauftragen
empfohlene Anwälte
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Dies hier ist kein Spiel!
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Kenntnisnahme, keine Reaktion
Hinweis:
Wenn der Betroffene nach dem Erhalt des Mahnbescheide
seinen Widerspruch einlegt, gilt die Faustregel: 6
Wochen. Beginnend mit dem Tag des Versandes des
Widerspruch gegen den Mahnbescheid.
ZPO § 697 Einleitung des Streitverfahrens
(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die
Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller
unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei
Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu
begründen. § 270 Satz 2 gilt entsprechend.
Ohne Klageschrift keine Klage!
Hat man nach dieser ca. 6 Wochenregel keine Post vom
Gericht, kann man wahrscheinlich davon ausgehen dass
keine Klageschrift eingereicht wurde. Über die
Einstellung des Mahnverfahrens bekommt der Betroffene -
keinen Bescheid. Deshalb wird hier auch die Ungewissheit
ausgenutzt.
Warum sollte man jetzt zahlen?
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Gericht |
| Art |
Muster |
mögliche Vorgehensweisen |
| Mahnbescheid |
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1. Keine Reaktion Hinweis: Nicht
empfehlenswert, da sofort der Vollstreckungsbescheid erfolgt.
Ist gleichzustellen mit einem Urteil! Ergo:
Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung usw. |
2. Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim
zuständigen Amtsgericht (Empfehlenswert)
Hinweis: (a)
Das Widerspruchsschreiben ist dem Mahnbescheid als Anlage
beigefügt. (b) Man kann den Forderungen, - insgesamt oder
- zu nur einen Teil widersprechen. |
3. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte |
4. Wer vor dem Erhalt des Mahnbescheids den
Forderungen vollumfänglich widersprochen hat, kann sich bei der
Rechtsanwaltskammer über die Vorgehensweise des Rechtsanwaltes
beschweren.
Muster - Beschwerdeschreiben |
| Zustellung Klageschrift |
??? |
???
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Muss ich unbedingt eine Unterlassungserklärung abgeben?
Dies ist eine der meistgestellten Fragen!
Viele Betroffene sind der Meinung, es
ist nicht notwendig. Es wäre ein Schuldeingeständnis, nach der langen
Zeit wäre eine EV oder eine Unterlassungsklage nicht mehr möglich, die
wollen doch sowieso nur Geld, ich bin Unschuldig usw..
Die Initiative
Abmahnwahn-Dreipage und der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den
Abmahnwahn e.V. empfehlen eine modifizierte
Unterlassungserklärung - auch jetzt noch abzugeben. Ein möglicher
Unterlassungsanspruch besteht immer noch. Sollte es nach dem Widerspruch
zum Mahnbescheid zu einer Klage kommen, kann diese erweitert werden,
zusätzlich auf den Gegenstandswert aus der Abmahnung (in der Regel zwischen
10.000 € bis 25.000 €).
Natürlich kann sie (die
Unterlassungserklärung) auch erst abgegeben werden,
während einer Verhandlung. Der Unterlassungsanspruch wäre genüge getan,
hätte aber weitaus höhere Kosten für den Beklagten zu folge.
Quellen:
Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
Verein gegen
den Abmahnwahn e.V. - Musterschreiben
Abmahnwahn-Dreipage
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hier zum download