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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
 
 
Recht und mehr
Hier erfolgt keine Rechtsberatung !!

Alle Informationen sind frei im WWW zu bekommen.


Beachte!

Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

 

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes, müssen folgende Punkte feststehen:

1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale alles incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)

2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr, bis zu welcher Instanz, usw.)

 

Eine Beauftragung des Rechtsanwaltes ist zu überlegen und im Zweifelsfall abzuraten, wenn:

 

1.       keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorar benannt wird und

2.       die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung!

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