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 | Abmahnwahn-Dreipage und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. im Gespräch mit der DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH |
Interview des Vereins gegen
den Abmahnwahn e.V. und
der Initiative Abmahnwahn-Dreipage mit der DigiProtect -
Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
zum Thema:
Umsetzung des Gesetzes zur
Verbesserung der Umsetzung
von Rechten geistigen Eigentums
Samstag, den 08.
November 2008
Für den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und
der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ist der am 31. Mai 2008 begonnene
Gedankenaustausch nicht nur ein Dialog der lehren Worte oder Mittel zum
Zweck, sondern der Versuch Bewegung in die verhärteten Ansichten zu
bringen. Wer Verständnis für seine Sache erhalten will, muss zuerst
einmal selber Verständnis für den anderen zeigen und damit bekunden,
dass noch mehr Menschen ihren Willen zur Dialogbereitschaft zeigen
sollten. Niemand ist heftiger im Fadenkreuz der filesharenden
Öffentlichkeit und deren Kritik als die DigiProtect - Gesellschaft zum
Schutze digitaler Medien mbH. Wir, Fred-Olaf Neiße als Vertreter des
Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und Steffen Heintsch als Betreiber der
Homepage Abmahnwahn-Dreipage begrüßen recht herzlich den Geschäftsführer
der DigiProtect, Herrn Alex Besparis zu einem ausführlichen Gespräch.
Steffen Heintsch: Sehr geehrter Herr
Besparis. DigiProtect, eine mbH zum Schutz digitaler Medien. Gegründet
vom Director Buisiness Affairs & New Media des HipHop-Labels 3p, jetzt
nur noch General Manager, Herrn Andreas Walter. Sie mahnen seit dem
April 2007 allein und seit dem Juli 2007 wieder über die beauftragte
Kanzlei Kornmeier & Partner Urheberechtsverletzungen ab. Sie machten
Schlagzeilen mit der Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung gegen
Telekom, dem Faltblatt auf der Popkomm, Verträgen mit der Mick Haig
Producktion + John Stagliano, die Meldung das Deutsche Patent- und
Markenamt überprüft DigiProtect sowie waren nach eigener Aussage der
erste Antragsteller gemäß Richterbeschluss des neue in Kraft getretenen
Gesetzes (GEigDuVeG). Welche Ziele hat sich der Geschäftsführer Herr
Alex Besparis gestellt?
Alex Besparis:
Erst einmal vielen Dank für die Möglichkeit des Dialoges und
die Gelegenheit hier einige Dinge klar und vor allem richtig zu stellen.
Seit der Gründung der Gesellschaft war und ist unser Ziel die Verfolgung
von Anbietern urheberrechtlich geschützter Werke. Wir tun dies mit allen
uns zur Verfügung stehenden Mitteln und ich möchte Ihnen auch gerne
sagen warum: Rechteinhaber von Musik, Filmen, Software und sonstigen
digital tauschbaren Gütern werden seit Jahren um ihre Einnahmen
gebracht. Filesharing hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen,
die Musikbranche bspw. kämpft seit langem massiv um ihr eigenes
Überleben (Vgl. bspw. „Download Brennerstudie 2007“ des Bundesverbandes
Musikindustrie
http://www.musikindustrie.de/uploads/media/ms_branchendaten_brennerstudie_2007_02.pdf).
Es geht nicht um einen wie von Ihnen dargestellten „Abmahnwahn“,
sondern um die Existenz der kreativ Tätigen, der wenigen noch
verbliebenen Unternehmen und deren Angestellten. Vergessen wird ja
immer, dass durch den illegalen Download von Medieninhalten, im
Klartext: den Diebstahl der Produkte der Kreativindustrien tausende von
Arbeitsplätzen vernichtet werden. Die Musikschaffenden wurden für ihre
ersten zaghaften Versuche dem Raubkopieren und Filesharing zu begegnen
indem sie Werbekampagnen wie „Copy Kills Music“ starteten müde
belächelt. Nur weil es technisch möglich ist, sich kostenlos den neuen
Kinofilm oder das neue Album seiner Lieblingsband downzuloaden, können
doch nicht hunderttausende User dieser Praxis folgen. Wo soll das denn
hinführen? Gehen wir irgendwann alle einfach ins Geschäft und klauen uns
alles, was wir gerade brauchen? Und diesem Verhalten versuchen wir
gezielt auf unterschiedlichen Ebenen entgegenzuwirken. Zum einen durch
die Eindämmung von Filesharing. Unsere Abmahnungen sollen User warnen,
wachrütteln, vielleicht ein bisschen schockieren und darauf hinweisen:
du schadest jemandem! Das geht so nicht! Wir verlangen ja gerade keine
überhöhten Summen wie es einige Anti-Piraterie-Unternehmen mittlerweile
versuchen. Erst wenn der Abgemahnte wiederholt gegen die von ihm
unterzeichnete Unterlassungserklärung verstößt, also trotz unseres
ersten „Strafzettels“ wiederholt Medieninhalte rechtswidrig herunterlädt
wird es wirklich ernst. Auf der anderen Seite – und das möchten wir
auch gar nicht bestreiten – bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit
wenigstens einen kleinen Teil ihrer erheblichen Einbußen durch Piraterie
von den hierfür Verantwortlichen ersetzen zu lassen.
Steffen Heintsch: Herr Besparis. Seit dem 01.
September ist das Gesetz zur Verbesserung der Umsetzung von Rechten
geistigen Eigentums (GEigDuVeG) in Kraft getreten. Gemäß Ihrer
Pressemitteilung vom 03. September 2008, genießen Sie das Privileg die
ersten zu sein, die die Richtlinien umgesetzt haben. Es werden dazu aber
viele Fragen offen gehalten und die Informationen fließen eher zäh. Wenn
die Richter Ihnen bestätigten, dass der gewerbliche Ausmaß mit einem
aktuellen Musik-Album erfüllt ist, werden Sie als nächstes Ihr ganzen
überwachten urheberrechtlich geschützten Werke weiter abmahnen?
Alex Besparis: Ja, selbstverständlich.
Übrigens: wie zwischenzeitlich auch in der letzten Instanz bestätigt ist
das gewerbliche Ausmaß jedenfalls bei einem Musik-Album erreicht.
Steffen Heintsch: Wie müssen wir uns
das vorstellen. Nach ersten bekannten und unbekannten Informationen
müssen Sie als Antragsteller dem Richter Glaubhaft machen das sich das
urheberechtlich geschützte Werk aktuell verkauft. Der Gegenstand des
Antrages soll Verstoß gegen das Markenrecht lauten und die Gebühr von
EUR 200,00 soll erhoben werden für jede einzelne IP-Liste. Können Sie
diese Angaben bestätigen oder liegen wir mit unseren Informationen
falsch?
Alex Besparis: Lassen Sie
mich Ihre Frage kurz ein wenig sortieren. Mit Markenrecht hat das ganze
gar nichts zu tun. Die Glaubhaftmachung, dass die Tonaufnahme, der
Film, die Software etc. aktuell verkauft wird ist ja völlig
unproblematisch – alle von uns überwachten Medieninhalte werden ja
verkauft und (leider) auch tausendfach digital geklaut. Die
Gerichtsgebühren reichen wir natürlich – wie übrigens auch die Gebühren,
die die Provider von uns wollen – an den User weiter. Leider sind einige
Gerichte der Meinung, dass die von uns erwischten Personen ruhig ein
bisschen mehr bezahlen sollen und überlegen, ob die Gerichtsgebühren
nicht pro User 200,00 € betragen sollten. Diese Meinung teilen wir nicht
– es soll ja für die Leute, denen wir quasi einen Strafzettel schicken
nicht noch teurer werden.
Fred-Olaf Neiße:
Das Faltblatt auf der Bitkomm (Turn Piracy into Profit) ist
immer wieder Zündstoff von Diskussionen. Mit dem Bekanntwerden des
Faltblattes bekommt man als Außenstehender den Eindruck, das DigiProtect
offensiv und aggressiv wirbt um die Gunst anderer Rechteinhaber sowie
gezielt mit der Thematik: Filesharing Profit zu erzielen.
Zitat:
“Gesellschaftszweck…Anbieter rechtswidriger
Inhalte zur Abgabe einer
Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung eines
pauschalen Schadensersatzes zu bewegen.”
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Können Sie hier Aufklärung verschaffen. Ziehen wir vorschnelle
und falsche Schlussfolgerungen?
Alex Besparis:
Von „Bekanntwerden“ kann ja eigentlich nicht die Rede sein. Da
sind ja keine geheimen Informationen enthalten. Wir bieten eine
Dienstleistung an und jeder der sich hierfür interessiert konnte in den
Besitz einer solchen Broschüre gelangen. Aber sie haben Recht: Natürlich
ist der Werbe-Slogan „Turn piracy into profit“ ein bisschen provokant,
so wie Werbung eben nun mal ist. Vergessen Sie nicht – bislang haben
die Medienunternehmen für alle Maßnahmen zur Pirateriebekämpfung
zusätzlich zu den Umsatzeinbrüchen ein Vermögen bezahlen müssen.
Steffen Heintsch: Herr Besparis. Die
größte Verwirrung in Zusammenhang mit von Ihnen erfolgten Abmahnungen
ist die Frage nach dem Urheberrecht. In der Regel fordern Sie als
Rechteinhaber eines Filmwerkes die Unterlassung der rechtwidrigen
Handlungen gegenüber sich aber auch gegenüber dem Filmproduzenten.
Besitzen Sie gar nicht das alleinige Verwertungs- und Nutzungsrecht auf
das Werk oder können Sie uns gegenüber Ausführungen tätigen über den
Status Quo des Rechtebesitzes bei DigiProtect?
Alex Besparis: Ihre Information ist nicht ganz richtig. Zur
Unterlassung muss sich der Abgemahnte nur gegenüber DigiProtect und
nicht gegenüber dem Originalrechteinhaber – in Ihrem Beispiel einem
Filmhersteller – verpflichten. Rechteinhaber ist insoweit ausschließlich
DigiProtect.
Fred-Olaf Neiße: Wenn
ich einmal nachhaken darf. Es gibt Informationen nach dem Sie, als
Beispiel die TOP 100 der Charts (Lützenkirchen) sowie ein Album von
Various Artist abmahnen lassen. Sind Sie wirklich alleiniger Rechteinhaber
oder sind unsere Informationen falsch?
Alex
Besparis: Wenn DigiProtect wegen eines Produktes abmahnt ist
DigiProtect auch exklusiver Rechteinhaber.
Fred-Olaf Neiße: Herr Besparis. Wird es ab September 2008
eine andere Strategie der DigiProtect geben, in dem nicht mehr einzelne
Titel wie z.B. „Lützenkirchen - 3 Tage Wach“ abgemahnt werden, sondern
mindestens ganze Alben?
Alex Besparis:
Ehrlich gesagt wollen wir unsere „Strategien“ etc. nicht
diskutieren und / oder offen legen. Unser Ziel ist aber klar – wir
wollen, dass die Medieninhalte unserer Kunden nicht mehr in
Tauschbörsen, auf Rapidshare etc. angeboten werden.
Steffen Heintsch: Wenn man Ihre Pressemitteilung
studiert, fällt einen eine widersprüchliche Aussage sofort ins Auge:
„Selbstverständlich“, so Walter einschränkend weiter „werden wir aber
gegen besonders aktive Urheberrechtsverletzter auch weiterhin
strafrechtlich vorgehen.“ Unserer Meinung nach ist doch gar keine
Strafverfolgung zu erkennen, sondern Sie stellen einen Antrag zu
Herausgabe von Verkehrsdaten mit dem Ziel der Einleitung von
zivilrechtlichen Schritten. War es eine unbedachte Äußerung Ihres
General Manager oder müssen Filesharer mit strafrechtliche Schritten von
DigiProtect rechnen sowie was verstehen Sie unter aktive, passive oder
besonders aktive Urheberechtsverletzer?
Alex
Besparis: Sie scheinen zu vergessen, dass
Urheberrechtsverletzungen in der Regel eine Straftat sind, §§ 106 ff.
StGB. Werden Pornofilme angeboten kommt zusätzlich noch eine
Strafbarkeit wegen des Anbietens der rechtswidrigen Verbreitung von
Pornografie ins betracht, § 184 StGB. Es ist schon richtig, dass
niemand wegen eines Films oder eines Musikalbums ins Gefängnis gesperrt
wird. Fakt ist aber auch, dass wir teilweise User erwischen, die
tausende von Filmen, Musikstücken etc. anbieten. Natürlich interessiert
sich hierfür die Staatsanwaltschaft. Solche Fälle werden auch nach wie
vor verfolgt und von uns zur Anzeige gebracht.
Fred-Olaf Neiße: Es gibt die abstrusesten Meldungen über
Ihre mbH. Eine Frage einfach auf den Punkt gebracht. Stimmt es, das
DigiProtect Filme, über deren Sie die Nutzungs- und Verwertungsrechte
besitzen, selber ins Internet als “Honigtopf“ stellen?
Alex Besparis: Diese „Honigtopf“-Meldung, also, dass
DigiProtect selbst Medieninhalte anbietet und wie der Angler am Teich
darauf wartet, dass jemand diese herunterlädt ist schlicht quatsch. Ich
glaube, dass diese Falschmeldung einfach auf Unkenntnis wie Tauschbörsen
oder One-Click-Hoster funktionieren, basiert. Um es noch einmal
unmissverständlich klarzustellen: DigiProtect ist nicht agent
provocateur, macht also zu keinem Zeitpunkt Medieninhalte öffentlich
zugänglich.
Steffen Heintsch und Fred-Olaf
Neiße: Herr Besparis. Wir bedanken uns für dieses erste
Gespräch mit Ihnen als Geschäftsführer der DigiProtect - Gesellschaft
zum Schutze digitaler Medien mbH. Es wird dazu beitragen viele
Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen. Wir, der Verein und die
Initiative Abmahnwahn Dreipage wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg in
Ihrem privaten Leben.
Alex Besparis:
Vielen Dank für das Gespräch.
Ende
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