Hier gibt es keine Rechtsberatung!

Sollten Sie eine individuelle Rechtsberatung wünschen, nutzen Sie zur Wahl eines Anwaltes unserer Liste der empfohlenen Anwälte.
Auch können Sie einen anderen Anwalt Ihrer Wahl der nicht in der Liste aufgeführt ist beauftragen, jedoch sollte dieser auf das Urheberrecht spezialisiert sein.

Beachte! Wichtig!

Vor Beauftragung eines eigenen Anwalts immer erst die Honorarfrage klären!

Daher sollten Sie um sich vor unangenehmen Überraschungen in der Abrechnung des anwaltlichen Honorars zu schützen,

  • per E-Mail ein Kostenangebot über die Höhe des anwaltlichen (Pauschal)-Honorars (Honorar + Auslagen + gesetzlicher Mehrwertsteuer) einholen
  • den Umfang der anwaltlichen Tätigkeiten für die außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung (mod. UE, allg. Schriftverkehr inkl. Korrespondenz mit dem Gegner + Vergleichsabschluss) erfragen
  • eine schriftliche Vergütungsvereinbarung abschließen

Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten wenn:

  • vorab keine konkrete Höhe des anwaltlichen Honorar benannt wird

und im Zweifelsfall zu überlegen, wenn:

  • die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung!

 

Hinweis:

Gerichtsverfahren werden immer separat abgerechnet. Im Falle einer Klage also einen weiteren Kostenvoranschlag einholen.


Verein gegen den Abmahnwahn e.V.  •  Dorfstraße 23  •  23948 Niederklütz

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