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27. Dezember 2008
“Trocken Brot und Neunschwänzige Katze“
Die Strategie der deutschen Musikindustrie für das Jahr 2009
Die deutsche Musikindustrie zieht Bilanz. So oder so ähnlich kann man
den Artikel in der
Netzeitung
wohl interpretieren. Offiziell redet man von
- deutsche Online-Geschäft, trotz Wirtschaftskrise, rasant gewachsen (39
– 40%),
- immer mehr Alben auch Online gekauft,
- weiterhin werden zu wenig CDs verkauft sowie
- neue zivilrechtliche Schritte, verstärkt gegen Musikpiraten.
Natürlich ist schnell der (Musikindustrie)Feind Nr. 1 schnell
gefunden in Form des gemeinen Filesharer, auch als priratus
musikum bekannt.
Um das Szenario dann noch allgemein verständlich zu erklären, sagte der
Geschäftsführer des Bundesverbandes Stefan Michalk, “Probleme
im Kampf gegen Musikpiraten gebe es neuerdings mit den Behörden.
Die Entscheidung mancher Staatsanwaltschaften, Internetpiraterie erst ab
großen Dateimengen zu verfolgen, ist ein völlig falsches Signal. Wer
zehn CDs im Laden klaut, muss mit Strafe rechnen. Das gleiche Delikt im
Internet wird nicht verfolgt.“
Herr Michalk, da Sie anscheinend auch unbelehrbar sind, veröffentlich
ich nachfolgend einen Teil Ihrer Promedialen Abmahnschreiben. Ich kann
aber beim besten Willen und Gewissen, in diesem Abmahnschreiben in
keinster Weise die §§ 242 ff. StGB wiederfinden die den Straftatbestand
des Diebstahles definieren. Auch wenn wir uns hier im Geschäftsmodell
Abmahnung logischerweise im Zivilrecht befinden.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ist der Bundesverband der deutschen
Musikindustrie unwissend, bedauerlich überholt oder steckt mehr hinter
dieser menschenverachteten Strategie?
Wenn man fair sein will, darf man aber nicht außer Acht lassen dass
sicherlich ein gewisser, aber niemals genau festlegbarer Betrag, durch
die P2P-Tauschbörsen als Schaden entstehen wird durch das Herunterladen
von urheberechtlich geschützten Tonwerken. Aber wem? Denjenigen
gegenüber die horrende zivilrechtliche Anwaltsgebühren und
Schadensersatzforderungen stellen und einfordern oder gegenüber dem
Künstler. Eine Festlegung von den Strafermittlungsbehörden erst ab einer
gewissen Datenmenge einzuschreiten ist auch wenig praktikabel für die
Problemlösung genau wie man nicht vergessen darf und sollte, dass es nun
einmal nach aktueller Rechtsprechung strafbar ist wenn man
urheberechtlich geschützte Werke down- bzw. uploadet.
Mehrere Staatsanwaltschaften lehnen neuerdings die Anzeigen der
Industrie gegen ertappte Musikpiraten ab, offenbar wegen des hohen
Arbeitsaufwandes. Nach einer Gesetzesänderung kann die Musikindustrie
seit wenigen Monaten aber auch an der Staatsanwaltschaft vorbei
zivilrechtlich gegen Kopierer vorgehen: “Wir nutzen die neuen
zivilrechtlichen Möglichkeiten, gegen Musikpiraten vorzugehen. Die
ersten Adressen haben wir vorliegen. Demnächst werden Abmahnungen
verschickt. Die Raubkopierer müssen sich darauf einstellen, jeweils
mehrere hundert Euro oder mehr zahlen zu müssen“,
sagte Michalk.
Diese Aussage sollte dagegen schon mehr Kopfzerbrechen bereiten. Hier
wird wie schon Mitte des Jahres angedeutet, die Zahl der Abmahnungen
rückläufig sein, dafür aber die Höhe der Forderung drastisch
steigen. Diesbezüglich sollte es nach “Erzhammer“
zu ersten fruchtbringenden Gesprächen gekommen sein zwischen dem Verband
und zwei Abmahnkanzleien. Interessant wer neben Rasch sich demnächst
noch an dem lukrativen Kampf gegen den priratus musikum
beteiligen wird.
Die Musikindustrie ist schon so in Ihrer Opferrolle fixiert, das ein
gewinnbringender Dialog nicht in Erwägung gezogen wird, sondern sogar
kategorisch ablehnt.
Folgende Maßnahmen könnten durchgeführt werden, ohne dass man sein
Gesicht verliert,
(1) Der Vorstand des Musikverbandes trifft sich mit einer 10 Köpfigen
Abordnung der Filesharer. Es gibt zwar keine legitimen Vertreter, aber
diese 10 ausgesuchten Vertreter, könnten alle Vorschläge und Kritiken
aus den diversen Foren, Weblogs und Homepages sammeln. Natürlich nicht
im stillen Kämmerlein, sondern im TV, Radio und Presse um auch alle zu
erreichen. Wir sind gesprächsbereit! Und Ihr?
(2) Eine neue überarbeitete, der Jugend zugeschnitte
Öffentlichkeitsarbeit und Erscheinung des Verbandes, in
Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen, Providern, Politikern und der
anderen Rechteinhaber. Wir sind im digitalen Zeitalter wo man so früh
als möglich auch im Lehrplan erzieherisch Einwirken sollte hinsichtlich
P2P/Abmahnung.
(3) Musikindustrie zugeschnittene Modelle von “RapidShare“ oder/und
Werbefinanzierte P2P-Clients.
(4) Probeweise, senken die Onlineshops (aber nicht still und heimlich)
einmal abwechselnd ihre Preise, 1 Song aktuell
(7 Tage) 0,60 €, Normal 0,50 € sowie Älter auf 0,35 € für mindestens 1
Monat.
Was hat man zu verlieren? Es ist alles versuchbar. Oder geht es im
Endeffekt um das Geschäft, frei nach Karl Marx:
"Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit. Mit entsprechendem
Profit wird das Kapital kühn. Mit Zehn Prozent sicher, und man kann es
überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent positiv
waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze
unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es
nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens."
Autor:
Steffen Heintsch
23. Dezember 2008
Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den
Abmahnwahn e.V.
Grundgasse 03 96349
Steinwiesen Fon: +49 9262/97 42 17 Fax: +49 9262/97 42 18
Email:
webmaster@verein-gegen-den-abmahnwahn.de Internet:
verein-gegen-den-abmahnwahn.de
Initiative
Abmahnwahn-Dreipage
Steffen Heintsch
Grundgasse 03
96349 Steinwiesen
Fon: 09262/974217
Fax: 09262/974218
Email:
steffen.steinwiese@t-oline.de
Internet:
Abmahnwahn-Dreipage.de
Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Osterstraße 116
20259 Hamburg
Fon: 040 555 33 15
Fax: 040 551 64 66
Email:
info@dr-wachs.de
Internet:
Dr. Wachsachs.de
An das
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Herr Dr. Schmitz
Referat: RA2
Tel.: 030 18 580-9642
Fax: 030 18 580 9648
Email:
schmitzt-ge@bmj.bund.de
Az.: 37 II R1 31641/2007
Datum: 23. Dezember 2008
Änderungen im Recht, zur Abschaffung des
sogenannten “fliegenden Gerichtsstandes“
Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz,
wir die Unterzeichner, wollen unsere demokratischen
Rechte wahrnehmen und unseren Beitrag zur Neufassung des
§ 32 ZPO leisten.
Der § 32 ZPO wurde regelmäßig ausgenutzt für
rechtsmissbräuchliche Abmahnungen. So wurde vom Abmahner das
Gericht gewählt, das seine Rechtsansicht vertritt, den höchsten
Streitwert zuspricht oder möglichst weit vom Sitz des Abgemahnten
entfernt ist, damit möglichst hohe Kosten und Risiken entstehen. Ein
weiterer Kritikpunkt an dem sog. fliegenden Gerichtsstand ist, dass der
Ort der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO in der Praxis gerade bei
Verletzung von Persönlichkeitsrechten (z.B. Beleidigungen in
Forenbeiträgen) in größerem Maße dazu genutzt wird, ein Verfahren durch
das sog. “Forum-Shopping” an die Gerichte zu bringen, die in der
konkreten Materie als besonders antragstellerfreundlich gelten.
Deshalb haben wir folgenden Vorschlag, der im
Interesse aller durchdacht wurde: Wir schlagen vor, unter § 32 ZPO
weitere Absätze wie unten dargelegt einzufügen oder § 32 c als neuen
Paragrafen ohne den Absatz 1 einzufügen. Die engere Fassung bei
einstweiligen Verfügungen dient dem gebotenen erweiterten Schutz des
Antragsgegners. Prozessuale Schwierigkeiten beim Übergang zwischen
einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren müssten bei
Verwendung des hier vorgelegten Vorschlags noch einmal gesondert
berücksichtigt werden.
____________________________________________
§ 32
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
(1) Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht
zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. (2) In
Einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verletzung des
Informationsrechtes, insbesondere des Medien-und Internetrechtes, ist
das Gericht am Wohnsitz des Verfügungsbeklagten ausschließlich
zuständig. (3) Für Klagen wegen Verletzung des Informationsrechtes,
insbesondere des Medien- und Internetrechtes, ist jedes Gericht des
Bundeslandes zuständig, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat.
____________________________________________
Mit freundlichen Grüßen
Fred-Olaf Neiße -2. Vorsitzender |
Steffen Heintsch -Initiative
Abmahnwahn-Dreipage- |
RA Dr. Alexander Wachs -Kanzlei Dr. Wachs- |
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20. Dezember 2008
Der Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage
sagen Danke!
Aktion:
Weihnachtstrucker - Antenne Bayern
Zum ersten Mal haben wir aufgerufen das Weihnachtsfest zu nutzen um
anderen Menschen, die verschuldet oder unverschuldet in Not geraten
sind, zu helfen und etwas Hoffnung zu
geben.
Wie ähneln sich doch die Situationen. Der Verein gegen den Abmahnwahn
e.V. und die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, engagieren sich täglich um
Menschen zu helfen, zu informieren sowie
Zuversicht zu geben in einer schier ausweglosen und verzweifelten
Situation.
Diesbezüglich unterstützen wir die Aktion von Antenne Bayern:
Weihnachtstrucker 2008 (Link).
Danke an alle die ihr eigenes Wohl hintenan gestellt haben, nicht nach
der Devise: “Geiz ist geil“
oder “Hauptsache ich stehe erst einmal auf irgend einer Liste“
verfahren, sondern einfach sich
vom Geist des anstehenden Weihnachtsfestes leiten ließen.
Danke
an:
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Anzahl |
Name |
Ort |
| 04 |
Verein gegen den Abmahnwahn e.V. |
Deutschland |
| 01 |
Y.+A. Gobeli u. Cl. Reinhard |
Chemnitz |
| 01 |
Kanzlei Dr. Wachs |
Hamburg |
| 01 |
T. Oechler |
Frankfurt am Main |
| 01 |
A. Dimitris |
Kleinberghof |
| 01 |
RAin Dr. Inge Schneider |
München |
| 01 |
RA Dr. Bernhard Knies |
München |
| 01 |
Kanzlei Schultz |
Hagen |
| 01 |
jurawerk RAe Twelmeier & Eisele PartG |
Braunschweig |
| 01 |
Anwaltskanzlei Dr. Gau |
Dortmund |
| 01 |
Röhl & Dehm, Rechtsanwälte |
Augsburg |
| 01 |
RA Christian Weiner, LL.M. |
Schwäbisch Hall |
| 01 |
Uwe Berger |
Panzweiler |
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16 Pakete haben wir gesammelt und können somit 16 Kindern und ihren
Familien ein wenig Freude
schenken.
Am Donnerstag wurden die Pakete dann im hiesigen REWE-Markt abgegeben.

Jedes ca. um die 10 kg...

Selbst mein Enkel (5 Jahre) half seinen Opa-Vorsitzenden mit

Ich durfte leider nicht mitfahren, da ansonsten...

Die offizielle Übergabe an den REWE-Markt
Der Bereitsteller des Dental-Servers, Uwe Berger, hat für uns zwei
Debüt-Alben einer Nachwuchsgruppe
aus Meck-Pomm zukommen lassen, die unter Ausschluss des Rechtsweges
verlost wurden.
Bandname: PhonoOne
Link zur Homepage Alben (mit
Signatur): „Rock'n'Roll Deluxe“ „Born too Latz“
Das Album „Rock'n'Roll Deluxe“ erhält - Y.+A. Gobeli u. Cl. Reinhard aus
Chemnitz sowie
das Album „Born too Latz“ - RA Christian Weiner, LL.M. aus Schwäbisch
Hall.
Herzlichen Glückwunsch und bitte nicht “releasen“!
Autor: Fred-Olaf Neiße, Steffen Heintsch
14. Dezember 2008
Das große Jahresinterview
Ein turbulentes Jahr im Abmahnwahn geht zu Ende.
Die
Initiative Abmahnwahn-Dreipage begrüßt deshalb recht herzlich,
Rechtsanwalt Herrn Dr. Alexander Wachs
(Kanzlei Dr. Wachs - Hamburg), zu einem Gespräch zum Thema
Abmahnwahn 2008.
SH:
Herr Dr. Wachs. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben für ein
ausführliches Gespräch. Wir befinden uns in einer interessanten und
spannenden Zeit im Abmahnwesen. Am Anfang würde ich Sie bitten einmal
einzugehen auf die Klagefreudigkeit der abmahnenden Kanzleien. Viele
Ab-gemahnten sind der Meinung, dass niemand klagt. Können Sie zustimmen
oder es verneinen?
Dr. Wachs:
Die Anzahl der Zahlungsklagen ist derzeit erheblich gestiegen. Neben der
Kanzlei Rasch, die derzeit Altfälle abarbeitet und mehrere
Zahlungsklagen durchführt, sind vor allem die Kanzlei Kornmeier und
Partner, Sasse und Partner sowie Schutt Waetke recht aktiv was
Zahlungsklagen angehen. Ob die anderen Kanzleien nun nachziehen, bleibt
abzuwarten. Derzeit sollen allen von Kornmeier und Partner am AG
Frankfurt über 60 Klagen anhängig sein. Fürs nächstes Jahr wird von der
Frankfurter Gerichtsbarkeit mit 300 Klagen gerechnet. Es bleibt also
spannend.
SH:
Kein Gesetz wurde von Anfang an bis in Kraft treten (01.09.2008) so hart
diskutiert und kritisiert wie das Gesetz zur Verbesserung der
Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Herr Dr. Wachs. Hätten
Sie mit diesem Ergebnis gerechnet? Wenn man es auch nur auf den Bereich
P2P beschränken darf.
Dr. Wachs:
Das Gesetz hat derzeit vor allem dazu geführt, dass Altfälle
abgearbeitet werden. Die 100 Euro Deckelung ist wie erwartet hart
umkämpft. Überraschend aber, dass aufgrund des eher schwach formulierten
Gesetzes eine so große Unsicherheit besteht. Die Herausgabe von
Adressdaten aufgrund des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs wird
derzeit so unterschiedlich gehandhabt, dass eigentlich nur absolute
Rechtsunsicherheit eingetreten ist. Die Ziele des Gesetzgebers:
einfacherer Zugriff auf Adressdaten ohne Umweg über Staatsanwaltschaften
bei gleichzeitiger Beschränkung der Anwaltsgebühren ist jedenfalls nicht
erreicht worden.
SH:
Viele Abgemahnte und Filesharer sind der Meinung, dass man von den
Staatsanwaltschaften sowie durch “das Eigentumsgesetz“ eine Art
Freifahrtschein ausgestellt bekommen hat. Natürlich begrüßt die
Initiative Abmahnwahn-Dreipage, dass dem Geschäftsmodell Abmahn ein
gewaltiger Riegel vorgeschoben worden ist vom Gesetzgeber. Aber sollte
man doch nicht etwas Vorsicht walten lassen und ein unbekümmertes
Filesharing unterlassen? Denn der Down- bzw. Upload von urheberechtlich
geschützten Werken ist trotzdem immer noch – Strafbar!
 |
Dr. Wachs:
Ich bin der Meinung, dass es kein „Recht auf Tausch“ gibt. Der
Gesetzgeber sieht das ebenso. Interessanterweise gibt es durchaus
weiterhin Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und auch
Hausdurchsuchungen. Anders als früher wird hier auch nicht mehr ganz so
schnell eingestellt. Mein Eindruck ist derzeit, dass die
Staatsanwaltschaften derzeit sehr genau hinschauen, „ob“ sie ermitteln
und dann diese Ermittlungen auch zu Ende führen. Wer glaubt,
Tauschbörsen seien nun sicher, der irrt.
SH:
Herr Dr. Wachs. Es sind Abmahnungen bekannt geworden, wo das Logg-Datum
September 2008 beträgt, die betreffenden abmahnenden Kanzleien aber
immer noch Pauschalpreise von 600,00 bis hin von 1.829,50 Euro fordern.
Ehe nun der Standartsatz kommt: “Man sollte jeden Fall spezifisch
sehen“, das UrhG nach § 97 a Abschnitt 2, legt doch eindeutig fest: “Der
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme
anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt
sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.“
Für mich als juristischen Laien, stellt es sich doch im Fall der 600,00
€ es so dar, dass die Anwaltsgebühren 100,00 Euro betragen und der
Schadensersatz 500,00 Euro. Das heißt, die betreffenden Abmahnkanzleien
verhalten sich zu “pauschal“. Müssten die Forderungen, seit dem
01.09.2008 nicht transparenter sein?
Dr. Wachs:
Also zunächst wird umstritten sein, ob die 100 Euro Deckelung greift.
Falls dies bejaht wird, sollte auch eine transparente Darstellung
erfolgen. Naturgemäß sind die Abmahnkanzleien der Auffassung die
Deckelung greife nicht, und versuchen so die klare Aufteilung zu
vermeiden. Hier wird wohl die Rechtsprechung im nächsten Jahr Aufklärung
betreiben müssen.
SH:
Es kommen sehr viele Nachfragen, betreffs aktueller Fälle von Ihnen.
Hier sei genannt die Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg (Kanzlei
Kornmeier) sowie die für Aufsehen sorgende Unterlassungsklage der
Kanzlei Schutt, Waetke. Können, dürfen Sie ausführlich darauf eingehen,
wenn ja wie ist der Stand der Dinge?

Dr. Wachs:
Das LG Hamburg hat in einer mündlichen Verhandlung zur
Unterlassungsklage zweierlei klargestellt. Die dargestellte Kritik an
der Beweissicherung ist nicht von der Hand zu weisen. Dazu wird auch das
erstellte Privatgutachten (Gegengutachten) hilfreich gewesen sein. Im
Rahmen der mündlichen Verhandlung hat das Gericht auch betont, dass die
WEP-Verschlüsselung ausreichend ist. Leider hat das Gericht aber auch
gesagt, dass wer seinen WEP-Schlüssel einem anderen zur Verfügung stellt
(indem er diesem Zugang zum WLAN gewährt) für mögliche
Rechtsverletzungen Dritter haftet. Das Gericht hat eine Begutachtung
hinsichtlich des Beweises über Hash-Werte gefordert, und ausdrücklich
auf den ungewissen Ausgang hingewiesen. Dieses Risiko (weitere EUR
5.000) wollte mein Mandant nicht tragen, weswegen das Gericht einen
Vergleich vor-schlug. Im Rahmen dieses Vergleichs hat der vorsitzende
Richter ausdrücklich die zu dem derzeitigen Zeitpunkt „angreifbare“
Beweissicherung berücksichtigt. Mein Mandant war mit dem Vergleich sehr
zufrieden. Die Berufung am LG Frankfurt wurde zurückgenommen, nachdem
die Richter klar stellten, dass die sekundäre Darlegungslast meiner
Mandantin zum Nachteil gereichte. Nach meiner Meinung ein krasses
Fehlurteil.
SH:
Besonders nach neuen Aktionen der abmahnenden Partei (siehe Inkasso)
werden die Gedanken eines Abgemahnten regelrecht aufgeschreckt. Dann ist
es die Zeit wo Betroffene, die noch niemals einen Gerichtsaal von innen
gesehen haben, anfangen eine mögliche Klage durch zu spielen. Als erstes
werden dann Kritiken laut an die Anwälte die Abgemahnte vor Gericht
vertreten. Man ist der Meinung dass die Anwälte in technischer Sicht
wenig bewandert sind. Es sollte von den Vergleichen abgegangen werden
und vordergründig auf Thematiken eingegangen werden wie Beweiswertigkeit
des Hashwert, IP-Verwechslungen, techn. Probleme usw. Viele sind der
Meinung, sie könnten den Richter schon etwas erzählen. Herr Dr. Wachs,
nehmen Sie sich diese Kritik an oder wie ist es in Wirklichkeit in einem
Prozess?
Dr. Wachs:
Zunächst ist es sicher so, dass die meisten Anwälte und da schließe ich
mich ausdrücklich ein, nicht auf dem Niveau von IT-Spezialisten
argumentieren. Interessanterweise wurden aber in einer Verhandlung vor
dem AG Hamburg, an der ich beiwohnte (es waren mehrere Verhandlungen
gleichzeitig), durch einen Abgemahnten vieles was in den Foren
vorgetragen wird, angesprochen. Auch das bekannte Interview mit Dr.
Freitag. Das Gericht wies auch die Argumente hinsichtlich der
Speicherung zu IP-Adressen und Beweisverwertungsverboten klar zurück. Im
Übrigen forderte es ein Gutachten hinsichtlich der Logg-Firma. Das Beste
was über technische Argumente erreicht werden kann, ist dass das Gericht
ein technisches Gutachten anfordert. Dabei ist aber neben den Kosten
immer auch zu bedenken, dass das Gutachten auch zu Gunsten der Abmahner
ausgehen kann. Das hätte zur Folge, dass die Abmahnkanzleien, nach
Bekanntgabe eines solchen Urteils sehr viel entspannter entsprechende
Prozesse betreiben könnten. Mit anderen Worten: So ein Gutachten kann
auch ganz schnell nach hinten losgehen, zum einen für den Verklagten
(hohe Kosten) zum anderen für alle anderen Abgemahnten. Ich finde die
technischen Diskussionen in den Foren oft hilf-reich und sinnvoll, aber
letztlich geht es nicht so sehr darum, ob Fehler auftreten können,
sondern ob ein Fehler aufgetreten ist, und wie dies nachgewiesen werden
kann. Dies ist oftmals schwieriger.
SH:
Herr Dr. Wachs. Viele interessieren sich auch für private Enthüllungen.
Was macht Herr Wachs. Gibt es eine Frau Doktor, wie schalten Sie
persönlich vom Abmahnwahn ab, treiben Sie Sport oder laufen Sie im
privaten Bereich lieber leger gekleidet im Trainingsanzug? Erzählen Sie
uns doch alle “schmutzigen Details“.

Dr. Wachs:
Ich mache viel zu wenig Sport. Auch ansonsten ist mein Privatleben sehr
unspannend. Ich höre gern Musik und schaue gern Serien auf DVD.
SH:
Welche Ziele haben Sie bzw. was hat sich Rechtsanwalt Dr. Wachs für das
Jahr 2009 als Ziel gesetzt. Kann man schon eine mögliche Richtung
erkennen, in welcher Richtung das Abmahn-Karussell sich drehen wird?
Dr. Wachs:
Ich denke, dass sich der schon jetzt erkennbare Trend zu Prozessen wohl
noch steigern wird. Die Anzahl wird sich natürlich im Verhältnis zu den
Abgemahnten im Promille-Bereich bewegen, es besteht daher kein Grund zu
Hysterie. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass die Kanzleien versuchen
werden, der „UE und sonst nichts Strategie“ entgegenzutreten. So lange
aber nicht sofort bei ein paar (hundert?) Klagen Panik ausbricht, wird
auch hier nach einem halben Jahr wieder Ruhe einkehren.
SH:
Ich möchte erneut die Gelegenheit nutzen und mich bei Ihnen für eine für
die sehr gute Zusammenarbeit, Hilfe und Unterstützung des Vereins und
der Initiative, recht herzlich bedanken. Ich wünsche Ihnen, Ihrer
Kanzlei, Ihren Mitarbeiterinnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
sowie ein erfolgreiches Jahr 2009, natürlich, beruflich und privat!
Dr. Wachs:
Ich möchte mich ebenfalls bei Ihnen, bei allen Unterstützern und auch
den Kritikern aus den Forum ausdrücklich bedanken. Es war ein spannendes
Jahr mit vielen „Auf“ und „Abs“ und gerade die kritischen Stimmen sind
hilfreich den eigenen Standpunkt hin und wieder zu über-denken und
gegebenenfalls zu korrigieren. Ihnen allen von Herzen ein gesegnetes
Fest für Sie und Ihre Lieben.

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