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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
 
Abmahnwahn-Dreipage und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. im Gespräch mit der Magmafilm GmbH

Abmahnwahn-Dreipage und
der Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
im Gespräch
mit dem Geschäftsführer
der Magmafilm GmbH:
Herbert Bartelt

 

11.Juli 2008

Für den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ist der am 31. Mai 2008 begonnene Gedankenaustausch nicht nur ein Dialog der lehren Worte oder Mittel zum Zweck, sondern der Versuch Bewegung in die verhärteten Ansichten zu bringen.

Es ist aber ersichtlich, das die Musikindustrie eher auf die Politik von „Zuckerbrot und Peitsche“ setzt und dabei vergisst, auch wenn die P2P-Tauschbörsen erfolgreich zerschlagen worden sind, was wir bezweifeln, wird trotzdem niemand von heute auf morgen mehr CDs oder DVDs kaufen.

Wir haben uns daher einen neuen Gesprächspartner gesucht, welcher ein wirkliches Interesse daran hat, hinsichtlich eines Dialoges zwischen Rechteinhaber und Filesharern.

Nach einem kurzen telefonischen Kontakt hat sich der Geschäftsführer der Magmafilm GmbH bereit erklärt auf unsere Fragen zu antworten. Hiermit vielen Dank an den Geschäftsführer, Herrn Bartelt, sowie seiner rechten Hand, Herrn Dittmann.

Wer Verständnis für seine Sache erhalten will, muss zuerst einmal selber Verständnis für den anderen zeigen und damit bekunden, das noch mehr Menschen ihren Willen zur Dialogbereitschaft zeigen sollten.

 

 

“Ein stures Kind erzieht man niemals mit Schlägen!“

                              Steffen Heintsch

 

 

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Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie die Initiative Abmahnwahn-Dreipage haben folgende Bereiche zur Diskussion bzw. Anregungen (:)) eingerichtet:
Forum des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. - Link
Forum der Initiative Abmahnwahn-Dreipage - Link


Steffen Heintsch (SH): Als Betreiber der Web-Site: Abmahnwahn-Dreipage begrüße ich heute recht herzlich zu einem Gespräch
den Geschäftsführer der Essener Magmafilm GmbH, Herrn Herbert Bartelt,
sowie Fred-Olaf Neiße, 2.Vorsitzender vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
zum Thema:

Abmahnung wegen Urheberechtsverletzungen für pornografische Filmwerke.


Fred-Olaf Neiße (FON): Moin, Moin. Im Namen des Vereins sage ich Danke, das wir an diesem Gespräch teilnehmen dürfen, auch wenn der eine oder andere eventuell Schwierigkeiten mit dieser Branche haben sollte, aber es wird gerade in diesem Bereich sehr viel abgemahnt.

Herbert Bartelt (HB): Wir schützen nur unser Eigentum. Es kann doch nicht angehen, dass sich jeder wie im Raubrittertum an fremdem Eigentum bedient und womöglich meint er noch, er sei im Recht.

 

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Jeder schützt doch sein Eigentum, oder lässt Jemand die Haustür auf, wenn er die Wohnung verlässt. Es gibt wohl Niemanden, der nichts unternimmt, wenn ihm sein Eigentum genommen wird. Oder?

 

 


    “Wir schützen
    nur unser Eigentum!“



                 Herbert Bartelt

 

 

SH: Die pornografische Industrie wird, meiner Meinung nach, gern als eine Art “Stiefkind“ innerhalb der Medienindustrie angesehen.
Natürlich ist es angenehmer über Musik oder Games zu reden, als mit dem Geschäft mit der Lust.
Welchen Stellenwert bzw. welche Zukunft sehen Sie für die pornografische Industrie in Deutschland?

 

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HB: Die Zeiten sind für alle schwierig, natürlich auch bei uns. Das heißt aber nicht, dass wir keine Zukunft mehr haben. Wir befinden uns im Wandel der Medienlandschaften. Der Kunde verändert sein Konsumverhalten und wir müssen uns umstellen. Das gilt für alle Branchen.

 

 

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SH: Herr Bartelt, Magmafilm ist eine Produktions- und Vertriebsfirma im Bereich Soft- und Hardcore Pornografie die schon über einen längeren Zeitraum existiert. Das heißt, dass Ihre Firma sich schon über einen längeren Zeitraum sich auseinander gesetzt haben müsste mit dem Thema P2P-Tauschbörsen. Was war ausschlaggebend dass Sie, nach meiner Liste (Wer mahnt was ab) im Juni 2007 beginnend mit dem Filmwerk:
 „Tyra Misoux – Ein Sommertagstraum “, Urheberechtsverletzungen gegenüber Werke der Firma Magmafilm von einer Regensburger Anwaltskanzlei abmahnen lassen?

 

HB: Die Frage beantwortet sich doch von selbst, wie oben schon erwähnt, handelt es sich um unser Eigentum und jeder, der unsere Produkte anbietet, muss sich das Einverständnis von uns holen und eine Lizenz bezahlen, ansonsten können wir doch nicht weiter Produzieren, bzw. neue Lizenzen einkaufen. Das ist doch ein wirtschaftlicher Kreislauf. Und irgendwann muss man ja Anfangen. Der Titel und der Zeitpunkt ist wohl eher Zufall.

SH: Herr Bartelt. Muss ich mir vorstellen, Sie sind auf die Schweizer Loggfirma CopyRight Solutions GmbH und auf die Kanzlei Urmann + Collegen - Rechtsanwälte (seit dem Juli 2007) gezielt zugegangen oder wurde von Seiten der Loggfirma bzw. der Rechtsanwälte der Kontakt mit Ihnen gesucht?

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FON: Dazu möchte ich ergänzen, auch uns sind diese Art von Vorwürfen, das die Rechteinhaber gezielt von Loggfirmen bzw. Anwaltskanzleien kontaktiert werden, durch Forennutzer bekannt geworden
(Beispiel: RESISTO IT GmbH).

 

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HB: Ja, wir mussten doch einen Weg suchen, um dies zu stoppen und jeder weiß doch zwischenzeitlich, dass es gesetzlich verboten ist, die Filme unter diesen Bedingungen ins Netz zu stellen und das auch noch ohne Jugendschutz. Warum sollten wir denn das Rad neu erfinden, wenn es bereits bewährte Systeme gab mit Leuten die sich darin auskennen.

 

SH: In den verschiedensten Foren wird immer wieder Kritik an der von Ihnen beauftragte so genannten Anti-Piracy-Firma geübt. Hier gehen die Vorwürfe in die Richtung, dass sich die Loggfirma den Standort Schweiz ausgewählt hat um deutsches Recht zu umgehen, oder ein Mitbegründer hätte selber einen ed2k-Server betrieben bis hin zur Arbeitsweise der Software (Black Widow) wo man keinen Testdownload durchführen soll.
Herr Bartelt, welchen Eindruck haben sie von der Schweizer CopyRight Solutions GmbH und wie beweissicher sind die Ermittlungsmethoden der “Schwarzen Witwe“?

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HB: Das ist doch total unwichtig, wo diese Firma sitzt. Die Beweissicherung wurde mit der hiesigen Staatsanwaltschaft abgeklärt und von ihr akzeptiert.

SH: Herr Bartelt. Immer wieder ist zu lesen, dass die pornografische Industrie die Abmahnung nutzen soll um damit schnelles Geld zu verdienen. Als Argumente werden die niedrige Höhe der Gebühr, „nur“ 250,00 Euro, angeführt und das diese bewusst niedrig gewählt ist, damit der Abgemahnte eher zahlt, als einen Anwalt zu konsultieren. Eine Rechtsverfolgung ist eher nicht zu sehen, weil bis heute noch keine einzige Unterlassungs- oder/und Kostenklage geführt wurde. Es besteht auch der Eindruck, dass pornografische Filmwerke in Akkordarbeit – abgemahnt werden. So ist alleine von Magmafilm bis jetzt ca. 63 Filmwerke bekannt, die abgemahnt werden. Teilen Sie die Argumente oder welchen Standpunkt vertritt Magmafilm?

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HB: Wenn wir damit Geld verdienen wollten, wäre die Gebühr ja wohl entsprechend höher.
Siehe, wie hoch die Gebühren bei der Musikindustrie sind.
Nein, wir geben dem Konsumenten lediglich die Gelegenheit, mit dem Schrecken davon zu kommen.
Unsere Gebühr soll lediglich die damit verbundenen Kosten decken und wir hoffen, dass der Konsument dann sein Verhalten ändert.
Die Kosten sind doch nicht so hoch, einen Film in der Videothek zu mieten bzw. auf Bezahlseiten zu gehen.
Es ist doch wirklich so, einen Film zu mieten ist doch billiger, als ein Bier in der Gaststätte zu trinken!
Als kleine Randbemerkung möchten wir auch noch erwähnen, dass die Zahl der Verletzer, seit dem Beginn unserer Rechtsverfolgung um über 50 % abgenommen hat.
Also haben wir doch einige zum Nachdenken gebracht und evtl. zur Einsicht, diese Downloads sein zu lassen.

SH: Gestatten Sie mir, nochmals auf die Thematik näher einzugehen. In einem Vorgespräch wurde gesagt das Magmafilm schon erfolgreich geklagt hat und klagt, so dass diejenigen, die nicht auf das Abmahnschreiben reagiert haben, noch mit Konsequenzen rechnen müssen. Hierbei erfolgt die Finanzierung der gerichtlichen Schritte aus einem “Gerichtspool“ der sich füllt aus den Geldern beglichener Abmahnungen. Können Sie mit Zahlen untermauern wievielmal Magmafilm geklagt hat (Kostenklage, EV. Mahnverfahren, Inkasso oder Unterlassungsklage) bzw. an welchen Gerichtsstand? Auf was müssen sich Abgemahnte einstellen die nicht reagieren oder zwar eine

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“Die Beweissicherung wurde mit der hiesigen Staatsanwaltschaft abgeklärt und von ihr akzeptiert.“

                        Herbert Bartelt
 

 

 

HB: Die Kosten sind schon in dieser Instanz bedeutend höher. Wie gesagt, dass sind Anwalts- und Gerichtskosten. Alles in allem ca. 1.200,-- Euro. Die Anwälte und Gerichte arbeiten ja bekanntlich auch nicht umsonst. Diese Kosten bestreiten wir aus diesem Pool, bzw. finanzieren sie hiermit vor. Da es hier ja bekanntlich um Pornographie geht, möchten wir keine Namen etc nennen, um die Personen nicht noch zusätzlich „an den Pranger zu stellen“. Eventuell meldet sich ja mal jemand bei Ihnen und gibt seine Daten preis.

 

 

SH: Immer wieder ist zu lesen und zu hören, dass von Seiten der Rechteinhaber mit mehr oder weniger gelungenen Vergleichen erklärt wird welche Bedeutung das Handeln eines Filesharers darstellt.
So werden die berühmten Auto-Vergleiche, Vergleiche mit Raub oder Ladendiebstahl, Filesharer als Arbeitsplatz-Gefährder usw. gezogen.
Natürlich stellt das Down- bzw. Uploaden von urheberrechtlich geschützten Werken in den P2P-Tauschbörsen einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz dar und ist gemäß geltendes Recht – strafbar.
Dabei handelt es sich aber um eine rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopie eines urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Mediums und nicht um schwere Straftaten wie Diebstahl oder Raub. Hier unterbleibt aber die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.
Streitig, da niemand mit Sicherheit sagen kann dass die legale Kopie gekauft wird wenn es die illegale Kopie nicht gäbe.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2007 werden Straftaten in Deutschland angegeben gesamt mit 6.284.661 Fällen.
Dabei Ladendiebstahl mit 408.277 Fällen - im Zusammenhang mit Urheberrecht aber nur 32.374 Fälle.
Herr Bartelt. Wenn man um Verständnis bemüht ist, wäre hier nicht auch ein Umdenken von Seiten der Urheber von Nöten.
Welche konkreten Zahlen haben Sie die untermauern welcher Schaden Ihrer Firma entsteht durch das Filesharen von illegalen Kopien?

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“Streitig, da niemand mit Sicherheit sagen kann dass die legale Kopie gekauft wird wenn es die illegale Kopie nicht gäbe.“

                                         Steffen Heintsch

 

 

HB: Das liest sich ja fast so, als seien wir jetzt die Unmoralischen.
Ihre Zahlen kann ich jetzt nicht überprüfen, ist aber auch unwichtig.
Fakt ist auf jeden Fall, dass die Musikindustrie fasst in den Ruin getrieben wurde und wir wollen nicht dahin.
Wir können halt ohne Geldeingänge nicht weiter so aufwendig Produzieren.
Aber eins sei noch gesagt, der Konsument darf auch nicht, wenn er einen Film gekauft hat, diesen vervielfältigen bzw. ins Netz stellen!!!
Sie selber schreiben doch, dass Diebstahl eine Straftat ist – und hier wird doch gestohlen! Kaufhäuser nehmen von Ladendieben teilweise eine Fangprämie von 50,--€.
Auch dann, wenn „nur“ ein Lippenstift für 10,-- € gestohlen wurde.
Auch hier weiß niemand, ob der/ die Dieb/in den Lippenstift gegen Bezahlung erworben hätte.
Hier vergleichen Sie etwas Äpfel mit Birnen. Niemand kann nachweisen, ob ein gestohlenes Produkt gekauft worden wäre, aber Fakt ist, wie bei der Musikbranche, dass die Umsätze in der gesamten Videoindustrie in den letzten Jahren drastisch zurück gegangen sind.
Dass das Medium Video, und in diesem Falle Porno, aber immer noch sehr beliebt ist, beweist doch die hohe Zahl der illegalen Downloads.
Oder warum loaden so viele Personen unsere Filme runter?
Klar sind wir um Verständnis bemüht, aber wie sollte denn ein Umdenken aussehen.
Verständnis müssen doch alle Beteiligten aufbringen. Dies ist doch ein Hauptgrund, weswegen wir dieses Interview mit Ihnen führen. Wir werben doch um Verständnis dafür, dass wir Arbeitsplätze schützen wollen, wohinter die Existenz ganzer Familien steckt.
Die gesamte Branche (Musik, Spiele Videos) versucht doch durch Öffentlichkeitsarbeit zu informieren dass dieses Strafbar ist.
Aber wenn doch keine Einsicht kommt, müssen wir uns eben wehren.

 

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FON: Wie schon Herr Heintsch feststellte, haben Sie doch bereits schon weit über 60 Produkte von Ihnen abmahnen lassen. Beim recherchieren kommt dabei aber der Verdacht auf, das es sich um Werke handelt die doch schon, sagen wir , einige Jahre auf dem Buckel haben, ist dies so richtig oder entsteht da ein falscher Eindruck?

 

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HB: Wir stellen diese Filme nicht ins Netz und es ist auch unwichtig, wie alt die Filme sind.
Wir schützen nicht nur uns, sondern auch den Handel und die Läden, welche die Lizenz besitzen, diese Filme zu vermieten. Hier stehen diese ja auch noch.
Aber da müssen wir Ihnen jetzt mal leider eine schlechte Recherche Vorwerfen. (J)
Es ist leider eher so, dass die Neuheiten, die wir z.B. am Mittwoch ausliefern und die am Donnerstag im Fachhandel sind bereits ab Freitag in den Börsen sind.
Manchmal erweckt dieses bei uns den Eindruck, als ob einige Personen dieses als „ Sport“ sehen, der Erste zu sein, der den Film ins Netz gestellt hat.
Bei dieser Geschwindigkeit geht es kaum anders, als – Film leihen- auf den PC spielen – ins Netz geben.

 

SH: Mit dem Beginn des Jahr 2008 ist zu beobachten, das 80 Prozent der Abmahnungen aller Kanzleien sich mit pornografischen Filmwerken befassen.
Leider wird auch von Seite der Filesharer ein Punkt dabei nicht gesehen.
Hier meine ich, dass es bei dem Angebot von illegalen Kopien bei den One-Klick-Hostern, Youporn oder den P2P-Tauschbörsen einfach vergessen wird das Jugendliche ohne Schutz an Hardcore oder sogar Tierpornografischen Filmwerken gelangen können. Gerade hier liegt die Verantwortung der Erwachsenen. Herr Bartelt, teilen Sie meine Ansicht?

 

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HB: Verlassen Sie sich darauf, auch das haben wir bemerkt und handeln entsprechend!!!! Spätestens hier hört bei uns nun jegliches Verständnis auf und wir appellieren an Alle , denn wenn keine Filme mehr auf den P2P Börsen zur Verfügung wären und niemand die One-Klick Hoster Seiten besuchen würde, die dann recht schnell den Betrieb einstellen würden, denn diese Seiten finanzieren sich fast ausschließlich durch Werbung, und kein Traffic- keine Werbeeinnahme, hätte unsere Jugend auch keine Möglichkeit an pornographisches Material zu kommen.
Es sollten sich alle Eltern, die diese Börsen und Seiten nutzen, darüber im Klaren sein, dass sie evtl. diejenigen sind, die eventuell ihren eigenen Kindern den Zugang hierzu ermöglichen.....

 

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SH: Weil ich gerade die One-Klick-Hoster erwähnt habe.
Unternimmt Magmafilm in irgendeiner Form Schritte, das rechtswidrige Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern?

 

 

HB: Die Verbände kümmern sich darum. Auch mit denen stehen wir in engen Kontakt. Wir halten uns an die Gesetze und umgehen diese nicht.

 

SH: Noch dieses Jahr, es wird spekuliert mit August / September, soll das neue Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums in Kraft treten. Wie schätzen Sie als Rechteinhaber dieses Gesetz ein und ist mit Erlangung der Rechtskraft, die Abmahnung für Magmafilm zu Ende? Viele Anwälte und Rechteverwerter sagen nämlich, dass mit dem neuen Gesetz die Abmahnung zu aufwendig oder gar unmöglich wird.

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HB: Wir werden sehen!

FON: Herr Bartelt, uns, dem Verein gegen den Abmahnwahn ist ein Gerücht zu Ohren gekommen in dem behauptet wird, auch die Staatsanwaltschaft in Essen verweigert, wie bereits die Staatsanwaltschaften in Hessen, NRW, Bayern und Schleswig/Holstein, die Herausgabe der Klarnahmen die durch die IP-Adressen ermittelt wurden.
Ist dies nach Ihrem Kenntnisstand eine zutreffende Aussage?
Was wird dies, wenn es denn zutrifft, für Sie als Rechteinhaber für Konsequenzen haben?

HB: Dieses Gerücht können wir in keinster Weise bestätigen, denn unser Anwalt erhält fast täglich Post von der Staatsanwaltschaft.

 

“Es sollten sich alle Eltern, die diese Börsen und Seiten nutzen, darüber im Klaren sein, dass sie evtl. diejenigen sind, die eventuell ihren eigenen Kindern den Zugang hierzu ermöglichen.....“

                                                          Herbert Bartelt

 

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SH: In einem Streitgespräch, zwischen Teilnehmern der Musikindustrie sowie Vertretern der Abgemahnten, wurde der Versuch unternommen, Möglichkeiten aufzuzeigen, ob es möglich ist neue Wege zu gehen um die Abmahnung sozialer zu gestalten oder neue Vertriebsmodelle zu finden.
250,00 Euro als Abgeltungsbetrag für eine Abmahnung betrachte ich als einen fairen Preis, wenn ich mir andere Abmahnkanzleien betrachte.
Die Abmahner vertreten aber den Standpunkt, dass mit der Abmahnung - kein - Geld verdient wird, das Filesharing illegaler Kopien verhindert werden soll und das die illegalen Kopierer erzogen werden.
Könnten Sie sich in diesem Zusammenhang, zum Beispiel ein “Zwei Stufen Modell“ vorstellen, wo der Rechteinhaber die Tauschbörse selber überwacht, denn die Ermittlung und Dokumentation der IP-Adresse in P2P-Tauschbörsen setzt nun einmal keine große technische Intelligenz voraus.
Würde mit einem Schreiben an den Filesharer den auf seinen Rechtsverstoß hinweisen, ihn aufklären und erziehen mit der Bezahlung einer pauschalen Gebühr von 50,00 Euro (Anwalt) sowie den dreifachen Wert der illegalen Kopie. Dieses hat er dann an eine karitative Einrichtung, 10 davon hat er zur Auswahl, einzuzahlen.
Weiterhin ist die Unterlassungserklärung abzugeben.
Wird nicht reagiert würde ein Abmahnungsschreiben auf jetzigen Standort erfolgen mit voller Höhe gemäß RVG.

HB: Wie viele Leute müsste ich dann noch einstellen, die diese Seiten verfolgen?
Und diese Kosten, wer trägt die?
Derjenige, der das Produkt reell kauft?
Ich glaube, dass diese Leute billigst davon kommen, wenn Sie einsichtig sind und Ihr Verhalten ändern!

FON: Herr Bartelt, wir haben ja bereits 64 Werke mit entsprechender Wertschöpfung in unseren Listen, Wer mahnt was ab und in den Abmahn-Wiki aufgenommen.
Mit wie viel Werken dürfen bzw. müssen wird denn noch rechnen?

 

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HB: Mit all unseren Produkten.
Da das aber nicht reicht und der Konsument, dann auf die Produkte der anderen Anbieter geht.
Darum schützen heute bereits alle Anbieter ihr Produkt.

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Steffen Heintsch: Herr Bartelt. Ich möchte mich noch einmal recht herzlich bei Ihnen bedanken für dieses Gespräch.
Ich hoffe das es als Beitrag aufgefasst wird ein Verständnis auszubauen, zumindest aber dass man zum Nachdenken angeregt wird.
Es muss Verständnis aufgebracht werden, sachlich und realistisch, wie sind die Standpunkte beider Seiten. Und als wichtigsten Punkt, dass wir eine Verantwortung haben gegenüber den Jugendlichen.

 

 

“Ich hoffe dass dieses Gespräch als Beitrag aufgefasst wird ein Verständnis auszubauen. Zumindest aber dass man zum Nachdenken, nicht nur visuell, angeregt wird.“

                                                   Steffen Heintsch

 

 

 

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