Beachte!
Erst Fragen und
Klären, dann Beauftragen!
Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes, müssen folgende Punkte
feststehen:
1. die Höhe des
anwaltlichen Honorars
(Pauschalhonorar,
Auslagenpauschale alles incl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer)
2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten
(mod. UE, allg.
Schriftverkehr, bis zu welcher Instanz, usw.)
Eine Beauftragung des Rechtsanwaltes ist zu überlegen und im
Zweifelsfall abzuraten, wenn:
1.
keine
konkrete Höhe des anwaltlichen Honorar benannt wird und
2.
die Höhe
des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen
der Abmahnung!