|
Hier gibt es keine Rechtsberatung!
Sollten Sie eine individuelle
Rechtsberatung wünschen, nutzen Sie zur Wahl eines Anwaltes unserer Liste der
empfohlenen Anwälte. Auch können Sie einen anderen Anwalt Ihrer Wahl der
nicht in der Liste aufgeführt ist beauftragen, jedoch sollte dieser auf das
Urheberrecht spezialisiert sein.
Beachte! Wichtig!
Vor Beauftragung eines
eigenen Anwalts immer erst die Honorarfrage klären!
Daher sollten Sie um sich vor unangenehmen Überraschungen in der
Abrechnung des anwaltlichen Honorars zu schützen,
-
per E-Mail ein
Kostenangebot über die Höhe des anwaltlichen (Pauschal)-Honorars (Honorar +
Auslagen + gesetzlicher Mehrwertsteuer) einholen
-
den Umfang der anwaltlichen
Tätigkeiten für die außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung (mod. UE,
allg. Schriftverkehr inkl. Korrespondenz mit dem Gegner + Vergleichsabschluss) erfragen
-
eine schriftliche
Vergütungsvereinbarung abschließen
Von
einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten wenn:
-
vorab keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorar benannt wird
und
im Zweifelsfall zu überlegen, wenn:
-
die Höhe des
anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung!
Hinweis:
Gerichtsverfahren werden immer separat abgerechnet. Im Falle einer Klage
also einen weiteren Kostenvoranschlag einholen.
|
|
|
Verein gegen den Abmahnwahn e.V. Dorfstraße 23 23948
Niederklütz |
- © 2010 verein-gegen-den-abmahnwahn e.V. -
|
|