Stellungnahme zum Frontal21
„Pixel-Interview“
Am 12.2.2008 wurde im ZDF die Sendung Frontal21
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633,00.html?dr=1 mit
dem Thema “Teure Töne aus dem Internet” ausgestrahlt.
Für diesen Beitrag wurde ich am Samstag den
9.2.2008 interviewt. Dieses Interview wurde in
dem gesendeten Beitrag leider nicht verwandt.
Am 12.2.2008 erhielt ich gegen 17:30 Uhr eine
Nachricht, dass mein Interview leider nicht
ausgestrahlt werden könne, weil eine neue Kamera
verwandt wurde und diese Pixelfehler
produzierte, wodurch das Gefilmte nicht
sendefähig sei.
Nach dem Beitrag und einigen kritischen
Anmerkungen von enttäuschten Zuschauern zu dem
Pixel-Unfall wurde mir von dem zuständigen
Journalisten mitgeteilt, es sei möglich, dass es
sich doch um eine andere Art von Fehler
gehandelt habe (Fehler der Kameraleute?) Es ist
wohl einiges schief gegangen an diesem
Samstagnachmittag.
Auf Nachfrage des „Vereins gegen den
Abmahnwahn .e.V.“ nutze ich dieses Forum, das
mitzuteilen, was ich unter anderem im Beitrag
von Frontal21 gesagt habe:
Die Summen, die von der Kanzlei Rasch aus
Hamburg gefordert werden, stehen in keinem
Verhältnis zu den Rechtsverletzungen. Es ist
nachvollziehbar, dass sich die Musikindustrie
wehrt, aber die Abmahnungen treffen überwiegend
(zu 90 %) die Falschen.
Abgemahnt werden die Eltern, deren meist
minderjährigen Kinder Rechtsverletzungen
begehen, weil die Kinder 1) glauben, Musiktausch
sei nicht illegal – machen ja alle 2) die
Programme mit niedlichen Bärchen (Bearshare)
gerade Kinder ansprechen.
Die Kanzlei Rasch/ProMedia GmbH erwischt auch
deswegen so viele Kinder, weil vornehmlich nach
deutschen Rechteinhabern (Monrose usw.) gesucht
wird. Diese Musik wird nun einmal überprozentual
von Kindern und Jugendlichen gehört.
(Insoweit finde es mehr als fragwürdig, wenn
Mitarbeiter der ProMedia das „Fangen“ eines
Tauschbörsennutzers geradezu feiern!!!)
Die „wirklichen Piraten“ dagegen sind schon
seit Jahren zu sichereren Tauschnetzwerken wie
RapidShare oder ins Usenet umgezogen.
Es ist nach meiner Meinung unverhältnismäßig
die Eltern mit so hohen Strafen zu bedrohen,
deren Kinder Rechtsverletzungen begehen. Die
hohen Zahlungen sind auch nicht zur Abschreckung
erforderlich. Für die nötige Abschreckung dient
bereits die Unterlassungserklärung, nach der im
Wiederholungsfall 5,001,00 pro Lied und
Rechtsverstoß gezahlt werden muss.
Weiterhin kritisierte ich, dass vornehmlich
die IT-Industrie also die Anbieter von
Breitbandanschlüssen, die Hersteller von MP3
Playern, die Produzenten von Festplatten usw.
von den Tauschbörsen profitieren. Zum Teil also
Verluste von einer „Konzerntasche in die andere
wandern“. Ich habe für das ZDF einige Tipps
und Tricks zusammengetragen, die hier eingesehen
werden können: http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/8/0,1872,7158568,00.html
Abschließend will ich noch bemerken, dass
bereits ein neuer Beitrag eines anderen großen
Senders geplant ist, über den ich mich aber
lieber noch nicht äußern möchte, um keine
Widrigkeiten zu provozieren. Am Mittwoch wird in
meiner Kanzlei dazu gedreht. Mir wurde
versprochen, dass mein Beitrag diesmal gesendet
wird.
Ihr
Dr. Alexander Wachs
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