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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
 
 
 
Wegweiser Inkasso
 
Wegweiser Inkasso
 

Hinweis zur Benutzung der Musterschreiben Inkasso bzw. Rechtsanwaltskanzlei

 

1. Diese zur Verfügung gestellten Musterschreiben sind eine - Hilfestellung - .

diese werden aber  den Gang zu einem Rechtsanwalt nicht ersetzen  bzw. sind - nur - einsetzbar bei unberechtigten Forderungen.

 

2. Die Anlage - Auszug Morgenstern Gutachten -, stellt nur einen selbst gewählten Extrakt des kompletten Gutachten dar. Dieses Gutachten wurde zwar für ein spezielles Gerichtsverfahren und einem P2P-Client im BitTorrent Netzwerk angelegt, setzt sich aber mit der Arbeitsweise der Logistep AG sowie dem sogenannten Zimmermann Gutachten (eMule) auseinander und ist diesbezüglich auch anwendbar für andere P2P-Netzwerke.

 

3. Der unabhängige öbuv Sachverständige Dipl.-Inf. Morgenstern kann jederzeit beauftragt werden zur Erstellung eines kostenpflichtigen fallspezifischen Gutachtens.

Info unter Email: morgenstern@gutachten.info

 

4. Sollte man als Hilfestellung das komplette Morgenstern Gutachten anfordern, gelten hier die Richtlinien zur Herausgabe, die durch den Vorstand des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. am 31.01.2009 festgelegt wurden:

a) für Vereinsmitglieder kostenlos;

b) für Nichtmitglieder EUR 100,00 Schutzgebühr sowie EUR 10,00 Versandpauschale.

Genauere Information unter Email:  vorstand@verein-gegen-den-abmahnwahn.de

oder Telefon: 09262 - 974217.

 

5. Alle - grau - gekennzeichnete Felder sind mit den eigenen oder aktuellen Daten zu

vervollständigen.

Wer das komplette Morgenstern Gutachten nicht verwenden will und auch nicht vor hat es anzufordern oder ein eigenes kostenpflichtig erstellen zu lassen, sollte zu dem jeweiligen Schreiben die Variante 2 wählen.

 

6. Download des Auszuges aus dem Morgenstern Gutachten:  Link

Der Download wurde am Samstag, den 07. Februar 2009 rechtlich aktualisiert.

Alle, vor dem 07.02.2009, heruntergeladenen Versionen dürfen nicht verwendet werden!

 


Inkasso
Art Muster mögliche Vorgehensweisen
1. Schreiben
1. Forderungen annehmen und bezahlen.


2. Kenntnisnahme, keine Reaktion.


Hinweis:

Nicht empfehlenswert. Kann als Annahme gewertet werden und es wäre ein Eintrag in der Inkasso-Datenbank möglich.


3. Forderungen widersprechen und zurückweisen.

Hinweis:

(a) Wer keinen Nachweis der Abmahnung mehr hat oder keine zugeschickt bekam, verfährt nach Widerspruch ohne vorherige Abmahnung

(b) Wer keine mod. UE abgegeben hat, sollte sie jetzt abgeben.


Versandarten der mod. UE:

1-Mal als Anlage mit Widerspruch (Einschreiben mit Rückschein)
1-Mal an den Rechteinhaber (Einschreiben mit Rückschein)

zusätzlich jeweils an Inkasso und Rechteinhaber
1-Mal per Telefax


(c) Versand des Widerspruch

1-Mal per Einschreiben mit Rückschein
1-Mal per Telefax

Wichtig:
Je Versandart eine Kopie aufbewahren!


Widerspruch mit vorheriger Abmahnung


Widerspruch ohne vorherige Abmahnung


4. Einen Rechtsanwalt beauftragen.
empfohlene Anwälte

2. Schreiben 
1. Forderungen annehmen und bezahlen.
 

2. Kenntnisnahme, keine Reaktion.

Hinweis:
Nur empfehlenswert, wenn man nach dem 1. Schreiben Inkasso, Punkt 3. widersprochen hat.

 

3. Antworten 

mit Zusammenfassung Morgenstern Gutachten und vorherigen Widerspruch 

 

ohne Zusammenfassung Gutachten aber mit vorherigen Widerspruch

 

mit Zusammenfassung Morgenstern Gutachten aber ohne vorherigen Widerspruch 

ohne Zusammenfassung Gutachten Morgenstern und  vorherigen Widerspruch 

Hinweis:

Ob man antwortet oder nicht, ist jedem selbst überlassen.
Diese Antwort dient zur Zerschlagung der vermeintlichen Beweise.


4. Einen Rechtsanwalt beauftragen.
empfohlene Anwälte
 
3. Schreiben 
siehe 2. Schreiben

4. Schreiben 
siehe 2. Schreiben

Vergleichsangebot   
1. Vergleich annehmen und bezahlen.


2. Kenntnisnahme, keine Reaktion.


3. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte
 
Einstellungsbescheid   
1. Kenntnisnahme, keine Reaktion.


2. Forderung Löschung aller gespeicherten Daten durch das Inkasso (Musterschreiben


Hinweis:
Auch wenn die Beauftragung des Inkasso beendet wird,
kann der Rechteinhaber immer noch in der Verjährungsfrist die Kosten aus der Abmahnung einklagen. Deshalb ist es wichtig, dass man eine mod. UE abgegeben hat, da sonst
die Kosten in einer möglichen Klage auf den Gegenstandswert aus der Abmahnung (in der Regel zwischen  10.000,00 EUR bis 25.000,00 EUR) erweitert werden können.
 
     
Rechtsanwalt / Anwaltskanzlei
Art Muster mögliche Vorgehensweisen
1. Schreiben  
1. Forderungen annehmen und bezahlen 


2. Kenntnisnahme, keine Reaktion 


3. Antworten 

mit Zusammenfassung Morgenstern Gutachten sowie vorherigen Widerspruch  ohne Morgenstern Gutachten aber mit vorherigen Widerspruch 
mit Zusammenfassung Morgenstern Gutachten aber ohne vorherigen Widerspruch  ohne Zusammenfassung Morgenstern Gutachten sowie ohne vorherigen Widerspruch 

Hinweis:
Ob man antwortet oder nicht, ist jedem selbst überlassen.
Diese Antwort dient zur Zerschlagung der vermeintlichen Beweise.


4. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte
 
2. Schreiben   
1. Forderungen annehmen und bezahlen 


2. Kenntnisnahme, keine Reaktion
Hinweis:
(a) Nur empfehlenswert, wenn man nach 1. Schreiben Rechtsanwalt, Punkt 3, reagiert hat.
(b) Wenn man kein 1. Schreiben Rechtsanwalt bekommen hat, kann man gemäß 1. Schreiben, Punkt 3 verfahren.
 

3. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte
 
3. Schreiben   
siehe 2. Schreiben

4. Schreiben Verweigerung der Annahme der     mod. UE

1. Forderung annehmen und bezahlen


2. Kenntnisnahme, keine Reaktion


3. Antwort
Musterschreiben


4. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte

5. Schreiben Vergleich

1. Forderung annehmen und bezahlen


2. Kenntnisnahme, keine Reaktion


3. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte

6. Schreiben Aufzählung der vermeintlichen Beweise

1. Kenntnisnahme, keine Reaktion


2. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte

1.Schreiben
Begründung Widerspruch Mahnbescheid
 
 
Hinweis:
Dieses Schreiben wird verschickt, als Reaktion auf den Widerspruch gegen den Mahnbescheid, durch den Betroffenen.
Auf keinen Fall den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurücknehmen oder/und ihn Begründen. Diese Schreiben erfolgt außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wenn man den Widerspruch zum Mahnbescheid zurücknimmt, kann sofort ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Sprich, ein rechtskräftiger Titel bedeutet Schufa, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung usw.).

Beachte:
Ohne rechtskräftigen Titel, kann weder das Inkasso noch der Rechtsanwalt etwas bewirken!
 

1.1. Widerspruch zum Mahnbescheid begründen und/oder ihn zurücknehmen (nicht empfehlenswert)
1.2. Widerspruch zum Mahnbescheid begründen und/oder den Widerspruch zum Mahnbescheid nicht zurücknehmen (nicht empfehlenswert)
 

2. Kenntnisnahme, keine Reaktion (Empfehlenswert) 


3. Antworten ohne Begründung bzw. ohne Zurücknahme des Widerspruch

mit Zusammenfassung Morgenstern Gutachten sowie vorherigen Widerspruch

 

4. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte
 

2. Schreiben
Begründung Widerspruch Mahnbescheid
 
  siehe 1.Schreiben - Begründung Widerspruch Mahnbescheid 
Letztes Schreiben vor Klagebegründung

Wer keine Nerven bzw. Durchhaltevermögen mehr besitzt, sollte:

1. Kenntnisnahme, keine Reaktion

2. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte


Dies hier ist kein Spiel!

Kenntnisnahme, keine Reaktion

Hinweis:

Wenn der Betroffene nach dem Erhalt des Mahnbescheide seinen Widerspruch einlegt, gilt die Faustregel: 6 Wochen. Beginnend mit dem Tag des Versandes des Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

ZPO § 697 Einleitung des Streitverfahrens

(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. § 270 Satz 2 gilt entsprechend.

Ohne Klageschrift keine Klage!

Hat man nach dieser ca. 6 Wochenregel keine Post vom Gericht, kann man wahrscheinlich davon ausgehen dass keine Klageschrift eingereicht wurde. Über die Einstellung des Mahnverfahrens bekommt der Betroffene - keinen Bescheid. Deshalb wird hier auch die Ungewissheit ausgenutzt.

Warum sollte man jetzt zahlen?

     
Gericht
Art Muster mögliche Vorgehensweisen
Mahnbescheid 

    

Seite 2 

1. Keine Reaktion
Hinweis:
Nicht empfehlenswert, da sofort der Vollstreckungsbescheid erfolgt. Ist gleichzustellen mit einem Urteil!
Ergo: Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung usw.
 

2. Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim zuständigen Amtsgericht (Empfehlenswert)

Hinweis:
(a) Das Widerspruchsschreiben ist dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt.
(b) Man kann den Forderungen,
- insgesamt oder
- zu nur einen Teil widersprechen.
 

3. Einen Rechtsanwalt beauftragen
empfohlene Anwälte
 

4. Wer vor dem Erhalt des Mahnbescheids den Forderungen vollumfänglich widersprochen hat, kann sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Vorgehensweise des Rechtsanwaltes beschweren.

Muster - Beschwerdeschreiben
 
Zustellung Klageschrift  ??? 
??? 

     

 
Muss ich unbedingt eine Unterlassungserklärung abgeben?
 
Dies ist eine der meistgestellten Fragen!

Viele Betroffene sind der Meinung, es ist nicht notwendig. Es wäre ein Schuldeingeständnis, nach der langen Zeit wäre eine EV oder eine Unterlassungsklage nicht mehr möglich, die wollen doch sowieso nur Geld, ich bin Unschuldig usw..
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage und der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung - auch jetzt noch abzugeben. Ein möglicher Unterlassungsanspruch besteht immer noch. Sollte es nach dem Widerspruch zum Mahnbescheid zu einer Klage kommen, kann diese erweitert werden, zusätzlich auf den Gegenstandswert aus der Abmahnung (in der Regel zwischen 10.000 € bis 25.000 €).
 
Natürlich kann sie (die Unterlassungserklärung) auch erst abgegeben werden, während einer Verhandlung. Der Unterlassungsanspruch wäre genüge getan, hätte aber weitaus höhere Kosten für den Beklagten zu folge.




 
  
 
 
 
Quellen:
Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
Verein gegen den Abmahnwahn e.V. - Musterschreiben
Abmahnwahn-Dreipage
 
 
 

Initiative Abmahnwahn-Dreipage


Telefon: 09262 - 974217
Telefax: 09262 - 974218
Internet: www.abmahnwahn-dreipage.de
Email: steffen.steinwiesen@t-online.de
 

Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.

 Telefon: 038825 - 24135
Telefax: 038825 - 29848
Internet: www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de
Email: vorstand@verein-gegen-den-abmahnwahn.de

 
 
 
 diese Dokumentation als PDF hier zum download 
 
 
 
 
 
 

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