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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
 
Nachgedanken zum Bericht der PC Games
Nachgedanken zum Bericht der PC Games

30.09.2007


SH: Sehr geehrter Herr Dr. Alexander Wachs,
mit großem Interesse aber auch Bestürzung
hat die Community auf den Bericht
der PC Games: "Ungeahnt angemahnt", reagiert.
Große Diskussionen gibt es bei Ihrem Standpunkt,
das der Anschlussinhaber haftbar sei im Falle
einer Abmahnung.
Könne Sie darauf antworten ob es Ihr Standpunkt dazu ist,
oder ob Sie diesen Standpunkt
gemäß geltendes Rechts vertreten?


Dr. Wachs: Grundsätzlich sagt die Rechtsprechung,
der Anschlussinhaber muss dafür Sorge tragen,
dass von seinem Anschluss aus kein „Schindluder“ getrieben wird.
Die genaue Ausgestaltung der Weite der Verantwortung
ist aber noch nicht abschließend geklärt.
Mein Beitrag in dem Interview spiegelte aber
die grundsätzliche Entwicklung der Rechtsprechung wieder,
nach der scheinbar der Anschlussinhaber auch für Taten
Dritter (Kinder/Mitbewohner/Freunde) einstehen muss.
Es liegt in der Natur der Sache, dass man in Interviews oder
bei allgemeinen Fragen – wie auch hier –
nicht immer alle Varianten darstellen kann,
ohne einen absolut unverständlichen Beitrag abzuliefern.
Ich weise noch einmal darauf hin,
dass sich dies aber nur auf die Abmahnkosten
und nicht auf die Schadensersatzkosten bezieht.
Ob der Einzelne jedoch die Abmahnkosten bezahlen muss,
dass kann letztlich nur in einem individuellen Gespräch
festgestellt werden.



SH: Große Bestürzung und Verwirrung hat das Interview mit dem
Rechtsreferendar Michael Falter der Abmahnkanzlei Schutt, Waetke
hervorgerufen.
Selbst wenn man in seinem Gedankenspiel, Platz lässt für die
Belange und Sorgen der Rechteinhaber, kann es der richtige Weg sein
Tauschbörsenbenutzer mit Dieben, Räubern oder Kinderpornografen
zu vergleichen, Eltern als verantwortungslos darzustellen und
die Maßnahmen des Geschäftsmodells: Abmahnung
damit zu rechtfertigen?


Dr. Wachs: Ich fand die Anmerkung
des Rechtsreferendars Michael Falter ebenfalls nicht gelungen.
Man muss Ihm aber wohl zu Gute halten,
dass er sich erst in der Ausbildung zum Volljuristen befindet,
er also noch kein Anwalt ist.
Vielleicht waren seine Ausführungen aus diesem Grund
etwas unbeholfen.
Ich denke auch nicht, dass Tauschbörsennutzer mit
entsprechenden Subjekten gleichgestellt werden sollten,
es ging wohl lediglich darum eine Erklärung dafür zu entwickeln,
warum es richtig sein soll, dass Eltern für die Tauschbörsennutzung
Ihrer Kinder in Anspruch genommen werden.
Ob dies letztlich als Legitimation
einer fragwürdigen Rechtsprechung gedacht ist,
diesen Schluss überlasse ich jedem selber.



Rechtreferendar Michael Falter sprach, das zum Beispiel S&W,
Strategien entwickelt,
„Altfälle“ gerichtlich aufzuarbeiten und das
durch die Rechteinhaber große Summen
dafür zu Verfügung gestellt werden.
Wenn man nun objektiv feststellen muss:
a) die Rechteinhaber wollen Ihre Rechte gewahrt wissen;
b) die Abmahnanwälte werden die Anwaltsgebühren einfordern
können (Geschäftsführung ohne Auftrag), natürlich unter der
Voraussetzung sie klagen und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung
ist erwiesen,
c) das der Rechteinhaber, trotzdem der Verlierer ist,
weil ein schuldhaftes Verursachen sehr schwer zu beweisen,
fast unmöglich ist (Mehrpersonenhaushalt/Fehler
in der fehlerfreien Software usw.).
Ist es nicht der falsche Weg der Rechteinhaber,
denn wie schon erwähnt, gibt es einen dritten Sieger,
aber es wird nicht der Rechteinhaber sein.
Es macht für mich keinen Sinn, wenn ich das Geld vorstrecke,
mitbekomme das die Abmahnanwälte absahnen
und ich als Rechteinhaber lehr ausgehe?


Dr. Wachs: Nun ja zunächst ist es so, dass einige Rechteinhaber
unter anderem aus diesem Grund nicht bereit sind,
Prozesskosten vorzuschießen und das Prozessrisiko in Kauf zu nehmen.
Das ist wohl einer der wahren Gründe, warum so wenig geklagt wird.
Fairerweise muss man aber auch darauf hinweisen,
dass es Rechteinhaber gibt, die mit dem Rücken zur Wand stehen
und die keine andere Wahl mehr sehen, als auf Einschüchterung zu setzen.
Ich halte das Bild „altruistischer“ Filesharer gegen „gierige“ Industrie
daher auch nicht für zutreffend.
Damit meine ich, dass doch klar sein muss,
dass die Industrie nicht ewig zuschauen kann,
wie ihre Werke im Internet verbreitet werden.
Wer will denn schon für umsonst arbeiten.
Ich kritisiere eher die Art, wie sich die Industrie wehrt,
nach meiner Einschätzung sollte man hier etwas sensibler mit den Leuten umgehen.
Höchstens 100 € für eine Abmahnung würde ich etwa für einen fairen Satz halten.

Ob durch die Gegenseite tatsächlich Strategien entwickelt werden,
halte ich für fraglich.
Mir persönlich fällt nur eine weitere Möglichkeit ein,
die aber zu aufwendig und zu kostenintensiv erscheint.



SH: Wenn nun die Abmahner gezwungen sind auch die Altfälle zu bearbeiten,
hat sich das Geschäftsmodell herumgesprochen oder ist dies nur ein
Ausdruck das nasse Handtuch: Abmahnwahn bis zum letzten Tropfen
auszuringen?


Dr. Wachs: Es mag sein, dass im Hinblick auf Verjährungen
nun erste Schritte unternommen werden.
Natürlich werden die entsprechenden Kanzleien weiter
versuchen Ihre Altfälle abzuarbeiten,
ob es da aber immer gleich zu Klagen kommen wird,
bezweifele ich dann doch.



SH: Es muss aber ein allgemeines Problem bei den Abmahnern geben.
Die kuw-Abmahnanwälte greifen auf ignorierte Abmahnungen
vom Januar 2007 zurück. Natürlich ist die Verjährungsfrist 3 Jahre
aber die Situation an sich hat sich doch nicht geändert.
Der Abgemahnte der eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben
hat, sollte angemessen reagiert haben und wenn die Abmahnkanzleien
noch so viel Strategien entwickeln, müssen sie klagen und die
Rechtmäßigkeit der Abmahnung nachweisen, um an das Geld zu gelangen
oder haben Sie andere Informationen?


Dr. Wachs: Grundsätzlich haben Sie Recht.
Ich gebe aber zu Bedenken, dass Januar 2007 nicht weit zurück liegt.
Schaut man sich an wie langsam und behäbig manche
juristische Maschinerie arbeitet ist das fast wie gestern.
Die Frage, die Sie weiter andeuten,
ist ein weiteres Grundproblem: Haben sich alle die richtig verhalten,
die nur eine UE abgegeben haben oder nicht.
Ich denke, dass das jeder für sich selber entscheiden muss.
Die Wahrscheinlichkeit einer Klage hängt u.a.
von dem Rechteinhaber der zukünftigen Entwicklung der Rechtsprechung
und von weiteren Faktoren ab.
Auch mag der Einzelne gute Gründe haben sich
dem Zahlungsbegehren nicht zu beugen,
aber dann sollte man nicht bei jedem Husten der anderen Seite
gleich panisch werden.
Letztendlich gibt es drei Möglichkeiten:
nicht zahlen, Anwalt oder zahlen.
Egal wie man sich entscheidet sollte man
die Entscheidung mit den Konsequenzen tragen.



SH: Bei den 2. Schreiben von den kuw-Abmahnanwälten,
wird jetzt ein Streitwert von ca. 1200,- € festgelegt.
Aufstellung der Kosten:
125,00 € Schadensersatz (in der Abmahnung 50,- €)
100,00 € Ermittlungskosten (wahrscheinlich für die Bindan-Logg-Firma)
911,80 € Rechtsverfolgungskosten
(Anwaltsgebühr außergerichtlicher Tätigkeit
bei einen Gegenstandswert von 25.000,- €)
Gesamt: 1136,80 € (ist der entsprechend neue Streitwert).
Ist diese Vorgehensweise überhaupt korrekt,
denn meiner Meinung nach legt die Höhe des Gegenstandswert
ein Gericht fest und fordern können sie ja viel
wenn der Tag lang ist?


Dr. Wachs: Grundsätzlich wird der angenommene Streitwert
vom Gericht überprüft, ob die dargestellte Rechnung korrekt ist,
ist eine Prüfung des Einzelfalls.
Ich persönlich würde bereits die 25.000 Gegenstandswert in Frage stellen.
Die weiteren Faktoren müsste man ebenfalls in Frage stellen,
der Schadensersatzanspruch (125,- €) ist jedenfalls nicht durchsetzbar.



SH: Herr Dr. Wachs, ich gebe jetzt einen Post
wieder aus dem Netzwelt-Forum.
Wird hier verständlich erklärt die Problematik der Störerhaftung?

Baker hat folgendes geschrieben:

Rasch reitet nicht auf dem Strafrecht wie Du,
sondern auf dem Zivilrecht.
Die Geschichte mit Deinem Autoblitz läuft unterm Strafrecht.
Deshalb bekommen ca. 95% der Leute die erwischt
und von Rasch angezeigt wurden, keine Strafe aufgebrummt.
Beim Blitzen bezahlst Du Strafe, wenn Du Pech hast.

Im Zivilrecht spielt es keine Rolle, wenn Du als Halter sagst,
dass Du nicht wüßtest, wer gefahren sei und das andere Auto gerammt habe.
Wenn der andere einen Zeugen hat und beweisen kann,
dass Dein Auto seins gerammt hat, dann zahlst Du
(bzw. Deine Haftpflichtversicherung für Dich).
Da kannst Du 10 mal sagen,
Dein Name sei Hase und Du wüßtest von nichts.
Rasch hat übrigens auch einen Zeugen,
der bei der Firma ProMedia arbeitet (die ihm gehört), den er benennt.

Rasch schiebt das strafrechtliche Verfahren an,
um an die Anschrift von Dir zu kommen.
Genauso, als wenn der von Dir geschädigte
Unfallgegner Anzeige gegen Unbekannt erstatten würde
wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht und nur die Autonummer
angeben würde, um von der Polizei zu erfahren,
wer der Halter ist (Rasch gibt die IP-Nummer an und sucht den Anschlußinhaber).

Schon hieran merkst Du, daß er nicht etwa versucht,
den Fahrer zu finden sondern den Halter.
Der kann schließlich aufpassen, wem er sein Auto leiht
und sich die Unfall-Reparaturkosten von dem Fahrer
auch wieder zurückholen (zivilrechtlich, versteht sich).

Auch Deine Rechner- Tips helfen nicht wirklich weiter.
Es ist völlig egal, ob Du Deine Festplatte ausbaust
und verschwinden läßt oder mit den tollsten Programmen putzt,
bis nichts mehr zu finden ist.
Rasch kann, ohne Deinen Rechner jemals nur gesehen zu haben
an Dein Geld kommen und sogar sehr sehr schnell.
Und Du, mit Deiner erst mal Ruhe bewahren Taktik,
wartest noch und hast aber beim warten schon
einen Gerichtsbeschluß im Briefkasten.
Dich hat bis dahin keiner gefragt,
lediglich der Brief von Rasch ist bei Dir eingegangen
und Du hast Vogel Strauß gespielt und gedacht,
der könnte ja auch gar nicht angekommen sein
und die Festplatte geputzt und gedacht,
wie schön so eine saubere Platte doch ist und,
daß Dir jetzt doch keiner mehr was kann,
weil er ja nichts mehr findet um zu beweisen.
Pustekuchen Junge; warten reicht aus um voll
eine überzubekommen von Rasch.
Du wirst von dem Gericht,
was für Rasch und gegen Dich entscheidet, nicht einmal angehört.
Es gibt keine Verhandlung, keine Beweisaufnahme,
keine Fragen, es gibt gar nichts,
nur eine einstweilige Verfügung gegen Dich.
Du wirst verdonnert, nur weil Du abgewartet und nichts gemacht hast.
Deine Putzstunde interessiert keinen.
Verstanden?
Wacht bitte bitte auf Leute!




Dr. Wachs: Also ich habe von Herrn Baker schon viele Beiträge gelesen,
der hier ist etwas missverständlich,
weil er eine Gesamtzusammenfassung darstellt
und Herr Baker zwischen Strafrecht und Zivilrecht springt.
Es geht hier nicht ausschließlich um die Störerhaftung.
Richtig ist, dass die Kanzlei Rasch natürlich primär
nur den Anschlussinhaber ermittelt,
es handelt sich – nach derzeitiger Entwicklung -
tatsächlich um eine Art Halterhaftung.

Ich habe auf meiner Internetpräsenz zu der Kanzlei Rasch
einen eigenen Bereich eingerichtet,
die Informationen sind sicherlich grundsätzlich interessant.

Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen

Bereiche zu den anderen Abmahnkanzleien werden folgen.




SH:
Herr Dr. Alexander Wachs, ich bedanke mich für dieses Gespräch
und wünsche eine erfolgreiche Woche im Abmahnkampf.
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