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 | Nachgedanken zum Bericht der PC Games |
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Nachgedanken zum Bericht der PC Games
30.09.2007
SH: Sehr geehrter Herr Dr. Alexander
Wachs, mit großem Interesse aber auch Bestürzung hat die
Community auf den Bericht der PC Games:
"Ungeahnt angemahnt", reagiert.
Große Diskussionen gibt es bei Ihrem Standpunkt, das der
Anschlussinhaber haftbar sei im Falle einer Abmahnung. Könne Sie
darauf antworten ob es Ihr Standpunkt dazu ist, oder ob Sie diesen
Standpunkt gemäß geltendes Rechts vertreten?
Dr. Wachs: Grundsätzlich sagt die Rechtsprechung,
der Anschlussinhaber muss dafür Sorge tragen, dass von seinem
Anschluss aus kein „Schindluder“ getrieben wird. Die genaue
Ausgestaltung der Weite der Verantwortung ist aber noch nicht
abschließend geklärt. Mein Beitrag in dem Interview spiegelte aber
die grundsätzliche Entwicklung der Rechtsprechung wieder, nach
der scheinbar der Anschlussinhaber auch für Taten Dritter
(Kinder/Mitbewohner/Freunde) einstehen muss. Es liegt in der Natur
der Sache, dass man in Interviews oder bei allgemeinen Fragen – wie
auch hier – nicht immer alle Varianten darstellen kann, ohne
einen absolut unverständlichen Beitrag abzuliefern. Ich weise noch
einmal darauf hin, dass sich dies aber nur auf die Abmahnkosten
und nicht auf die Schadensersatzkosten bezieht. Ob der Einzelne
jedoch die Abmahnkosten bezahlen muss, dass kann letztlich nur in
einem individuellen Gespräch festgestellt werden.
SH: Große Bestürzung und Verwirrung hat
das Interview mit dem Rechtsreferendar Michael Falter der
Abmahnkanzlei Schutt, Waetke hervorgerufen. Selbst wenn man in
seinem Gedankenspiel, Platz lässt für die Belange und Sorgen der
Rechteinhaber, kann es der richtige Weg sein Tauschbörsenbenutzer
mit Dieben, Räubern oder Kinderpornografen zu vergleichen, Eltern
als verantwortungslos darzustellen und die Maßnahmen des
Geschäftsmodells: Abmahnung damit zu rechtfertigen?
Dr. Wachs: Ich fand die
Anmerkung des Rechtsreferendars Michael Falter ebenfalls nicht
gelungen. Man muss Ihm aber wohl zu Gute halten, dass er sich
erst in der Ausbildung zum Volljuristen befindet, er also noch kein
Anwalt ist. Vielleicht waren seine Ausführungen aus diesem Grund
etwas unbeholfen. Ich denke auch nicht, dass Tauschbörsennutzer mit
entsprechenden Subjekten gleichgestellt werden sollten, es ging
wohl lediglich darum eine Erklärung dafür zu entwickeln, warum es
richtig sein soll, dass Eltern für die Tauschbörsennutzung Ihrer
Kinder in Anspruch genommen werden. Ob dies letztlich als
Legitimation einer fragwürdigen Rechtsprechung gedacht ist,
diesen Schluss überlasse ich jedem selber.
Rechtreferendar Michael Falter sprach,
das zum Beispiel S&W, Strategien entwickelt, „Altfälle“
gerichtlich aufzuarbeiten und das durch die Rechteinhaber große
Summen dafür zu Verfügung gestellt werden. Wenn man nun objektiv
feststellen muss: a) die Rechteinhaber wollen Ihre Rechte gewahrt
wissen; b) die Abmahnanwälte werden die Anwaltsgebühren einfordern
können (Geschäftsführung ohne Auftrag), natürlich unter der
Voraussetzung sie klagen und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung ist
erwiesen, c) das der Rechteinhaber, trotzdem der Verlierer ist,
weil ein schuldhaftes Verursachen sehr schwer zu beweisen, fast
unmöglich ist (Mehrpersonenhaushalt/Fehler in der fehlerfreien
Software usw.). Ist es nicht der falsche Weg der Rechteinhaber,
denn wie schon erwähnt, gibt es einen dritten Sieger, aber es wird
nicht der Rechteinhaber sein. Es macht für mich keinen Sinn, wenn
ich das Geld vorstrecke, mitbekomme das die Abmahnanwälte absahnen
und ich als Rechteinhaber lehr ausgehe?
Dr. Wachs: Nun ja zunächst ist
es so, dass einige Rechteinhaber unter anderem aus diesem Grund
nicht bereit sind, Prozesskosten vorzuschießen und das Prozessrisiko
in Kauf zu nehmen. Das ist wohl einer der wahren Gründe, warum so
wenig geklagt wird. Fairerweise muss man aber auch darauf hinweisen,
dass es Rechteinhaber gibt, die mit dem Rücken zur Wand stehen
und die keine andere Wahl mehr sehen, als auf Einschüchterung zu setzen.
Ich halte das Bild „altruistischer“ Filesharer gegen „gierige“
Industrie daher auch nicht für zutreffend. Damit meine ich, dass
doch klar sein muss, dass die Industrie nicht ewig zuschauen kann,
wie ihre Werke im Internet verbreitet werden. Wer will denn
schon für umsonst arbeiten. Ich kritisiere eher die Art, wie sich
die Industrie wehrt, nach meiner Einschätzung sollte man hier etwas
sensibler mit den Leuten umgehen. Höchstens 100 € für eine Abmahnung
würde ich etwa für einen fairen Satz halten.
Ob durch die
Gegenseite tatsächlich Strategien entwickelt werden, halte ich für
fraglich. Mir persönlich fällt nur eine weitere Möglichkeit ein,
die aber zu aufwendig und zu kostenintensiv erscheint.
SH: Wenn nun die Abmahner gezwungen
sind auch die Altfälle zu bearbeiten, hat sich das Geschäftsmodell
herumgesprochen oder ist dies nur ein Ausdruck das nasse Handtuch:
Abmahnwahn bis zum letzten Tropfen auszuringen?
Dr. Wachs: Es mag sein, dass im
Hinblick auf Verjährungen nun erste Schritte unternommen werden.
Natürlich werden die entsprechenden Kanzleien weiter versuchen Ihre
Altfälle abzuarbeiten, ob es da aber immer gleich zu Klagen kommen
wird, bezweifele ich dann doch.
SH: Es muss aber ein allgemeines
Problem bei den Abmahnern geben. Die kuw-Abmahnanwälte greifen auf
ignorierte Abmahnungen vom Januar 2007 zurück. Natürlich ist die
Verjährungsfrist 3 Jahre aber die Situation an sich hat sich doch
nicht geändert. Der Abgemahnte der eine modifizierte
Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte angemessen reagiert
haben und wenn die Abmahnkanzleien noch so viel Strategien
entwickeln, müssen sie klagen und die Rechtmäßigkeit der Abmahnung
nachweisen, um an das Geld zu gelangen oder haben Sie andere
Informationen?
Dr.
Wachs: Grundsätzlich haben Sie Recht. Ich gebe aber zu
Bedenken, dass Januar 2007 nicht weit zurück liegt. Schaut man sich
an wie langsam und behäbig manche juristische Maschinerie arbeitet
ist das fast wie gestern. Die Frage, die Sie weiter andeuten,
ist ein weiteres Grundproblem: Haben sich alle die richtig verhalten,
die nur eine UE abgegeben haben oder nicht. Ich denke, dass das
jeder für sich selber entscheiden muss. Die Wahrscheinlichkeit einer
Klage hängt u.a. von dem Rechteinhaber der zukünftigen Entwicklung
der Rechtsprechung und von weiteren Faktoren ab. Auch mag der
Einzelne gute Gründe haben sich dem Zahlungsbegehren nicht zu
beugen, aber dann sollte man nicht bei jedem Husten der anderen
Seite gleich panisch werden. Letztendlich gibt es drei
Möglichkeiten: nicht zahlen, Anwalt oder zahlen. Egal wie man
sich entscheidet sollte man die Entscheidung mit den Konsequenzen
tragen.
SH: Bei den 2.
Schreiben von den kuw-Abmahnanwälten, wird jetzt ein Streitwert von
ca. 1200,- € festgelegt. Aufstellung der Kosten: 125,00 €
Schadensersatz (in der Abmahnung 50,- €) 100,00 € Ermittlungskosten
(wahrscheinlich für die Bindan-Logg-Firma) 911,80 €
Rechtsverfolgungskosten (Anwaltsgebühr außergerichtlicher Tätigkeit
bei einen Gegenstandswert von 25.000,- €) Gesamt: 1136,80 € (ist
der entsprechend neue Streitwert). Ist diese Vorgehensweise
überhaupt korrekt, denn meiner Meinung nach legt die Höhe des
Gegenstandswert ein Gericht fest und fordern können sie ja viel
wenn der Tag lang ist?
Dr. Wachs: Grundsätzlich wird
der angenommene Streitwert vom Gericht überprüft, ob die
dargestellte Rechnung korrekt ist, ist eine Prüfung des Einzelfalls.
Ich persönlich würde bereits die 25.000 Gegenstandswert in Frage
stellen. Die weiteren Faktoren müsste man ebenfalls in Frage
stellen, der Schadensersatzanspruch (125,- €) ist jedenfalls nicht
durchsetzbar.
SH: Herr
Dr. Wachs, ich gebe jetzt einen Post wieder aus dem Netzwelt-Forum.
Wird hier verständlich erklärt die Problematik der Störerhaftung?
| Baker hat folgendes geschrieben: |
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Rasch
reitet nicht auf dem Strafrecht wie
Du,
sondern auf dem Zivilrecht.
Die Geschichte
mit Deinem Autoblitz läuft unterm
Strafrecht.
Deshalb
bekommen ca. 95% der Leute die
erwischt
und von Rasch
angezeigt wurden, keine Strafe
aufgebrummt.
Beim Blitzen
bezahlst Du Strafe, wenn Du Pech
hast.
Im Zivilrecht
spielt es keine Rolle, wenn Du als
Halter sagst,
dass Du nicht
wüßtest, wer gefahren sei und das
andere Auto gerammt habe.
Wenn der
andere einen Zeugen hat und beweisen
kann,
dass Dein Auto
seins gerammt hat, dann zahlst Du
(bzw. Deine Haftpflichtversicherung
für Dich).
Da kannst Du 10
mal sagen,
Dein Name sei
Hase und Du wüßtest von nichts.
Rasch hat übrigens auch einen
Zeugen,
der bei der
Firma ProMedia arbeitet (die ihm
gehört), den er benennt.
Rasch
schiebt das strafrechtliche
Verfahren an,
um an die
Anschrift von Dir zu kommen.
Genauso,
als wenn der von Dir geschädigte
Unfallgegner Anzeige gegen Unbekannt
erstatten würde
wegen
Sachbeschädigung und Fahrerflucht
und nur die Autonummer
angeben würde,
um von der Polizei zu erfahren,
wer
der Halter ist (Rasch gibt die
IP-Nummer an und sucht den
Anschlußinhaber).
Schon hieran
merkst Du, daß er nicht etwa
versucht,
den Fahrer zu
finden sondern den Halter.
Der kann
schließlich aufpassen, wem er sein
Auto leiht
und sich die
Unfall-Reparaturkosten von dem
Fahrer
auch wieder
zurückholen (zivilrechtlich,
versteht sich).
Auch Deine
Rechner- Tips helfen nicht wirklich
weiter.
Es ist völlig
egal, ob Du Deine Festplatte
ausbaust
und
verschwinden läßt oder mit den
tollsten Programmen putzt,
bis nichts
mehr zu finden ist.
Rasch kann,
ohne Deinen Rechner jemals nur
gesehen zu haben
an Dein Geld
kommen und sogar sehr sehr schnell.
Und
Du, mit Deiner erst mal Ruhe
bewahren Taktik,
wartest noch
und hast aber beim warten schon
einen Gerichtsbeschluß im
Briefkasten.
Dich hat bis
dahin keiner gefragt,
lediglich der
Brief von Rasch ist bei Dir
eingegangen
und Du hast
Vogel Strauß gespielt und gedacht,
der
könnte ja auch gar nicht angekommen
sein
und die
Festplatte geputzt und gedacht,
wie
schön so eine saubere Platte doch
ist und,
daß Dir jetzt
doch keiner mehr was kann,
weil er ja
nichts mehr findet um zu beweisen.
Pustekuchen Junge; warten reicht aus
um voll
eine
überzubekommen von Rasch.
Du wirst
von dem Gericht,
was für Rasch
und gegen Dich entscheidet, nicht
einmal angehört.
Es gibt keine
Verhandlung, keine Beweisaufnahme,
keine Fragen, es gibt gar nichts,
nur
eine einstweilige Verfügung gegen
Dich.
Du wirst
verdonnert, nur weil Du abgewartet
und nichts gemacht hast.
Deine
Putzstunde interessiert keinen.
Verstanden?
Wacht bitte
bitte auf Leute!
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Dr. Wachs:
Also ich habe von Herrn Baker schon viele Beiträge
gelesen, der hier ist etwas missverständlich, weil er eine
Gesamtzusammenfassung darstellt und Herr Baker zwischen Strafrecht
und Zivilrecht springt. Es geht hier nicht ausschließlich um die
Störerhaftung. Richtig ist, dass die Kanzlei Rasch natürlich primär
nur den Anschlussinhaber ermittelt, es handelt sich – nach
derzeitiger Entwicklung - tatsächlich um eine Art Halterhaftung.
Ich habe auf meiner Internetpräsenz zu der Kanzlei Rasch einen
eigenen Bereich eingerichtet, die Informationen sind sicherlich
grundsätzlich interessant.
Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen
Bereiche zu den anderen Abmahnkanzleien werden folgen.
SH:
Herr Dr. Alexander Wachs,
ich bedanke mich für dieses Gespräch und wünsche eine erfolgreiche
Woche im Abmahnkampf.
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