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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
 
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Teil 2
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Teil 2

06.09.2007


SH: Sehr geehrter Herr Dr. Alexander Wachs.
Im Anschluss an unseren letztem Gespräch,
wurden sehr viel Anfragen gestellt.
Das Hauptproblem, was Ihre Aussagen verursacht hat ist,
das dem Abmahnanwalt, grundsätzlich die Anwaltskosten zustehen.
Könnten Sie darauf eingehen?


Dr. Wachs: Nun man mag mit der Abmahnungsmaschinerie nicht einverstanden sein.
Aber den Rechteinhabern steht gegenüber dem Anschlussinhaber grundsätzlich
ein Anspruch auf Unterlassung- (nicht Schadensersatz!!!) zu,
die dafür anfallenden Kosten können, falls die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich war,
durchgesetzt werden. Natürlich gibt es in der Gleichung einige Unbekannte
wie beispielsweise ob nachgewiesen werden kann,
dass die fragliche Datei von dem Anschluss aus tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde.
Weiterhin ist im Einzelfall die Kostennote auf die korrekte Höhe zu überprüfen:
1. Streitwert wird häufig zu hoch angesetzt
2. Gebühr der Anwälte (1,3 scheint mir unangemessen, bei immergleichen Verfahren).
Die Schwierigkeit Ihre Frage zu beantworten besteht einfach daran,
dass man nicht alle Abmahnungen absolut gleich behandeln kann,
speziell nicht wenn unterschiedliche Kanzleien mit unterschiedlichen Partnern
(Logistep, ProMedia GmbH, CopyRight Solutions GmbH usw.) abmahnen.
Es gibt in dieser Hinsicht keinen „Zauberschriftsatz“ der alles und jeden
vor hohen Kosten bewahrt. Individuelle Beratung ist in diesem Zusammenhang
regelmäßig erforderlich. Allerdings gibt es einige Grundregeln,
die in den meisten Fällen sinnvoll sind.



SH: Sie sprachen, das der Anschlussinhaber dafür generell vom Gesetzgeber
haftbar gemacht wird. Ist denn das nicht ein Freischein für die Abmahner
und nicht ungerecht, das der Anschlussinhaber grundsätzlich haftbar ist
für ein Vergehen was noch nicht bewiesen ist?


Dr. Wachs: Ja und Nein, einerseits verstehe ich, dass der Anschlussinhaber
nicht einfach jedem den Anschluss überlassen darf,
um sich dann auf Dritte zu berufen.
Andererseits ist die Rechtsprechung in vielen Fällen zu streng in den Anforderungen,
die an den Rechteinhaber gestellt werden, um nicht für Handlungen Dritter zu haften.



SH: Resultierend aus Ihren Aussagen wäre ein möglicher Weg für
den Abgemahnten, Abgabe einer modifizierten UE sowie die Zahlung
nur der Anwaltskosten. Welchen Vorteil bringt das für den Abgemahnten
der zahlen will?


Dr. Wachs: Nun ja die Angelegenheit wäre damit
– wenn sich die andere Seite darauf einlässt - erledigt und
der Abgemahnte hätte Geld gespart.



SH: Wenn ein Abgemahnter die kompletten Forderungen bezahlt und
eine modifizierte UE abgibt, kann der Abmahner diese abgeänderte UE
Abweisen und nochmals kostenpflichtig die Abgabe einer originale UE
verlangen, ja wäre ein Klageverfahren aus diesem Grund gerechtfertigt?


Dr. Wachs: Ich denke nicht, dass dies gerechtfertigt wäre.
Grundsätzlich kann natürlich eine einstweilige Verfügung beantraget werden,
bis die Wiederholungsgefahr beseitigt ist.
Aber es wäre mehr als untypisch, in den meisten Fällen sind die Abmahner
zufrieden wenn überhaupt eine UE abgegeben wurde und die Zahlung erfolgt ist.



SH: Mir ist ein Fall bekannt, dass ein Abgemahnter telefonisch mit einer
Abmahnkanzlei, sagen wir vorsichtig ausgedrückt, die Forderungen
runtergehandelt hat (von 400,- € auf 200,- €).
Es ist zwar sehr ungewöhnlich aber, sind diese Vereinbarungen die
telefonisch (zwischen Abmahnanwalt und Abgemahnten) getroffen
wurden als bindend anzusehen oder hat der Abmahnanwalt dann
erfolgreich – Amnesie?


Dr. Wachs: Verträge könne auch mündlich geschlossen werden.
Man mag sich ja aber über einige Kollegen ärgern,
aber eine Amnesie eines Kollegen aus den bekannten großen Kanzleien
halte ich für ausgeschlossen.



SH: Sie sind ja auch tätig in den verschiedensten Internetpräzensen.
Im Forum: Netzwelt, zum Beispiel, haben sie am 02.09.2007 einen Post veröffentlicht.
Linkadresse
Welche Vorstellungen und Ziele verfolgen Sie mit dem Einrichten eines
Spendenkontos, oder „Kriegskasse“, wie Sie es nennen.
Und trifft die nur für Rasch-Abgemahnte zu?


Dr. Wachs: Nein. Die „Kriegskasse“ dient zur Vorbereitung und Durchführung von Klagen,
damit das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Rechteinhaber auf der einen Seite
und Privatperson auf der anderen Seite ausgeglichen wird.
Außerdem sollen einige Fragen endlich obergerichtlich geklärt werden.
Dies ist letztlich auch im Interesse der Rechteinhaber.



SH: Sie vertreten im Forum: Netzwelt die Ansicht, dass durch die Abmahner
neue Strategien möglich sind um an Ihr Geld zu kommen.
Dabei ist das äußerst, sensible Wort der Hausdurchsuchung, gefallen
sowie andere Möglichkeiten als ein Klageverfahren. Können, wollen Sie
darauf näher eingehen?


Dr. Wachs: Das bezog sich primär auf die Diskussion die Kanzlei Rasch
würden nicht klagen und hätte keine Möglichkeiten
die Abgemahnten weiter einzuschüchtern.
Dem ist nicht so. Hier sind auch die Besonderheiten der Abmahnungen
durch die Kanzlei Rasch zu beachten.
Weiter möchte ich das in der Öffentlichkeit nicht ausweiten,
um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Auch hier gilt, dass es nicht möglich ist alle Probleme pauschal abzudecken.
Hausdurchsuchungen waren und werden
- besonders für die Abgemahnten der hier einschlägig diskutierten Anwälte -
weiterhin die Ausnahme sein. Sobald die Abmahnung kommt,
würde ich die Möglichkeit einer Hausdurchsuchung nahezu ausschließen.
Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auf den Beitrag auf meiner Internetpräsenz.
Law Blog – Dr. Wachs: Wenn die proMedia 2x klingelt



SH: Über Ihre Vorgehensweise im Abmahnwahn, herrscht geteilte Meinung
die einen sprechen von unkonventioneller Herangehensweise, neues Denken,
die Anderen sind der Meinung es wäre durch Sie eine Art Werbestrategie
für Sie und Ihre Kanzlei. Einige deuten sogar an, etwas in Verbindung
eines „Trolls“.
Können Sie hier im Forum, davon sprechen, was ist Ihre Motivation,
Ihre Ziele und wie sehen Sie Ihre Position im Abmahnkampf.


Dr. Wachs: Als ich die ersten Mandate erhielt,
die in Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen standen,
ist mir aufgefallen wie hart die Abmahnungen Einzelne treffen.
Diese Menschen zu unterstützen ist die Aufgabe eines Anwalts.
Natürlich freue ich mich, dass mittlerweile viele Abgemahnte mir das Vertrauen
aussprechen und selbstverständlich ist es sehr angenehm,
dass meine Kanzlei dadurch auch von einer breiteren Masse wahrgenommen wird.
Allerdings ist der Zeitaufwand, den ich in diesem Zusammenhang aufwenden muss
nicht zu unterschätzen. An das letzte Wochenende,
an dem ich keine Akten bearbeiten oder Fragen beantworten musste
kann ich mich kaum erinnern.
Man mag nicht immer mit dem einverstanden sein,
was ich vertrete aber ich kann leider nur auf Basis der Rechtsprechung und Gesetze beraten,
wenn ein negatives Urteil für die Abgemahnten ergeht,
berichte ich genauso darüber wie über positive Urteile.
Ebenso muss man sich vergegenwärtigen,
dass die Anwälte auf der Gegenseite oftmals hoch bezahlte Spezialisten sind.
Wenn ich also Verteidigungsstrategien entwickele, muss ich immer davon ausgehen,
dass die Gegenseite den effektivsten Weg geht, um Ihr Ziel zu erreichen.
Es ist also teilweise notwendig wie ein Abmahn-Anwalt zu denken,
um den Abgemahnten bestmöglich zu vertreten. Ich verstehe natürlich,
wenn ich dafür von Abgemahnten kritisiert werde,
weil die lieber Anderes von mir hören wollen.
Ich will also nicht provozieren sondern Lösungen für Probleme erarbeiten,
bzw. vielleicht auch mal neue Denkanstöße geben.
Das macht mich (hoffentlich) nicht zum Troll.



SH: Herr Dr. Wachs. Ich bedanke mich für das Gespräch und muss aber
zum Abschluss eine „wichtige“ Frage loswerden. Sie werden verzeihen,
ich habe gelesen im Forum: Netzwelt, Sie und RA Christian Solmecke wären eigentlich
ein und die gleiche Person. Wissen Sie davon etwas?


Dr. Wachs: Da muss ich dann doch schmunzeln.
Ich glaube wenn ich jetzt „ja“ sagen würde,
wäre der geschätzte Kollege RA Solmecke sauer auf mich.
Es existieren Fotos auf den jeweiligen Internetpräsenzen
von Herrn Solmecke und von mir.
Ich finde, wir sehen uns nicht einmal ähnlich.
Außerdem ist der Sitz meiner Kanzlei in Hamburg und der des Kollegen in Köln.
Also um die Frage zu beantworten.
Nein, ich bin nicht Herr Solmecke und vice versa.



SH: Danke, Herr Dr. Wachs



Interview: Steffen Heintsch
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