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Abmahnwahn-Dreipage und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. im
Gespräch mit dem Geschäftsführer der Magmafilm GmbH: Herbert
Bartelt
11.Juli 2008
Für den Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative
Abmahnwahn-Dreipage ist der am 31. Mai 2008 begonnene Gedankenaustausch
nicht nur ein Dialog der lehren Worte oder Mittel zum Zweck, sondern der
Versuch Bewegung in die verhärteten Ansichten zu bringen.
Es ist aber ersichtlich, das die Musikindustrie eher auf die Politik von
„Zuckerbrot und Peitsche“ setzt und dabei vergisst, auch wenn die
P2P-Tauschbörsen erfolgreich zerschlagen worden sind, was wir
bezweifeln, wird trotzdem niemand von heute auf morgen mehr CDs oder
DVDs kaufen.
Wir haben uns daher einen neuen Gesprächspartner gesucht, welcher ein
wirkliches Interesse daran hat, hinsichtlich eines Dialoges zwischen
Rechteinhaber und Filesharern.
Nach einem kurzen telefonischen Kontakt hat sich der Geschäftsführer der
Magmafilm GmbH bereit erklärt auf unsere Fragen zu antworten. Hiermit
vielen Dank an den Geschäftsführer, Herrn Bartelt, sowie seiner rechten
Hand, Herrn Dittmann.
Wer Verständnis für seine Sache erhalten will, muss zuerst einmal selber
Verständnis für den anderen zeigen und damit bekunden, das noch mehr
Menschen ihren Willen zur Dialogbereitschaft zeigen sollten.
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“Ein stures Kind erzieht man niemals mit Schlägen!“
Steffen Heintsch
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Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie die Initiative
Abmahnwahn-Dreipage haben folgende Bereiche zur Diskussion bzw.
Anregungen (:)) eingerichtet: Forum des Vereins gegen den Abmahnwahn
e.V. -
Link Forum der Initiative
Abmahnwahn-Dreipage -
Link
Steffen
Heintsch (SH): Als Betreiber der Web-Site:
Abmahnwahn-Dreipage begrüße ich
heute recht herzlich zu einem Gespräch den Geschäftsführer der
Essener Magmafilm GmbH, Herrn
Herbert Bartelt, sowie Fred-Olaf Neiße, 2.Vorsitzender vom
Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
zum Thema:
Abmahnung wegen Urheberechtsverletzungen für
pornografische Filmwerke.
Fred-Olaf Neiße (FON):
Moin, Moin. Im Namen des Vereins sage ich Danke, das wir an diesem
Gespräch teilnehmen dürfen, auch wenn der eine oder andere eventuell
Schwierigkeiten mit dieser Branche haben sollte, aber es wird gerade in
diesem Bereich sehr viel abgemahnt.
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Herbert Bartelt (HB):
Wir schützen nur unser Eigentum. Es kann doch nicht angehen,
dass sich jeder wie im Raubrittertum an fremdem Eigentum bedient
und womöglich meint er noch, er sei im Recht.
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Jeder schützt doch sein Eigentum, oder lässt Jemand die Haustür
auf, wenn er die Wohnung verlässt. Es gibt wohl Niemanden, der
nichts unternimmt, wenn ihm sein Eigentum genommen wird. Oder?
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“Wir schützen nur
unser Eigentum!“
Herbert Bartelt
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SH:
Die pornografische Industrie wird, meiner Meinung nach, gern als
eine Art “Stiefkind“ innerhalb der Medienindustrie angesehen.
Natürlich ist es angenehmer über Musik oder Games zu reden,
als mit dem Geschäft mit der Lust. Welchen Stellenwert bzw.
welche Zukunft sehen Sie für die pornografische Industrie in
Deutschland?
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HB:
Die Zeiten sind für alle schwierig, natürlich auch bei uns. Das heißt
aber nicht, dass wir keine Zukunft mehr haben. Wir befinden uns im
Wandel der Medienlandschaften. Der Kunde verändert sein Konsumverhalten
und wir müssen uns umstellen. Das gilt für alle Branchen.
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SH:
Herr Bartelt, Magmafilm ist eine Produktions- und Vertriebsfirma
im Bereich Soft- und Hardcore Pornografie die schon über einen
längeren Zeitraum existiert. Das heißt, dass Ihre Firma sich
schon über einen längeren Zeitraum sich auseinander gesetzt
haben müsste mit dem Thema P2P-Tauschbörsen. Was war
ausschlaggebend dass Sie, nach meiner Liste (Wer
mahnt was ab) im Juni 2007 beginnend mit dem
Filmwerk: „Tyra Misoux – Ein Sommertagstraum “,
Urheberechtsverletzungen gegenüber Werke der Firma Magmafilm von
einer Regensburger Anwaltskanzlei abmahnen lassen?
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HB:
Die Frage beantwortet sich doch von selbst, wie oben schon erwähnt,
handelt es sich um unser Eigentum und jeder, der unsere Produkte
anbietet, muss sich das Einverständnis von uns holen und eine Lizenz
bezahlen, ansonsten können wir doch nicht weiter Produzieren, bzw. neue
Lizenzen einkaufen. Das ist doch ein wirtschaftlicher Kreislauf. Und
irgendwann muss man ja Anfangen. Der Titel und der Zeitpunkt ist wohl
eher Zufall.
SH:
Herr Bartelt. Muss ich mir vorstellen, Sie sind auf die Schweizer
Loggfirma CopyRight Solutions GmbH und auf die Kanzlei Urmann + Collegen
- Rechtsanwälte (seit dem Juli 2007) gezielt zugegangen oder wurde von
Seiten der Loggfirma bzw. der Rechtsanwälte der Kontakt mit Ihnen
gesucht?
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FON:
Dazu möchte ich ergänzen, auch uns sind diese Art von Vorwürfen,
das die Rechteinhaber gezielt von Loggfirmen bzw.
Anwaltskanzleien kontaktiert werden, durch Forennutzer bekannt
geworden (Beispiel: RESISTO IT GmbH).
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HB:
Ja, wir mussten doch einen Weg suchen, um dies zu stoppen und
jeder weiß doch zwischenzeitlich, dass es gesetzlich verboten
ist, die Filme unter diesen Bedingungen ins Netz zu stellen und
das auch noch ohne Jugendschutz. Warum sollten wir denn das Rad
neu erfinden, wenn es bereits bewährte Systeme gab mit Leuten
die sich darin auskennen.
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SH:
In den verschiedensten Foren wird immer wieder Kritik an der von Ihnen
beauftragte so genannten Anti-Piracy-Firma geübt. Hier gehen die
Vorwürfe in die Richtung, dass sich die Loggfirma den Standort Schweiz
ausgewählt hat um deutsches Recht zu umgehen, oder ein Mitbegründer
hätte selber einen ed2k-Server betrieben bis hin zur Arbeitsweise der
Software (Black Widow) wo man keinen Testdownload durchführen soll.
Herr Bartelt, welchen Eindruck haben sie von der Schweizer CopyRight
Solutions GmbH und wie beweissicher sind die Ermittlungsmethoden der
“Schwarzen Witwe“?

HB:
Das ist doch total unwichtig, wo diese Firma sitzt. Die Beweissicherung
wurde mit der hiesigen Staatsanwaltschaft abgeklärt und von ihr
akzeptiert.
SH:
Herr Bartelt. Immer wieder ist zu lesen, dass die pornografische
Industrie die Abmahnung nutzen soll um damit schnelles Geld zu
verdienen. Als Argumente werden die niedrige Höhe der Gebühr, „nur“
250,00 Euro, angeführt und das diese bewusst niedrig gewählt ist, damit
der Abgemahnte eher zahlt, als einen Anwalt zu konsultieren. Eine
Rechtsverfolgung ist eher nicht zu sehen, weil bis heute noch keine
einzige Unterlassungs- oder/und Kostenklage geführt wurde. Es besteht
auch der Eindruck, dass pornografische Filmwerke in Akkordarbeit –
abgemahnt werden. So ist alleine von Magmafilm bis jetzt ca. 63
Filmwerke bekannt, die abgemahnt werden. Teilen Sie die Argumente oder
welchen Standpunkt vertritt Magmafilm?
HB:
Wenn wir damit Geld verdienen wollten, wäre die Gebühr ja wohl
entsprechend höher. Siehe, wie hoch die Gebühren bei der
Musikindustrie sind. Nein, wir geben dem Konsumenten lediglich die
Gelegenheit, mit dem Schrecken davon zu kommen. Unsere Gebühr soll
lediglich die damit verbundenen Kosten decken und wir hoffen, dass der
Konsument dann sein Verhalten ändert. Die Kosten sind doch nicht so
hoch, einen Film in der Videothek zu mieten bzw. auf Bezahlseiten zu
gehen. Es ist doch wirklich so, einen Film zu mieten ist doch
billiger, als ein Bier in der Gaststätte zu trinken! Als kleine
Randbemerkung möchten wir auch noch erwähnen, dass die Zahl der
Verletzer, seit dem Beginn unserer Rechtsverfolgung um über 50 %
abgenommen hat. Also haben wir doch einige zum Nachdenken gebracht
und evtl. zur Einsicht, diese Downloads sein zu lassen.
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SH:
Gestatten Sie mir, nochmals auf die Thematik näher einzugehen.
In einem Vorgespräch wurde gesagt das Magmafilm schon
erfolgreich geklagt hat und klagt, so dass diejenigen, die nicht
auf das Abmahnschreiben reagiert haben, noch mit Konsequenzen
rechnen müssen. Hierbei erfolgt die Finanzierung der
gerichtlichen Schritte aus einem “Gerichtspool“ der sich füllt
aus den Geldern beglichener Abmahnungen. Können Sie mit Zahlen
untermauern wievielmal Magmafilm geklagt hat (Kostenklage, EV.
Mahnverfahren, Inkasso oder Unterlassungsklage) bzw. an welchen
Gerichtsstand? Auf was müssen sich Abgemahnte einstellen die
nicht reagieren oder zwar eine
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“Die Beweissicherung wurde mit der hiesigen
Staatsanwaltschaft abgeklärt und von ihr akzeptiert.“
Herbert Bartelt
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HB:
Die Kosten sind schon in dieser Instanz bedeutend höher. Wie gesagt,
dass sind Anwalts- und Gerichtskosten. Alles in allem ca. 1.200,-- Euro.
Die Anwälte und Gerichte arbeiten ja bekanntlich auch nicht umsonst.
Diese Kosten bestreiten wir aus diesem Pool, bzw. finanzieren sie
hiermit vor. Da es hier ja bekanntlich um Pornographie geht, möchten wir
keine Namen etc nennen, um die Personen nicht noch zusätzlich „an den
Pranger zu stellen“. Eventuell meldet sich ja mal jemand bei Ihnen und
gibt seine Daten preis.
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SH:
Immer wieder ist zu lesen und zu hören, dass von Seiten der
Rechteinhaber mit mehr oder weniger gelungenen Vergleichen
erklärt wird welche Bedeutung das Handeln eines Filesharers
darstellt. So werden die berühmten Auto-Vergleiche,
Vergleiche mit Raub oder Ladendiebstahl, Filesharer als
Arbeitsplatz-Gefährder usw. gezogen. Natürlich stellt das
Down- bzw. Uploaden von urheberrechtlich geschützten Werken in
den P2P-Tauschbörsen einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz
dar und ist gemäß geltendes Recht – strafbar. Dabei handelt
es sich aber um eine rechtswidrig hergestellte oder verbreitete
Kopie eines urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen
– Mediums und nicht um schwere Straftaten wie Diebstahl oder
Raub. Hier unterbleibt aber die Bezahlung des Urhebers oder des
Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.
Streitig, da niemand mit Sicherheit sagen kann dass die
legale Kopie gekauft wird wenn es die illegale Kopie nicht gäbe.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2007
werden Straftaten in Deutschland angegeben gesamt mit 6.284.661
Fällen. Dabei Ladendiebstahl mit 408.277 Fällen - im
Zusammenhang mit Urheberrecht aber nur 32.374 Fälle. Herr
Bartelt. Wenn man um Verständnis bemüht ist, wäre hier nicht
auch ein Umdenken von Seiten der Urheber von Nöten. Welche
konkreten Zahlen haben Sie die untermauern welcher Schaden Ihrer
Firma entsteht durch das Filesharen von illegalen Kopien?
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“Streitig, da niemand mit Sicherheit sagen kann dass
die legale Kopie gekauft wird wenn es die illegale Kopie nicht
gäbe.“
Steffen Heintsch
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HB:
Das liest sich ja fast so, als seien wir jetzt die
Unmoralischen. Ihre Zahlen kann ich jetzt nicht überprüfen,
ist aber auch unwichtig. Fakt ist auf jeden Fall, dass die
Musikindustrie fasst in den Ruin getrieben wurde und wir wollen
nicht dahin. Wir können halt ohne Geldeingänge nicht weiter
so aufwendig Produzieren. Aber eins sei noch gesagt, der
Konsument darf auch nicht, wenn er einen Film gekauft hat,
diesen vervielfältigen bzw. ins Netz stellen!!! Sie selber
schreiben doch, dass Diebstahl eine Straftat ist – und hier wird
doch gestohlen! Kaufhäuser nehmen von Ladendieben teilweise eine
Fangprämie von 50,--€. Auch dann, wenn „nur“ ein Lippenstift
für 10,-- € gestohlen wurde. Auch hier weiß niemand, ob der/
die Dieb/in den Lippenstift gegen Bezahlung erworben hätte.
Hier vergleichen Sie etwas Äpfel mit Birnen. Niemand kann
nachweisen, ob ein gestohlenes Produkt gekauft worden wäre, aber
Fakt ist, wie bei der Musikbranche, dass die Umsätze in der
gesamten Videoindustrie in den letzten Jahren drastisch zurück
gegangen sind. Dass das Medium Video, und in diesem Falle
Porno, aber immer noch sehr beliebt ist, beweist doch die hohe
Zahl der illegalen Downloads. Oder warum loaden so viele
Personen unsere Filme runter? Klar sind wir um Verständnis
bemüht, aber wie sollte denn ein Umdenken aussehen.
Verständnis müssen doch alle Beteiligten aufbringen. Dies ist
doch ein Hauptgrund, weswegen wir dieses Interview mit Ihnen
führen. Wir werben doch um Verständnis dafür, dass wir
Arbeitsplätze schützen wollen, wohinter die Existenz ganzer
Familien steckt. Die gesamte Branche (Musik, Spiele Videos)
versucht doch durch Öffentlichkeitsarbeit zu informieren dass
dieses Strafbar ist. Aber wenn doch keine Einsicht kommt,
müssen wir uns eben wehren.
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FON:
Wie schon Herr Heintsch feststellte, haben Sie doch bereits
schon weit über 60 Produkte von Ihnen abmahnen lassen. Beim
recherchieren kommt dabei aber der Verdacht auf, das es sich um
Werke handelt die doch schon, sagen wir , einige Jahre auf dem
Buckel haben, ist dies so richtig oder entsteht da ein falscher
Eindruck?
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HB:
Wir stellen diese Filme nicht ins Netz und es ist auch
unwichtig, wie alt die Filme sind. Wir schützen nicht nur
uns, sondern auch den Handel und die Läden, welche die Lizenz
besitzen, diese Filme zu vermieten. Hier stehen diese ja auch
noch. Aber da müssen wir Ihnen jetzt mal leider eine
schlechte Recherche Vorwerfen. (J) Es ist leider eher so,
dass die Neuheiten, die wir z.B. am Mittwoch ausliefern und die
am Donnerstag im Fachhandel sind bereits ab Freitag in den
Börsen sind. Manchmal erweckt dieses bei uns den Eindruck,
als ob einige Personen dieses als „ Sport“ sehen, der Erste zu
sein, der den Film ins Netz gestellt hat. Bei dieser
Geschwindigkeit geht es kaum anders, als – Film leihen- auf den
PC spielen – ins Netz geben.
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SH:
Mit dem Beginn des Jahr 2008 ist zu beobachten, das 80 Prozent
der Abmahnungen aller Kanzleien sich mit pornografischen
Filmwerken befassen. Leider wird auch von Seite der
Filesharer ein Punkt dabei nicht gesehen. Hier meine ich,
dass es bei dem Angebot von illegalen Kopien bei den
One-Klick-Hostern, Youporn oder den P2P-Tauschbörsen einfach
vergessen wird das Jugendliche ohne Schutz an Hardcore oder
sogar Tierpornografischen Filmwerken gelangen können. Gerade
hier liegt die Verantwortung der Erwachsenen. Herr Bartelt,
teilen Sie meine Ansicht?
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HB:
Verlassen Sie sich darauf, auch das haben wir bemerkt und handeln
entsprechend!!!! Spätestens hier hört bei uns nun jegliches Verständnis
auf und wir appellieren an Alle , denn wenn keine Filme mehr auf den P2P
Börsen zur Verfügung wären und niemand die One-Klick Hoster Seiten
besuchen würde, die dann recht schnell den Betrieb einstellen würden,
denn diese Seiten finanzieren sich fast ausschließlich durch Werbung,
und kein Traffic- keine Werbeeinnahme, hätte unsere Jugend auch keine
Möglichkeit an pornographisches Material zu kommen. Es sollten sich
alle Eltern, die diese Börsen und Seiten nutzen, darüber im Klaren sein,
dass sie evtl. diejenigen sind, die eventuell ihren eigenen Kindern den
Zugang hierzu ermöglichen.....

SH:
Weil ich gerade die One-Klick-Hoster erwähnt habe. Unternimmt
Magmafilm in irgendeiner Form Schritte, das rechtswidrige Anbieten
urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern?
HB:
Die Verbände kümmern sich darum. Auch mit denen stehen wir in engen
Kontakt. Wir halten uns an die Gesetze und umgehen diese nicht.
SH:
Noch dieses Jahr, es wird spekuliert mit August / September, soll das
neue Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums in Kraft
treten. Wie schätzen Sie als Rechteinhaber dieses Gesetz ein und ist mit
Erlangung der Rechtskraft, die Abmahnung für Magmafilm zu Ende? Viele
Anwälte und Rechteverwerter sagen nämlich, dass mit dem neuen Gesetz die
Abmahnung zu aufwendig oder gar unmöglich wird.

HB:
Wir werden sehen!
FON:
Herr Bartelt, uns, dem Verein gegen den Abmahnwahn ist ein Gerücht zu
Ohren gekommen in dem behauptet wird, auch die Staatsanwaltschaft in
Essen verweigert, wie bereits die Staatsanwaltschaften in Hessen, NRW,
Bayern und Schleswig/Holstein, die Herausgabe der Klarnahmen die durch
die IP-Adressen ermittelt wurden. Ist dies nach Ihrem Kenntnisstand
eine zutreffende Aussage? Was wird dies, wenn es denn zutrifft, für
Sie als Rechteinhaber für Konsequenzen haben?
HB:
Dieses Gerücht können wir in keinster Weise bestätigen, denn unser
Anwalt erhält fast täglich Post von der Staatsanwaltschaft.
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“Es sollten sich alle Eltern, die diese Börsen und Seiten
nutzen, darüber im Klaren sein, dass sie evtl. diejenigen sind,
die eventuell ihren eigenen Kindern den Zugang hierzu
ermöglichen.....“
Herbert Bartelt
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SH:
In einem
Streitgespräch, zwischen
Teilnehmern der Musikindustrie sowie Vertretern der Abgemahnten,
wurde der Versuch unternommen, Möglichkeiten aufzuzeigen, ob es
möglich ist neue Wege zu gehen um die Abmahnung sozialer zu
gestalten oder neue Vertriebsmodelle zu finden. 250,00 Euro
als Abgeltungsbetrag für eine Abmahnung betrachte ich als einen
fairen Preis, wenn ich mir andere Abmahnkanzleien betrachte.
Die Abmahner vertreten aber den Standpunkt, dass mit der
Abmahnung - kein - Geld verdient wird, das Filesharing illegaler
Kopien verhindert werden soll und das die illegalen Kopierer
erzogen werden. Könnten Sie sich in diesem Zusammenhang, zum
Beispiel ein “Zwei Stufen Modell“ vorstellen, wo der
Rechteinhaber die Tauschbörse selber überwacht, denn die
Ermittlung und Dokumentation der IP-Adresse in P2P-Tauschbörsen
setzt nun einmal keine große technische Intelligenz voraus.
Würde mit einem Schreiben an den Filesharer den auf seinen
Rechtsverstoß hinweisen, ihn aufklären und erziehen mit der
Bezahlung einer pauschalen Gebühr von 50,00 Euro (Anwalt) sowie
den dreifachen Wert der illegalen Kopie. Dieses hat er dann an
eine karitative Einrichtung, 10 davon hat er zur Auswahl,
einzuzahlen. Weiterhin ist die Unterlassungserklärung
abzugeben. Wird nicht reagiert würde ein Abmahnungsschreiben
auf jetzigen Standort erfolgen mit voller Höhe gemäß RVG.
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HB:
Wie viele Leute müsste ich dann noch einstellen, die diese Seiten
verfolgen? Und diese Kosten, wer trägt die? Derjenige, der das
Produkt reell kauft? Ich glaube, dass diese Leute billigst davon
kommen, wenn Sie einsichtig sind und Ihr Verhalten ändern!
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FON:
Herr Bartelt, wir haben ja bereits 64 Werke mit
entsprechender Wertschöpfung in unseren Listen,
Wer mahnt was ab und in den
Abmahn-Wiki aufgenommen.
Mit wie viel Werken dürfen bzw. müssen wird denn noch
rechnen?
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HB:
Mit all unseren Produkten. Da das aber nicht reicht und der
Konsument, dann auf die Produkte der anderen Anbieter geht. Darum
schützen heute bereits alle Anbieter ihr Produkt.
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Steffen Heintsch:
Herr Bartelt. Ich möchte mich noch einmal recht herzlich bei
Ihnen bedanken für dieses Gespräch. Ich hoffe das es als
Beitrag aufgefasst wird ein Verständnis auszubauen, zumindest
aber dass man zum Nachdenken angeregt wird. Es muss
Verständnis aufgebracht werden, sachlich und realistisch, wie
sind die Standpunkte beider Seiten. Und als wichtigsten Punkt,
dass wir eine Verantwortung haben gegenüber den Jugendlichen.
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“Ich hoffe dass dieses Gespräch als Beitrag aufgefasst wird ein
Verständnis auszubauen. Zumindest aber dass man zum Nachdenken,
nicht nur visuell, angeregt wird.“
Steffen Heintsch
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