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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
 
Abmahnwahn-Dreipage und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. im Gespräch mit der DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
  
                                 


Interview des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V.
und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage
mit der DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH

zum Thema:

Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Umsetzung
von Rechten geistigen Eigentums


Samstag, den 08. November 2008


Für den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ist der am 31. Mai 2008 begonnene Gedankenaustausch nicht nur ein Dialog der lehren Worte oder Mittel zum Zweck, sondern der Versuch Bewegung in die verhärteten Ansichten zu bringen. Wer Verständnis für seine Sache erhalten will, muss zuerst einmal selber Verständnis für den anderen zeigen und damit bekunden, dass noch mehr Menschen ihren Willen zur Dialogbereitschaft zeigen sollten. Niemand ist heftiger im Fadenkreuz der filesharenden Öffentlichkeit und deren Kritik als die DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Wir, Fred-Olaf Neiße als Vertreter des Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und Steffen Heintsch als Betreiber der Homepage Abmahnwahn-Dreipage begrüßen recht herzlich den Geschäftsführer der DigiProtect, Herrn Alex Besparis zu einem ausführlichen Gespräch.




Steffen Heintsch:
Sehr geehrter Herr Besparis. DigiProtect, eine mbH zum Schutz digitaler Medien. Gegründet vom Director Buisiness Affairs & New Media des HipHop-Labels 3p, jetzt nur noch General Manager, Herrn Andreas Walter. Sie mahnen seit dem April 2007 allein und seit dem Juli 2007 wieder über die beauftragte Kanzlei Kornmeier & Partner Urheberechtsverletzungen ab. Sie machten Schlagzeilen mit der Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung gegen Telekom, dem Faltblatt auf der Popkomm, Verträgen mit der Mick Haig Producktion + John Stagliano, die Meldung das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft DigiProtect sowie waren nach eigener Aussage der erste Antragsteller gemäß Richterbeschluss des neue in Kraft getretenen Gesetzes (GEigDuVeG). Welche Ziele hat sich der Geschäftsführer Herr Alex Besparis gestellt?

Alex Besparis:
Erst einmal vielen Dank für die Möglichkeit des Dialoges und die Gelegenheit hier einige Dinge klar und vor allem richtig zu stellen. Seit der Gründung der Gesellschaft war und ist unser Ziel die Verfolgung von Anbietern urheberrechtlich geschützter Werke. Wir tun dies mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und ich möchte Ihnen auch gerne sagen warum: Rechteinhaber von Musik, Filmen, Software und sonstigen digital tauschbaren Gütern werden seit Jahren um ihre Einnahmen gebracht. Filesharing hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen, die Musikbranche bspw. kämpft seit langem massiv um ihr eigenes Überleben (Vgl. bspw. „Download Brennerstudie 2007“ des Bundesverbandes Musikindustrie http://www.musikindustrie.de/uploads/media/ms_branchendaten_brennerstudie_2007_02.pdf).
Es geht nicht um einen wie von Ihnen dargestellten „Abmahnwahn“, sondern um die Existenz der kreativ Tätigen, der wenigen noch verbliebenen Unternehmen und deren Angestellten. Vergessen wird ja immer, dass durch den illegalen Download von Medieninhalten, im Klartext: den Diebstahl der Produkte der Kreativindustrien tausende von Arbeitsplätzen vernichtet werden. Die Musikschaffenden wurden für ihre ersten zaghaften Versuche dem Raubkopieren und Filesharing zu begegnen indem sie Werbekampagnen wie „Copy Kills Music“ starteten müde belächelt. Nur weil es technisch möglich ist, sich kostenlos den neuen Kinofilm oder das neue Album seiner Lieblingsband downzuloaden, können doch nicht hunderttausende User dieser Praxis folgen. Wo soll das denn hinführen? Gehen wir irgendwann alle einfach ins Geschäft und klauen uns alles, was wir gerade brauchen? Und diesem Verhalten versuchen wir gezielt auf unterschiedlichen Ebenen entgegenzuwirken. Zum einen durch die Eindämmung von Filesharing. Unsere Abmahnungen sollen User warnen, wachrütteln, vielleicht ein bisschen schockieren und darauf hinweisen: du schadest jemandem! Das geht so nicht! Wir verlangen ja gerade keine überhöhten Summen wie es einige Anti-Piraterie-Unternehmen mittlerweile versuchen. Erst wenn der Abgemahnte wiederholt gegen die von ihm unterzeichnete Unterlassungserklärung verstößt, also trotz unseres ersten „Strafzettels“ wiederholt Medieninhalte rechtswidrig herunterlädt wird es wirklich ernst.
Auf der anderen Seite – und das möchten wir auch gar nicht bestreiten – bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit wenigstens einen kleinen Teil ihrer erheblichen Einbußen durch Piraterie von den hierfür Verantwortlichen ersetzen zu lassen.




Steffen Heintsch:
Herr Besparis. Seit dem 01. September ist das Gesetz zur Verbesserung der Umsetzung von Rechten geistigen Eigentums (GEigDuVeG) in Kraft getreten. Gemäß Ihrer Pressemitteilung vom 03. September 2008, genießen Sie das Privileg die ersten zu sein, die die Richtlinien umgesetzt haben. Es werden dazu aber viele Fragen offen gehalten und die Informationen fließen eher zäh. Wenn die Richter Ihnen bestätigten, dass der gewerbliche Ausmaß mit einem aktuellen Musik-Album erfüllt ist, werden Sie als nächstes Ihr ganzen überwachten urheberrechtlich geschützten Werke weiter abmahnen?

Alex Besparis:
Ja, selbstverständlich. Übrigens: wie zwischenzeitlich auch in der letzten Instanz bestätigt ist
das gewerbliche Ausmaß jedenfalls bei einem Musik-Album erreicht.




Steffen Heintsch:
Wie müssen wir uns das vorstellen. Nach ersten bekannten und unbekannten Informationen müssen Sie als Antragsteller dem Richter Glaubhaft machen das sich das urheberechtlich geschützte Werk aktuell verkauft. Der Gegenstand des Antrages soll Verstoß gegen das Markenrecht lauten und die Gebühr von EUR 200,00 soll erhoben werden für jede einzelne IP-Liste. Können Sie diese Angaben bestätigen oder liegen wir mit unseren Informationen falsch?

Alex Besparis:
Lassen Sie mich Ihre Frage kurz ein wenig sortieren. Mit Markenrecht hat das ganze gar nichts
zu tun. Die Glaubhaftmachung, dass die Tonaufnahme, der Film, die Software etc. aktuell verkauft wird ist ja völlig unproblematisch – alle von uns überwachten Medieninhalte werden ja verkauft und (leider) auch tausendfach digital geklaut. Die Gerichtsgebühren reichen wir natürlich – wie übrigens auch die Gebühren, die die Provider von uns wollen – an den User weiter. Leider sind einige Gerichte der Meinung, dass die von uns erwischten Personen ruhig ein bisschen mehr bezahlen sollen und überlegen, ob die Gerichtsgebühren nicht pro User 200,00 € betragen sollten. Diese Meinung teilen wir nicht – es soll ja für die Leute, denen wir quasi einen Strafzettel schicken nicht noch teurer werden.




Fred-Olaf Neiße:
Das Faltblatt auf der Bitkomm (Turn Piracy into Profit) ist immer wieder Zündstoff von Diskussionen. Mit dem Bekanntwerden des Faltblattes bekommt man als Außenstehender den Eindruck, das DigiProtect offensiv und aggressiv wirbt um die Gunst anderer Rechteinhaber sowie gezielt mit der Thematik: Filesharing Profit zu erzielen.

Zitat:

“Gesellschaftszweck…Anbieter rechtswidriger Inhalte zur Abgabe einer

Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes zu
bewegen.”


Können Sie hier Aufklärung verschaffen. Ziehen wir vorschnelle und falsche Schlussfolgerungen?

Alex Besparis:
Von „Bekanntwerden“ kann ja eigentlich nicht die Rede sein. Da sind ja keine geheimen Informationen enthalten. Wir bieten eine Dienstleistung an und jeder der sich hierfür interessiert konnte in den Besitz einer solchen Broschüre gelangen. Aber sie haben Recht: Natürlich ist der Werbe-Slogan „Turn piracy into profit“ ein bisschen provokant, so wie Werbung eben nun mal ist.
Vergessen Sie nicht – bislang haben die Medienunternehmen für alle Maßnahmen zur  Pirateriebekämpfung zusätzlich zu den Umsatzeinbrüchen ein Vermögen bezahlen müssen.




Steffen Heintsch:
Herr Besparis. Die größte Verwirrung in Zusammenhang mit von Ihnen erfolgten Abmahnungen ist die Frage nach dem Urheberrecht. In der Regel fordern Sie als Rechteinhaber eines Filmwerkes die Unterlassung der rechtwidrigen Handlungen gegenüber sich aber auch gegenüber dem Filmproduzenten. Besitzen Sie gar nicht das alleinige Verwertungs- und Nutzungsrecht auf das Werk oder können Sie uns gegenüber Ausführungen tätigen über den Status Quo des Rechtebesitzes bei DigiProtect?

Alex Besparis:
Ihre Information ist nicht ganz richtig. Zur Unterlassung muss sich der Abgemahnte nur gegenüber DigiProtect und nicht gegenüber dem Originalrechteinhaber – in Ihrem Beispiel einem Filmhersteller – verpflichten. Rechteinhaber ist insoweit ausschließlich DigiProtect.




Fred-Olaf Neiße:
Wenn ich einmal nachhaken darf. Es gibt Informationen nach dem Sie, als Beispiel die TOP 100 der Charts (Lützenkirchen) sowie ein Album von Various Artist abmahnen lassen. Sind Sie wirklich alleiniger Rechteinhaber oder sind unsere Informationen falsch?

Alex Besparis:
Wenn DigiProtect wegen eines Produktes abmahnt ist DigiProtect auch exklusiver Rechteinhaber.




Fred-Olaf Neiße:
Herr Besparis. Wird es ab September 2008 eine andere Strategie der DigiProtect geben, in dem nicht mehr einzelne Titel wie z.B. „Lützenkirchen - 3 Tage Wach“ abgemahnt werden, sondern mindestens ganze Alben?

Alex Besparis:
Ehrlich gesagt wollen wir unsere „Strategien“ etc. nicht diskutieren und / oder offen legen. Unser Ziel ist aber klar – wir wollen, dass die Medieninhalte unserer Kunden nicht mehr in Tauschbörsen, auf Rapidshare etc. angeboten werden.




Steffen Heintsch:
Wenn man Ihre Pressemitteilung studiert, fällt einen eine widersprüchliche Aussage sofort ins Auge: „Selbstverständlich“, so Walter einschränkend weiter „werden wir aber gegen besonders aktive Urheberrechtsverletzter auch weiterhin strafrechtlich vorgehen.“ Unserer Meinung nach ist doch gar keine Strafverfolgung zu erkennen, sondern Sie stellen einen Antrag zu Herausgabe von Verkehrsdaten mit dem Ziel der Einleitung von zivilrechtlichen Schritten. War es eine unbedachte Äußerung Ihres General Manager oder müssen Filesharer mit strafrechtliche Schritten von DigiProtect rechnen sowie was verstehen Sie unter aktive, passive oder besonders aktive Urheberechtsverletzer?

Alex Besparis:
Sie scheinen zu vergessen, dass Urheberrechtsverletzungen in der Regel eine Straftat sind, §§
106 ff. StGB. Werden Pornofilme angeboten kommt zusätzlich noch eine Strafbarkeit wegen des Anbietens der rechtswidrigen Verbreitung von Pornografie ins betracht, § 184 StGB. Es ist
schon richtig, dass niemand wegen eines Films oder eines Musikalbums ins Gefängnis gesperrt wird. Fakt ist aber auch, dass wir teilweise User erwischen, die tausende von Filmen, Musikstücken etc. anbieten. Natürlich interessiert sich hierfür die Staatsanwaltschaft. Solche Fälle werden auch nach wie vor verfolgt und von uns zur Anzeige gebracht.




Fred-Olaf Neiße:
Es gibt die abstrusesten Meldungen über Ihre mbH. Eine Frage einfach auf den Punkt gebracht. Stimmt es, das DigiProtect Filme, über deren Sie die Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzen, selber ins Internet als “Honigtopf“ stellen?

Alex Besparis:
Diese „Honigtopf“-Meldung, also, dass DigiProtect selbst Medieninhalte anbietet und wie der Angler am Teich darauf wartet, dass jemand diese herunterlädt ist schlicht quatsch. Ich glaube, dass diese Falschmeldung einfach auf Unkenntnis wie Tauschbörsen oder One-Click-Hoster funktionieren, basiert. Um es noch einmal unmissverständlich klarzustellen: DigiProtect ist nicht agent provocateur, macht also zu keinem Zeitpunkt Medieninhalte öffentlich zugänglich.




Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße:
Herr Besparis. Wir bedanken uns für dieses erste Gespräch mit Ihnen als Geschäftsführer der DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Es wird dazu beitragen viele Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen. Wir, der Verein und die Initiative Abmahnwahn Dreipage wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrem privaten Leben.

Alex Besparis:
Vielen Dank für das Gespräch.





Ende
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