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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
 
 
ältere News        Dezember 2008

 

27. Dezember 2008

 

“Trocken Brot und Neunschwänzige Katze“

Die Strategie der deutschen Musikindustrie für das Jahr 2009

 

 

 

Die deutsche Musikindustrie zieht Bilanz. So oder so ähnlich kann man den Artikel in der Netzeitung wohl interpretieren. Offiziell redet man von

- deutsche Online-Geschäft, trotz Wirtschaftskrise, rasant gewachsen (39 – 40%),

- immer mehr Alben auch Online gekauft,

- weiterhin werden zu wenig CDs verkauft sowie

- neue zivilrechtliche Schritte, verstärkt gegen Musikpiraten.

Natürlich ist schnell der (Musikindustrie)Feind Nr. 1 schnell gefunden in Form des gemeinen Filesharer, auch  als priratus musikum bekannt.

Um das Szenario dann noch allgemein verständlich zu erklären, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Stefan Michalk,  “Probleme im Kampf gegen Musikpiraten gebe es neuerdings mit den Behörden. Die Entscheidung mancher Staatsanwaltschaften, Internetpiraterie erst ab großen Dateimengen zu verfolgen, ist ein völlig falsches Signal. Wer zehn CDs im Laden klaut, muss mit Strafe rechnen. Das gleiche Delikt im Internet wird nicht verfolgt.“

Herr Michalk, da Sie anscheinend auch unbelehrbar sind, veröffentlich ich nachfolgend einen Teil Ihrer Promedialen Abmahnschreiben. Ich kann aber beim besten Willen und Gewissen, in diesem Abmahnschreiben in keinster Weise die §§ 242 ff. StGB wiederfinden die den Straftatbestand des Diebstahles definieren. Auch wenn wir uns hier im Geschäftsmodell Abmahnung logischerweise im Zivilrecht befinden.

 

 

 

 

Jetzt stellt sich mir die Frage, ist der Bundesverband der deutschen Musikindustrie unwissend, bedauerlich überholt oder steckt mehr hinter dieser menschenverachteten Strategie?

Wenn man fair sein will, darf man aber nicht außer Acht lassen dass sicherlich ein gewisser, aber niemals genau festlegbarer Betrag, durch die P2P-Tauschbörsen als Schaden entstehen wird durch das Herunterladen von urheberechtlich geschützten Tonwerken. Aber wem? Denjenigen gegenüber die horrende zivilrechtliche Anwaltsgebühren und Schadensersatzforderungen stellen und einfordern oder gegenüber dem Künstler. Eine Festlegung von den Strafermittlungsbehörden erst ab einer gewissen Datenmenge einzuschreiten ist auch wenig praktikabel für die Problemlösung genau wie man nicht vergessen darf und sollte, dass es nun einmal nach aktueller Rechtsprechung strafbar ist wenn man urheberechtlich geschützte Werke down- bzw. uploadet.

Mehrere Staatsanwaltschaften lehnen neuerdings die Anzeigen der Industrie gegen ertappte Musikpiraten ab, offenbar wegen des hohen Arbeitsaufwandes. Nach einer Gesetzesänderung kann die Musikindustrie seit wenigen Monaten aber auch an der Staatsanwaltschaft vorbei zivilrechtlich gegen Kopierer vorgehen: “Wir nutzen die neuen zivilrechtlichen Möglichkeiten, gegen Musikpiraten vorzugehen. Die ersten Adressen haben wir vorliegen. Demnächst werden Abmahnungen verschickt. Die Raubkopierer müssen sich darauf einstellen, jeweils mehrere hundert Euro oder mehr zahlen zu müssen“, sagte Michalk.

Diese Aussage sollte dagegen schon mehr Kopfzerbrechen bereiten. Hier wird wie schon Mitte des Jahres angedeutet, die Zahl der Abmahnungen rückläufig sein, dafür aber die Höhe der Forderung drastisch steigen. Diesbezüglich sollte es nach “Erzhammer“ zu ersten fruchtbringenden Gesprächen gekommen sein zwischen dem Verband und zwei Abmahnkanzleien. Interessant wer neben Rasch sich demnächst noch an dem lukrativen Kampf gegen den priratus musikum beteiligen wird.

Die Musikindustrie ist schon so in Ihrer Opferrolle fixiert, das ein gewinnbringender Dialog nicht in Erwägung gezogen wird, sondern sogar kategorisch ablehnt.

Folgende Maßnahmen könnten durchgeführt werden, ohne dass man sein Gesicht verliert,

(1) Der Vorstand des Musikverbandes trifft sich mit einer 10 Köpfigen Abordnung der Filesharer. Es gibt zwar keine legitimen Vertreter, aber diese 10 ausgesuchten Vertreter, könnten alle Vorschläge und Kritiken aus den diversen Foren, Weblogs und Homepages sammeln. Natürlich nicht im stillen Kämmerlein, sondern im TV, Radio und Presse um auch alle zu erreichen. Wir sind gesprächsbereit! Und Ihr?

(2) Eine neue überarbeitete, der Jugend zugeschnitte Öffentlichkeitsarbeit und Erscheinung des Verbandes, in  Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, Providern, Politikern und der anderen Rechteinhaber. Wir sind im digitalen Zeitalter wo man so früh als möglich auch im Lehrplan erzieherisch Einwirken sollte hinsichtlich P2P/Abmahnung.

(3) Musikindustrie zugeschnittene Modelle von “RapidShare“ oder/und Werbefinanzierte P2P-Clients.

(4) Probeweise, senken die Onlineshops (aber nicht still und heimlich) einmal abwechselnd ihre Preise, 1 Song aktuell

(7 Tage) 0,60 €, Normal 0,50 € sowie Älter auf 0,35 € für mindestens 1 Monat.

 

Was hat man zu verlieren? Es ist alles versuchbar. Oder geht es im Endeffekt um das Geschäft, frei nach Karl Marx:

"Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit. Mit entsprechendem Profit wird das Kapital kühn. Mit Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze  unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens."

 

 

Autor: Steffen Heintsch

 

 


23. Dezember 2008

 

Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.    
Grundgasse 03
96349 Steinwiesen

Fon: +49 9262/97 42 17
Fax: +49 9262/97 42 18
Email:     webmaster@verein-gegen-den-abmahnwahn.de
Internet: verein-gegen-den-abmahnwahn.de

 

 

Initiative Abmahnwahn-Dreipage

Steffen Heintsch

Grundgasse 03

96349 Steinwiesen

Fon: 09262/974217

Fax: 09262/974218

Email:     steffen.steinwiese@t-oline.de

Internet: Abmahnwahn-Dreipage.de

 

 

Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Osterstraße 116

20259 Hamburg

Fon: 040 555 33 15

Fax: 040 551 64 66

Email:     info@dr-wachs.de

Internet: Dr. Wachsachs.de

 

 

 

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium der Justiz

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Herr Dr. Schmitz

 

Referat: RA2

Tel.: 030 18 580-9642

Fax: 030 18 580 9648

Email: schmitzt-ge@bmj.bund.de

Az.: 37 II ­ R1 31641/2007                                                       Datum: 23. Dezember 2008

 

 

 

 

 

 

Änderungen im Recht, zur Abschaffung des sogenannten “fliegenden Gerichtsstandes“

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz,

 

 

wir die Unterzeichner, wollen unsere demokratischen Rechte wahrnehmen und unseren Beitrag zur Neufassung des

§ 32 ZPO leisten.

Der § 32 ZPO wurde regelmäßig ausgenutzt für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen.  So wurde vom Abmahner das Gericht gewählt, das seine Rechtsansicht vertritt, den höchsten Streitwert zuspricht oder möglichst weit vom Sitz des Abgemahnten entfernt ist, damit möglichst hohe Kosten und Risiken entstehen. Ein weiterer Kritikpunkt an dem sog. fliegenden Gerichtsstand ist, dass der Ort der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO in der Praxis gerade bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten (z.B. Beleidigungen in Forenbeiträgen) in größerem Maße dazu genutzt wird, ein Verfahren durch das sog. “Forum-Shopping” an die Gerichte zu bringen, die in der konkreten Materie als besonders antragstellerfreundlich gelten.

Deshalb haben wir folgenden Vorschlag, der im Interesse aller durchdacht wurde: Wir schlagen vor, unter § 32 ZPO weitere Absätze wie unten dargelegt einzufügen oder § 32 c als neuen Paragrafen ohne den Absatz 1 einzufügen. Die engere Fassung bei einstweiligen Verfügungen dient dem gebotenen erweiterten Schutz des Antragsgegners. Prozessuale Schwierigkeiten beim Übergang zwischen einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren müssten bei Verwendung des hier vorgelegten Vorschlags noch einmal gesondert berücksichtigt werden.

 

 

 

 

____________________________________________

 

 

§ 32

Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

 

(1) Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
(2) In Einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verletzung des Informationsrechtes, insbesondere des Medien-und Internetrechtes, ist das Gericht am Wohnsitz des Verfügungsbeklagten ausschließlich zuständig.
(3) Für Klagen wegen Verletzung des Informationsrechtes, insbesondere des Medien- und Internetrechtes, ist jedes Gericht des Bundeslandes zuständig, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
 

 

 

____________________________________________

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 
Fred-Olaf Neiße
-2. Vorsitzender
Steffen Heintsch
-Initiative Abmahnwahn-Dreipage-
RA Dr. Alexander Wachs
-Kanzlei Dr. Wachs-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


20. Dezember 2008

 

Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
und die  Initiative Abmahnwahn-Dreipage
sagen Danke!

Aktion: Weihnachtstrucker - Antenne Bayern

 

 

Zum ersten Mal haben wir aufgerufen das Weihnachtsfest zu nutzen um anderen Menschen, die verschuldet oder unverschuldet in Not geraten sind, zu helfen und etwas Hoffnung zu geben. Wie ähneln sich doch die Situationen. Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, engagieren sich täglich um Menschen zu helfen, zu informieren sowie Zuversicht zu geben in einer schier ausweglosen und verzweifelten Situation.

Diesbezüglich unterstützen wir die Aktion von Antenne Bayern: Weihnachtstrucker 2008 (Link).

 

Danke an alle die ihr eigenes Wohl hintenan gestellt haben, nicht nach der Devise: “Geiz ist geil“ oder “Hauptsache ich stehe erst einmal auf irgend einer Liste“ verfahren, sondern einfach sich vom Geist des anstehenden Weihnachtsfestes leiten ließen.

 Danke an:

 

 
Anzahl Name Ort
04 Verein gegen den Abmahnwahn e.V. Deutschland
01 Y.+A. Gobeli u. Cl. Reinhard Chemnitz
01 Kanzlei Dr. Wachs Hamburg
01 T. Oechler Frankfurt am Main
01 A. Dimitris Kleinberghof
01 RAin Dr. Inge Schneider München
01 RA Dr. Bernhard Knies München
01 Kanzlei Schultz Hagen
01 jurawerk RAe Twelmeier & Eisele PartG Braunschweig
01 Anwaltskanzlei Dr. Gau Dortmund
01 Röhl & Dehm, Rechtsanwälte Augsburg
01 RA Christian Weiner, LL.M. Schwäbisch Hall
01 Uwe Berger Panzweiler

 

 

16 Pakete haben wir gesammelt und können somit 16 Kindern und ihren Familien ein wenig Freude schenken.

Am Donnerstag wurden die Pakete dann im hiesigen REWE-Markt abgegeben.

 

 

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 Jedes ca. um die 10 kg...

 

 

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Selbst mein Enkel (5 Jahre) half seinen Opa-Vorsitzenden mit

  

 

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 Ich durfte leider nicht mitfahren, da ansonsten...

  

 

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 Die offizielle Übergabe an den REWE-Markt

 

  

Der Bereitsteller des Dental-Servers, Uwe Berger, hat für uns zwei Debüt-Alben einer Nachwuchsgruppe aus Meck-Pomm zukommen lassen, die unter Ausschluss des Rechtsweges verlost wurden.

 

Bandname: PhonoOne
Link zur Homepage
Alben (mit Signatur):
„Rock'n'Roll Deluxe“
„Born too Latz“

 

Das Album „Rock'n'Roll Deluxe“ erhält - Y.+A. Gobeli u. Cl. Reinhard aus Chemnitz sowie das Album „Born too Latz“ - RA Christian Weiner, LL.M. aus Schwäbisch Hall.

Herzlichen Glückwunsch und bitte nicht “releasen“!

 

 

Autor: Fred-Olaf Neiße, Steffen Heintsch

 

  


 

 

 

14. Dezember 2008

 

Das große Jahresinterview

 

Ein turbulentes Jahr im Abmahnwahn geht zu Ende. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage begrüßt deshalb recht herzlich, Rechtsanwalt Herrn Dr. Alexander Wachs

(Kanzlei Dr. Wachs - Hamburg), zu einem Gespräch zum Thema Abmahnwahn 2008.

 

SH: Herr Dr. Wachs. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben für ein ausführliches Gespräch. Wir befinden uns in einer interessanten und spannenden Zeit im Abmahnwesen. Am Anfang würde ich Sie bitten einmal einzugehen auf die Klagefreudigkeit der abmahnenden Kanzleien. Viele Ab-gemahnten sind der Meinung, dass niemand klagt. Können Sie zustimmen oder es verneinen?

Dr. Wachs: Die Anzahl der Zahlungsklagen ist derzeit erheblich gestiegen. Neben der Kanzlei Rasch, die derzeit Altfälle abarbeitet und mehrere Zahlungsklagen durchführt, sind vor allem die Kanzlei Kornmeier und Partner, Sasse und Partner sowie Schutt Waetke recht aktiv was Zahlungsklagen angehen. Ob die anderen Kanzleien nun nachziehen, bleibt abzuwarten. Derzeit sollen allen von Kornmeier und Partner am AG Frankfurt über 60 Klagen anhängig sein. Fürs nächstes Jahr wird von der Frankfurter Gerichtsbarkeit mit 300 Klagen gerechnet. Es bleibt also spannend.


SH: Kein Gesetz wurde von Anfang an bis in Kraft treten (01.09.2008) so hart diskutiert und kritisiert wie das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Herr Dr. Wachs. Hätten Sie mit diesem Ergebnis gerechnet? Wenn man es auch nur auf den Bereich P2P beschränken darf.

Dr. Wachs: Das Gesetz hat derzeit vor allem dazu geführt, dass Altfälle abgearbeitet werden. Die 100 Euro Deckelung ist wie erwartet hart umkämpft. Überraschend aber, dass aufgrund des eher schwach formulierten Gesetzes eine so große Unsicherheit besteht. Die Herausgabe von Adressdaten aufgrund des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs wird derzeit so unterschiedlich gehandhabt, dass eigentlich nur absolute Rechtsunsicherheit eingetreten ist. Die Ziele des Gesetzgebers: einfacherer Zugriff auf Adressdaten ohne Umweg über Staatsanwaltschaften bei gleichzeitiger Beschränkung der Anwaltsgebühren ist jedenfalls nicht erreicht worden.


SH: Viele Abgemahnte und Filesharer sind der Meinung, dass man von den Staatsanwaltschaften sowie durch “das Eigentumsgesetz“ eine Art Freifahrtschein ausgestellt bekommen hat. Natürlich begrüßt die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, dass dem Geschäftsmodell Abmahn ein gewaltiger Riegel vorgeschoben worden ist vom Gesetzgeber. Aber sollte man doch nicht etwas Vorsicht walten lassen und ein unbekümmertes Filesharing unterlassen? Denn der Down- bzw. Upload von urheberechtlich geschützten Werken ist trotzdem immer noch – Strafbar!

 

Dr. Wachs: Ich bin der Meinung, dass es kein „Recht auf Tausch“ gibt. Der Gesetzgeber sieht das ebenso. Interessanterweise gibt es durchaus weiterhin Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und auch Hausdurchsuchungen. Anders als früher wird hier auch nicht mehr ganz so schnell eingestellt. Mein Eindruck ist derzeit, dass die Staatsanwaltschaften derzeit sehr genau hinschauen, „ob“ sie ermitteln und dann diese Ermittlungen auch zu Ende führen. Wer glaubt, Tauschbörsen seien nun sicher, der irrt.


SH: Herr Dr. Wachs. Es sind Abmahnungen bekannt geworden, wo das Logg-Datum September 2008 beträgt, die betreffenden abmahnenden Kanzleien aber immer noch Pauschalpreise von 600,00 bis hin von 1.829,50 Euro fordern. Ehe nun der Standartsatz kommt: “Man sollte jeden Fall spezifisch sehen“, das UrhG nach § 97 a Abschnitt 2, legt doch eindeutig fest: “Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“ Für mich als juristischen Laien, stellt es sich doch im Fall der 600,00 € es so dar, dass die Anwaltsgebühren 100,00 Euro betragen und der Schadensersatz 500,00 Euro. Das heißt, die betreffenden Abmahnkanzleien verhalten sich zu “pauschal“. Müssten die Forderungen, seit dem 01.09.2008 nicht transparenter sein?

Dr. Wachs: Also zunächst wird umstritten sein, ob die 100 Euro Deckelung greift. Falls dies bejaht wird, sollte auch eine transparente Darstellung erfolgen. Naturgemäß sind die Abmahnkanzleien der Auffassung die Deckelung greife nicht, und versuchen so die klare Aufteilung zu vermeiden. Hier wird wohl die Rechtsprechung im nächsten Jahr Aufklärung betreiben müssen.


SH: Es kommen sehr viele Nachfragen, betreffs aktueller Fälle von Ihnen. Hier sei genannt die Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg (Kanzlei Kornmeier) sowie die für Aufsehen sorgende Unterlassungsklage der Kanzlei Schutt, Waetke. Können, dürfen Sie ausführlich darauf eingehen, wenn ja wie ist der Stand der Dinge?

Dr. Wachs: Das LG Hamburg hat in einer mündlichen Verhandlung zur Unterlassungsklage zweierlei klargestellt. Die dargestellte Kritik an der Beweissicherung ist nicht von der Hand zu weisen. Dazu wird auch das erstellte Privatgutachten (Gegengutachten) hilfreich gewesen sein. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat das Gericht auch betont, dass die WEP-Verschlüsselung ausreichend ist. Leider hat das Gericht aber auch gesagt, dass wer seinen WEP-Schlüssel einem anderen zur Verfügung stellt (indem er diesem Zugang zum WLAN gewährt) für mögliche Rechtsverletzungen Dritter haftet. Das Gericht hat eine Begutachtung hinsichtlich des Beweises über Hash-Werte gefordert, und ausdrücklich auf den ungewissen Ausgang hingewiesen. Dieses Risiko (weitere EUR 5.000) wollte mein Mandant nicht tragen, weswegen das Gericht einen Vergleich vor-schlug. Im Rahmen dieses Vergleichs hat der vorsitzende Richter ausdrücklich die zu dem derzeitigen Zeitpunkt „angreifbare“ Beweissicherung berücksichtigt. Mein Mandant war mit dem Vergleich sehr zufrieden. Die Berufung am LG Frankfurt wurde zurückgenommen, nachdem die Richter klar stellten, dass die sekundäre Darlegungslast meiner Mandantin zum Nachteil gereichte. Nach meiner Meinung ein krasses Fehlurteil.


SH: Besonders nach neuen Aktionen der abmahnenden Partei (siehe Inkasso) werden die Gedanken eines Abgemahnten regelrecht aufgeschreckt. Dann ist es die Zeit wo Betroffene, die noch niemals einen Gerichtsaal von innen gesehen haben, anfangen eine mögliche Klage durch zu spielen. Als erstes werden dann Kritiken laut an die Anwälte die Abgemahnte vor Gericht vertreten. Man ist der Meinung dass die Anwälte in technischer Sicht wenig bewandert sind. Es sollte von den Vergleichen abgegangen werden und vordergründig auf Thematiken eingegangen werden wie Beweiswertigkeit des Hashwert, IP-Verwechslungen, techn. Probleme usw. Viele sind der Meinung, sie könnten den Richter schon etwas erzählen. Herr Dr. Wachs, nehmen Sie sich diese Kritik an oder wie ist es in Wirklichkeit in einem Prozess?

 

Dr. Wachs: Zunächst ist es sicher so, dass die meisten Anwälte und da schließe ich mich ausdrücklich ein, nicht auf dem Niveau von IT-Spezialisten argumentieren. Interessanterweise wurden aber in einer Verhandlung vor dem AG Hamburg, an der ich beiwohnte (es waren mehrere Verhandlungen gleichzeitig), durch einen Abgemahnten vieles was in den Foren vorgetragen wird, angesprochen. Auch das bekannte Interview mit Dr. Freitag. Das Gericht wies auch die Argumente hinsichtlich der Speicherung zu IP-Adressen und Beweisverwertungsverboten klar zurück. Im Übrigen forderte es ein Gutachten hinsichtlich der Logg-Firma. Das Beste was über technische Argumente erreicht werden kann, ist dass das Gericht ein technisches Gutachten anfordert. Dabei ist aber neben den Kosten immer auch zu bedenken, dass das Gutachten auch zu Gunsten der Abmahner ausgehen kann. Das hätte zur Folge, dass die Abmahnkanzleien, nach Bekanntgabe eines solchen Urteils sehr viel entspannter entsprechende Prozesse betreiben könnten. Mit anderen Worten: So ein Gutachten kann auch ganz schnell nach hinten losgehen, zum einen für den Verklagten (hohe Kosten) zum anderen für alle anderen Abgemahnten. Ich finde die technischen Diskussionen in den Foren oft hilf-reich und sinnvoll, aber letztlich geht es nicht so sehr darum, ob Fehler auftreten können, sondern ob ein Fehler aufgetreten ist, und wie dies nachgewiesen werden kann. Dies ist oftmals schwieriger.


SH: Herr Dr. Wachs. Viele interessieren sich auch für private Enthüllungen. Was macht Herr Wachs. Gibt es eine Frau Doktor, wie schalten Sie persönlich vom Abmahnwahn ab, treiben Sie Sport oder laufen Sie im privaten Bereich lieber leger gekleidet im Trainingsanzug? Erzählen Sie uns doch alle “schmutzigen Details“.

Dr. Wachs: Ich mache viel zu wenig Sport. Auch ansonsten ist mein Privatleben sehr unspannend. Ich höre gern Musik und schaue gern Serien auf DVD.


SH: Welche Ziele haben Sie bzw. was hat sich Rechtsanwalt Dr. Wachs für das Jahr 2009 als Ziel gesetzt. Kann man schon eine mögliche Richtung erkennen, in welcher Richtung das Abmahn-Karussell sich drehen wird?

Dr. Wachs: Ich denke, dass sich der schon jetzt erkennbare Trend zu Prozessen wohl noch steigern wird. Die Anzahl wird sich natürlich im Verhältnis zu den Abgemahnten im Promille-Bereich bewegen, es besteht daher kein Grund zu Hysterie. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass die Kanzleien versuchen werden, der „UE und sonst nichts Strategie“ entgegenzutreten. So lange aber nicht sofort bei ein paar (hundert?) Klagen Panik ausbricht, wird auch hier nach einem halben Jahr wieder Ruhe einkehren.


SH: Ich möchte erneut die Gelegenheit nutzen und mich bei Ihnen für eine für die sehr gute Zusammenarbeit, Hilfe und Unterstützung des Vereins und der Initiative, recht herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen, Ihrer Kanzlei, Ihren Mitarbeiterinnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches Jahr 2009, natürlich, beruflich und privat!

Dr. Wachs: Ich möchte mich ebenfalls bei Ihnen, bei allen Unterstützern und auch den Kritikern aus den Forum ausdrücklich bedanken. Es war ein spannendes Jahr mit vielen „Auf“ und „Abs“ und gerade die kritischen Stimmen sind hilfreich den eigenen Standpunkt hin und wieder zu über-denken und gegebenenfalls zu korrigieren. Ihnen allen von Herzen ein gesegnetes Fest für Sie und Ihre Lieben.

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