SH: Gerne begrüße ich heute Herrn Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier, Chef der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main zu einem Gespräch rund um das Thema „Abmahnwahn.“ Zum besseren Verständnis für den interessierteren Leser: Ich werde im folgenden die Fragen abstrakt stellen und nicht firmenbezogen, damit kein Interessenkonflikt entsteht.
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Kurzes Biogramm des Interviewpartners:

Dr. Udo Kornmeier,
geboren am 16.6.1952 in
Düsseldorf. Studium der
Rechtswissenschaften an der
Universität Köln. 1976 erstes
juristisches Staatsexamen. 1979
zweites juristisches
Staatsexamen. 1980 Promotion am
Lehrstuhl für internationales
Wirtschaftsrecht an der
Ruhruniversität Bochum.
1980-1983 Anwalt bei Baker &
McKenzie in Chicago und
Frankfurt, sodann bis 1984 in
München. 1985 bis 1990 Director
Business Affairs bei Sony Music
Entertainment (Germany) GmbH
sowie 1988 - 1990
Geschäftsführer von Sony Music
Publishing GmbH. Seit Anfang
1991 als Rechtsanwalt in
Frankfurt/Main tätig. Seit 1996
geschäftsführender
Gesellschafter der Dr.K
Entertainment Consulting GmbH
mit Sitz in Frankfurt/Main.
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SH: Herr Dr. Kornmeier, Ihre Kanzlei ist eine der wenigen, die seit ca. 2004 Verstöße gegen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) abmahnt. Welchen persönlichen Standpunkt vertreten Sie allgemein zum Thema Abmahnung sowie Filesharing?
Dr.Kornmeier:
Vorab zur Klarstellung: Wir sind
anwaltlich im Bereich
Filesharing nicht seit 2004,
sondern seit Ende 2006
(Link)
tätig. Nun zu Ihrer Frage:
Mein persönlicher Standpunkt zum
Thema Filesharing ist ganz
einfach: Diebstahl geistigen
Eigentums ist Diebstahl und
bleibt Diebstahl. Angesichts der
Tatsache, dass legale Downloads
eines Musiktitels in der Regel
nicht mehr als EUR 0,99 kosten,
ist es unfassbar, wie viele
Menschen nach wie vor Musik
konsumieren wollen, ohne dem
Kreativen noch nicht einmal eine
minimale Vergütung im Austausch
für den Konsum deren kreativen
Leistungen zu kommen zu lassen.


