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 | Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Teil 2 |
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Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Teil 2
06.09.2007
SH: Sehr geehrter Herr Dr. Alexander
Wachs. Im Anschluss an unseren letztem Gespräch, wurden sehr
viel Anfragen gestellt. Das Hauptproblem, was Ihre Aussagen
verursacht hat ist, das dem Abmahnanwalt, grundsätzlich die
Anwaltskosten zustehen. Könnten Sie darauf eingehen?
Dr. Wachs: Nun man mag mit der
Abmahnungsmaschinerie nicht einverstanden sein. Aber den
Rechteinhabern steht gegenüber dem Anschlussinhaber grundsätzlich
ein Anspruch auf Unterlassung- (nicht Schadensersatz!!!) zu, die
dafür anfallenden Kosten können, falls die Abmahnung nicht
rechtsmissbräuchlich war, durchgesetzt werden. Natürlich gibt es in
der Gleichung einige Unbekannte wie beispielsweise ob nachgewiesen
werden kann, dass die fragliche Datei von dem Anschluss aus
tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde. Weiterhin ist im
Einzelfall die Kostennote auf die korrekte Höhe zu überprüfen: 1.
Streitwert wird häufig zu hoch angesetzt 2. Gebühr der Anwälte (1,3
scheint mir unangemessen, bei immergleichen Verfahren). Die
Schwierigkeit Ihre Frage zu beantworten besteht einfach daran, dass
man nicht alle Abmahnungen absolut gleich behandeln kann, speziell
nicht wenn unterschiedliche Kanzleien mit unterschiedlichen Partnern
(Logistep, ProMedia GmbH, CopyRight Solutions GmbH usw.) abmahnen.
Es gibt in dieser Hinsicht keinen „Zauberschriftsatz“ der alles und
jeden vor hohen Kosten bewahrt. Individuelle Beratung ist in diesem
Zusammenhang regelmäßig erforderlich. Allerdings gibt es einige
Grundregeln, die in den meisten Fällen sinnvoll sind.
SH: Sie sprachen, das der
Anschlussinhaber dafür generell vom Gesetzgeber haftbar gemacht
wird. Ist denn das nicht ein Freischein für die Abmahner und nicht
ungerecht, das der Anschlussinhaber grundsätzlich haftbar ist für
ein Vergehen was noch nicht bewiesen ist?
Dr. Wachs: Ja und Nein,
einerseits verstehe ich, dass der Anschlussinhaber nicht einfach
jedem den Anschluss überlassen darf, um sich dann auf Dritte zu
berufen. Andererseits ist die Rechtsprechung in vielen Fällen zu
streng in den Anforderungen, die an den Rechteinhaber gestellt
werden, um nicht für Handlungen Dritter zu haften.
SH: Resultierend aus Ihren Aussagen
wäre ein möglicher Weg für den Abgemahnten, Abgabe einer
modifizierten UE sowie die Zahlung nur der Anwaltskosten. Welchen
Vorteil bringt das für den Abgemahnten der zahlen will?
Dr. Wachs: Nun ja die
Angelegenheit wäre damit – wenn sich die andere Seite darauf
einlässt - erledigt und der Abgemahnte hätte Geld gespart.
SH: Wenn ein Abgemahnter die
kompletten Forderungen bezahlt und eine modifizierte UE abgibt, kann
der Abmahner diese abgeänderte UE Abweisen und nochmals
kostenpflichtig die Abgabe einer originale UE verlangen, ja wäre ein
Klageverfahren aus diesem Grund gerechtfertigt?
Dr. Wachs: Ich denke nicht, dass
dies gerechtfertigt wäre. Grundsätzlich kann natürlich eine
einstweilige Verfügung beantraget werden, bis die
Wiederholungsgefahr beseitigt ist. Aber es wäre mehr als untypisch,
in den meisten Fällen sind die Abmahner zufrieden wenn überhaupt
eine UE abgegeben wurde und die Zahlung erfolgt ist.
SH: Mir ist ein Fall bekannt, dass ein
Abgemahnter telefonisch mit einer Abmahnkanzlei, sagen wir
vorsichtig ausgedrückt, die Forderungen runtergehandelt hat (von
400,- € auf 200,- €). Es ist zwar sehr ungewöhnlich aber, sind diese
Vereinbarungen die telefonisch (zwischen Abmahnanwalt und
Abgemahnten) getroffen wurden als bindend anzusehen oder hat der
Abmahnanwalt dann erfolgreich – Amnesie?
Dr. Wachs: Verträge könne auch
mündlich geschlossen werden. Man mag sich ja aber über einige
Kollegen ärgern, aber eine Amnesie eines Kollegen aus den bekannten
großen Kanzleien halte ich für ausgeschlossen.
SH: Sie sind ja auch tätig in den
verschiedensten Internetpräzensen. Im Forum: Netzwelt, zum Beispiel,
haben sie am 02.09.2007 einen Post veröffentlicht.
Linkadresse Welche
Vorstellungen und Ziele verfolgen Sie mit dem Einrichten eines
Spendenkontos, oder „Kriegskasse“, wie Sie es nennen. Und trifft die
nur für Rasch-Abgemahnte zu?
Dr. Wachs: Nein. Die
„Kriegskasse“ dient zur Vorbereitung und Durchführung von Klagen,
damit das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Rechteinhaber auf der
einen Seite und Privatperson auf der anderen Seite ausgeglichen
wird. Außerdem sollen einige Fragen endlich obergerichtlich geklärt
werden. Dies ist letztlich auch im Interesse der Rechteinhaber.
SH: Sie vertreten im Forum:
Netzwelt die Ansicht, dass durch die Abmahner neue Strategien
möglich sind um an Ihr Geld zu kommen. Dabei ist das äußerst,
sensible Wort der Hausdurchsuchung, gefallen sowie andere
Möglichkeiten als ein Klageverfahren. Können, wollen Sie darauf
näher eingehen?
Dr.
Wachs: Das bezog sich primär auf die Diskussion die Kanzlei Rasch
würden nicht klagen und hätte keine Möglichkeiten die
Abgemahnten weiter einzuschüchtern. Dem ist nicht so. Hier sind auch
die Besonderheiten der Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch zu
beachten. Weiter möchte ich das in der Öffentlichkeit nicht
ausweiten, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Auch hier gilt,
dass es nicht möglich ist alle Probleme pauschal abzudecken.
Hausdurchsuchungen waren und werden - besonders für die Abgemahnten
der hier einschlägig diskutierten Anwälte - weiterhin die Ausnahme
sein. Sobald die Abmahnung kommt, würde ich die Möglichkeit einer
Hausdurchsuchung nahezu ausschließen. Im Übrigen verweise ich in
diesem Zusammenhang auf den Beitrag auf meiner Internetpräsenz.
Law Blog
– Dr. Wachs: Wenn die proMedia 2x klingelt
SH: Über Ihre Vorgehensweise im
Abmahnwahn, herrscht geteilte Meinung die einen sprechen von
unkonventioneller Herangehensweise, neues Denken, die Anderen sind
der Meinung es wäre durch Sie eine Art Werbestrategie für Sie und
Ihre Kanzlei. Einige deuten sogar an, etwas in Verbindung eines
„Trolls“. Können Sie hier im Forum, davon sprechen, was ist Ihre
Motivation, Ihre Ziele und wie sehen Sie Ihre Position im
Abmahnkampf.
Dr. Wachs:
Als ich die ersten Mandate erhielt, die in Zusammenhang mit
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen standen, ist mir
aufgefallen wie hart die Abmahnungen Einzelne treffen. Diese
Menschen zu unterstützen ist die Aufgabe eines Anwalts. Natürlich
freue ich mich, dass mittlerweile viele Abgemahnte mir das Vertrauen
aussprechen und selbstverständlich ist es sehr angenehm, dass meine
Kanzlei dadurch auch von einer breiteren Masse wahrgenommen wird.
Allerdings ist der Zeitaufwand, den ich in diesem Zusammenhang aufwenden
muss nicht zu unterschätzen. An das letzte Wochenende, an dem
ich keine Akten bearbeiten oder Fragen beantworten musste kann ich
mich kaum erinnern. Man mag nicht immer mit dem einverstanden sein,
was ich vertrete aber ich kann leider nur auf Basis der
Rechtsprechung und Gesetze beraten, wenn ein negatives Urteil für
die Abgemahnten ergeht, berichte ich genauso darüber wie über
positive Urteile. Ebenso muss man sich vergegenwärtigen, dass
die Anwälte auf der Gegenseite oftmals hoch bezahlte Spezialisten sind.
Wenn ich also Verteidigungsstrategien entwickele, muss ich immer
davon ausgehen, dass die Gegenseite den effektivsten Weg geht, um
Ihr Ziel zu erreichen. Es ist also teilweise notwendig wie ein
Abmahn-Anwalt zu denken, um den Abgemahnten bestmöglich zu
vertreten. Ich verstehe natürlich, wenn ich dafür von Abgemahnten
kritisiert werde, weil die lieber Anderes von mir hören wollen.
Ich will also nicht provozieren sondern Lösungen für Probleme
erarbeiten, bzw. vielleicht auch mal neue Denkanstöße geben. Das
macht mich (hoffentlich) nicht zum Troll.
SH: Herr Dr. Wachs. Ich bedanke mich
für das Gespräch und muss aber zum Abschluss eine „wichtige“ Frage
loswerden. Sie werden verzeihen, ich habe gelesen im Forum:
Netzwelt, Sie und RA Christian Solmecke wären eigentlich ein und die
gleiche Person. Wissen Sie davon etwas?
Dr. Wachs: Da muss ich dann doch
schmunzeln. Ich glaube wenn ich jetzt „ja“ sagen würde, wäre der
geschätzte Kollege RA Solmecke sauer auf mich. Es existieren Fotos
auf den jeweiligen Internetpräsenzen von Herrn Solmecke und von mir.
Ich finde, wir sehen uns nicht einmal ähnlich. Außerdem ist der
Sitz meiner Kanzlei in Hamburg und der des Kollegen in Köln. Also um
die Frage zu beantworten. Nein, ich bin nicht Herr Solmecke und vice
versa.
SH: Danke, Herr
Dr. Wachs
Interview: Steffen
Heintsch |
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