
RA Dr. Wachs
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Interview des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V.
und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage
mit der DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze
digitaler Medien mbH
zum Thema:
Umsetzung des Gesetzes zur
Verbesserung der Umsetzung von Rechten geistigen Eigentums
Samstag, den 08. November 2008
Für den Verein gegen
den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ist
der am 31. Mai 2008 begonnene Gedankenaustausch nicht nur ein
Dialog der lehren Worte oder Mittel zum Zweck, sondern der
Versuch Bewegung in die verhärteten Ansichten zu bringen. Wer
Verständnis für seine Sache erhalten will, muss zuerst einmal
selber Verständnis für den anderen zeigen und damit bekunden,
dass noch mehr Menschen ihren Willen zur Dialogbereitschaft
zeigen sollten. Niemand ist heftiger im Fadenkreuz der
filesharenden Öffentlichkeit und deren Kritik als die
DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH.
Wir, Fred-Olaf Neiße als Vertreter des Verein gegen den
Abmahnwahn e.V. und Steffen Heintsch als Betreiber der Homepage
Abmahnwahn-Dreipage begrüßen recht herzlich den Geschäftsführer
der DigiProtect, Herrn Alex Besparis zu einem ausführlichen
Gespräch.
Steffen Heintsch:
Sehr geehrter Herr Besparis. DigiProtect, eine mbH zum Schutz
digitaler Medien. Gegründet vom Director Buisiness Affairs & New
Media des HipHop-Labels 3p, jetzt nur noch General Manager,
Herrn Andreas Walter. Sie mahnen seit dem April 2007 allein und
seit dem Juli 2007 wieder über die beauftragte Kanzlei Kornmeier
& Partner Urheberechtsverletzungen ab. Sie machten Schlagzeilen
mit der Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung gegen Telekom,
dem Faltblatt auf der Popkomm, Verträgen mit der Mick Haig
Producktion + John Stagliano, die Meldung das Deutsche Patent-
und Markenamt überprüft DigiProtect sowie waren nach eigener
Aussage der erste Antragsteller gemäß Richterbeschluss des neue
in Kraft getretenen Gesetzes (GEigDuVeG). Welche Ziele hat sich
der Geschäftsführer Herr Alex Besparis gestellt?
Alex Besparis: Erst einmal vielen Dank für die
Möglichkeit des Dialoges und die Gelegenheit hier einige Dinge
klar und vor allem richtig zu stellen. Seit der Gründung der
Gesellschaft war und ist unser Ziel die Verfolgung von Anbietern
urheberrechtlich geschützter Werke. Wir tun dies mit allen uns
zur Verfügung stehenden Mitteln und ich möchte Ihnen auch gerne
sagen warum: Rechteinhaber von Musik, Filmen, Software und
sonstigen digital tauschbaren Gütern werden seit Jahren um ihre
Einnahmen gebracht. Filesharing hat in den letzten Jahren immer
weiter zugenommen, die Musikbranche bspw. kämpft seit langem
massiv um ihr eigenes Überleben (Vgl. bspw. „Download
Brennerstudie 2007“ des Bundesverbandes Musikindustrie ).
Es geht nicht um einen wie von Ihnen dargestellten „Abmahnwahn“,
sondern um die Existenz der kreativ Tätigen, der wenigen noch
verbliebenen Unternehmen und deren Angestellten. Vergessen wird
ja immer, dass durch den illegalen Download von Medieninhalten,
im Klartext: den Diebstahl der Produkte der Kreativindustrien
tausende von Arbeitsplätzen vernichtet werden. Die
Musikschaffenden wurden für ihre ersten zaghaften Versuche dem
Raubkopieren und Filesharing zu begegnen indem sie
Werbekampagnen wie „Copy Kills Music“ starteten müde belächelt.
Nur weil es technisch möglich ist, sich kostenlos den neuen
Kinofilm oder das neue Album seiner Lieblingsband downzuloaden,
können doch nicht hunderttausende User dieser Praxis folgen. Wo
soll das denn hinführen? Gehen wir irgendwann alle einfach ins
Geschäft und klauen uns alles, was wir gerade brauchen? Und
diesem Verhalten versuchen wir gezielt auf unterschiedlichen
Ebenen entgegenzuwirken. Zum einen durch die Eindämmung von
Filesharing. Unsere Abmahnungen sollen User warnen, wachrütteln,
vielleicht ein bisschen schockieren und darauf hinweisen: du
schadest jemandem! Das geht so nicht! Wir verlangen ja gerade
keine überhöhten Summen wie es einige Anti-Piraterie-Unternehmen
mittlerweile versuchen. Erst wenn der Abgemahnte wiederholt
gegen die von ihm unterzeichnete Unterlassungserklärung
verstößt, also trotz unseres ersten „Strafzettels“ wiederholt
Medieninhalte rechtswidrig herunterlädt wird es wirklich ernst.
Auf der anderen Seite – und das möchten wir auch gar nicht
bestreiten – bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit
wenigstens einen kleinen Teil ihrer erheblichen Einbußen durch
Piraterie von den hierfür Verantwortlichen ersetzen zu lassen.
Steffen Heintsch: Herr
Besparis. Seit dem 01. September ist das Gesetz zur Verbesserung
der Umsetzung von Rechten geistigen Eigentums (GEigDuVeG) in
Kraft getreten. Gemäß Ihrer Pressemitteilung vom 03. September
2008, genießen Sie das Privileg die ersten zu sein, die die
Richtlinien umgesetzt haben. Es werden dazu aber viele Fragen
offen gehalten und die Informationen fließen eher zäh. Wenn die
Richter Ihnen bestätigten, dass der gewerbliche Ausmaß mit einem
aktuellen Musik-Album erfüllt ist, werden Sie als nächstes Ihr
ganzen überwachten urheberrechtlich geschützten Werke weiter
abmahnen?
Alex Besparis: Ja,
selbstverständlich. Übrigens: wie zwischenzeitlich auch in der
letzten Instanz bestätigt ist das gewerbliche Ausmaß
jedenfalls bei einem Musik-Album erreicht.
Steffen Heintsch: Wie müssen wir uns das
vorstellen. Nach ersten bekannten und unbekannten Informationen
müssen Sie als Antragsteller dem Richter Glaubhaft machen das
sich das urheberechtlich geschützte Werk aktuell verkauft. Der
Gegenstand des Antrages soll Verstoß gegen das Markenrecht
lauten und die Gebühr von EUR 200,00 soll erhoben werden für
jede einzelne IP-Liste. Können Sie diese Angaben bestätigen oder
liegen wir mit unseren Informationen falsch?
Alex
Besparis: Lassen Sie mich Ihre Frage kurz ein wenig
sortieren. Mit Markenrecht hat das ganze gar nichts zu tun.
Die Glaubhaftmachung, dass die Tonaufnahme, der Film, die
Software etc. aktuell verkauft wird ist ja völlig
unproblematisch – alle von uns überwachten Medieninhalte werden
ja verkauft und (leider) auch tausendfach digital geklaut. Die
Gerichtsgebühren reichen wir natürlich – wie übrigens auch die
Gebühren, die die Provider von uns wollen – an den User weiter.
Leider sind einige Gerichte der Meinung, dass die von uns
erwischten Personen ruhig ein bisschen mehr bezahlen sollen und
überlegen, ob die Gerichtsgebühren nicht pro User 200,00 €
betragen sollten. Diese Meinung teilen wir nicht – es soll ja
für die Leute, denen wir quasi einen Strafzettel schicken nicht
noch teurer werden.
Fred-Olaf Neiße:
Das Faltblatt auf der Bitkomm (Turn Piracy into Profit) ist
immer wieder Zündstoff von Diskussionen. Mit dem Bekanntwerden
des Faltblattes bekommt man als Außenstehender den Eindruck, das
DigiProtect offensiv und aggressiv wirbt um die Gunst anderer
Rechteinhaber sowie gezielt mit der Thematik: Filesharing Profit
zu erzielen.
Zitat:
“Gesellschaftszweck…Anbieter rechtswidriger Inhalte zur
Abgabe einer
Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung eines
pauschalen Schadensersatzes zu
bewegen.”
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Können Sie hier Aufklärung verschaffen. Ziehen wir
vorschnelle und falsche Schlussfolgerungen?
Alex
Besparis: Von „Bekanntwerden“ kann ja eigentlich
nicht die Rede sein. Da sind ja keine geheimen Informationen
enthalten. Wir bieten eine Dienstleistung an und jeder der sich
hierfür interessiert konnte in den Besitz einer solchen
Broschüre gelangen. Aber sie haben Recht: Natürlich ist der
Werbe-Slogan „Turn piracy into profit“ ein bisschen provokant,
so wie Werbung eben nun mal ist. Vergessen Sie nicht –
bislang haben die Medienunternehmen für alle Maßnahmen zur
Pirateriebekämpfung zusätzlich zu den Umsatzeinbrüchen ein
Vermögen bezahlen müssen.
Steffen
Heintsch: Herr Besparis. Die größte Verwirrung in
Zusammenhang mit von Ihnen erfolgten Abmahnungen ist die Frage
nach dem Urheberrecht. In der Regel fordern Sie als
Rechteinhaber eines Filmwerkes die Unterlassung der
rechtwidrigen Handlungen gegenüber sich aber auch gegenüber dem
Filmproduzenten. Besitzen Sie gar nicht das alleinige
Verwertungs- und Nutzungsrecht auf das Werk oder können Sie uns
gegenüber Ausführungen tätigen über den Status Quo des
Rechtebesitzes bei DigiProtect?
Alex Besparis:
Ihre Information ist nicht ganz richtig. Zur Unterlassung muss
sich der Abgemahnte nur gegenüber DigiProtect und nicht
gegenüber dem Originalrechteinhaber – in Ihrem Beispiel einem
Filmhersteller – verpflichten. Rechteinhaber ist insoweit
ausschließlich DigiProtect.
Fred-Olaf
Neiße: Wenn ich einmal nachhaken darf. Es gibt
Informationen nach dem Sie, als Beispiel die TOP 100 der Charts
(Lützenkirchen) sowie ein Album von Various Artist abmahnen
lassen. Sind Sie wirklich alleiniger Rechteinhaber oder sind
unsere Informationen falsch?
Alex Besparis:
Wenn DigiProtect wegen eines Produktes abmahnt ist DigiProtect
auch exklusiver Rechteinhaber.
Fred-Olaf Neiße: Herr Besparis. Wird es ab September
2008 eine andere Strategie der DigiProtect geben, in dem nicht
mehr einzelne Titel wie z.B. „Lützenkirchen - 3 Tage Wach“
abgemahnt werden, sondern mindestens ganze Alben?
Alex Besparis: Ehrlich gesagt wollen wir
unsere „Strategien“ etc. nicht diskutieren und / oder offen
legen. Unser Ziel ist aber klar – wir wollen, dass die
Medieninhalte unserer Kunden nicht mehr in Tauschbörsen, auf
Rapidshare etc. angeboten werden.
Steffen Heintsch: Wenn man Ihre Pressemitteilung
studiert, fällt einen eine widersprüchliche Aussage sofort ins
Auge: „Selbstverständlich“, so Walter einschränkend weiter
„werden wir aber gegen besonders aktive Urheberrechtsverletzter
auch weiterhin strafrechtlich vorgehen.“ Unserer Meinung nach
ist doch gar keine Strafverfolgung zu erkennen, sondern Sie
stellen einen Antrag zu Herausgabe von Verkehrsdaten mit dem
Ziel der Einleitung von zivilrechtlichen Schritten. War es eine
unbedachte Äußerung Ihres General Manager oder müssen Filesharer
mit strafrechtliche Schritten von DigiProtect rechnen sowie was
verstehen Sie unter aktive, passive oder besonders aktive
Urheberechtsverletzer?
Alex Besparis:
Sie scheinen zu vergessen, dass Urheberrechtsverletzungen in der
Regel eine Straftat sind, §§ 106 ff. StGB. Werden Pornofilme
angeboten kommt zusätzlich noch eine Strafbarkeit wegen des
Anbietens der rechtswidrigen Verbreitung von Pornografie ins
betracht, § 184 StGB. Es ist schon richtig, dass niemand
wegen eines Films oder eines Musikalbums ins Gefängnis gesperrt
wird. Fakt ist aber auch, dass wir teilweise User erwischen, die
tausende von Filmen, Musikstücken etc. anbieten. Natürlich
interessiert sich hierfür die Staatsanwaltschaft. Solche Fälle
werden auch nach wie vor verfolgt und von uns zur Anzeige
gebracht.
Fred-Olaf Neiße:
Es gibt die abstrusesten Meldungen über Ihre mbH. Eine Frage
einfach auf den Punkt gebracht. Stimmt es, das DigiProtect
Filme, über deren Sie die Nutzungs- und Verwertungsrechte
besitzen, selber ins Internet als “Honigtopf“ stellen?
Alex Besparis: Diese „Honigtopf“-Meldung,
also, dass DigiProtect selbst Medieninhalte anbietet und wie der
Angler am Teich darauf wartet, dass jemand diese herunterlädt
ist schlicht quatsch. Ich glaube, dass diese Falschmeldung
einfach auf Unkenntnis wie Tauschbörsen oder One-Click-Hoster
funktionieren, basiert. Um es noch einmal unmissverständlich
klarzustellen: DigiProtect ist nicht agent provocateur, macht
also zu keinem Zeitpunkt Medieninhalte öffentlich zugänglich.
Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße:
Herr Besparis. Wir bedanken uns für dieses erste Gespräch mit
Ihnen als Geschäftsführer der DigiProtect - Gesellschaft zum
Schutze digitaler Medien mbH. Es wird dazu beitragen viele
Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen. Wir, der Verein und
die Initiative Abmahnwahn Dreipage wünschen Ihnen weiterhin viel
Erfolg in Ihrem privaten Leben.
Alex Besparis:
Vielen Dank für das Gespräch.
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Niederklütz |
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