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Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. 
     
       
 
 
 
 
 
 
Aktion     "Volksbrief"

Die ist eine gemeinsame Aktion von:

 

gulli.com

Initiative Abmahnwahn-Dreipage

 

TauschNix e.V.

Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.

 

                 

Frau Ministerin, Sie haben Post!

 

 

 

Schluss mit dem Schöngerede, 08/15 Antworten und das Vertrösten lassen durch die Politiker.

Darum haben wir, s.o., einen Brief entworfen, den jeder an das Bundesministerium der Justiz, speziell Ministerin Frau Brigitte Zypries schicken sollte.

 

 

Hu, Hu, Hu dass bringt doch sowieso nichts!

 

 

Richtig, wenn natürlich nur Einer schreibt findet dieser Brief keine Beachtung.

Aber wenn 10, 30, 50 oder gar 1.000 besorgte Bürger schreiben, muss unserem

Anliegen Beachtung geschenkt werden.

Es geht letztendlich darum, dass nicht der Einzelne viel und schön schreibt, sondern das Viele einem Einzelnen schreiben.

Steht also endlich auf und kommt hervor aus Eurer Ecke der Anonymität und des Schönposting. Es bedeutet keinen größeren Zeit- und Geldaufwand, es verlangt einfach Zivilcourage.

Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit muss jeden interessieren.

 

 

  

Wie soll dies funktionieren?

 

Kopiert Euch den von uns ausgearbeiteten "Volksbrief".

Ergänzt bitte Eure eigene Anschrift (bitte kein Nicknamen) und ab mit diesem "Volksbrief",

 

entweder per E-Mail: poststelle@bmj.bund.de

 

per Brief:  Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries

                Bundesministerium der Justiz
                Mohrenstraße 37
                10117 Berlin

 

oder per Telefax: (030) 18 580 - 95 25

 

 

Nach erfolgter Sendung, schickt Ihr uns eine E-Mail:

sie.haben.post@verein-gegen-den-abmahnwahn.de

mit Angabe der PLZ und Anzahl der verschickten Schreiben.

So können wir ständig das Ergebnis aktualisieren.

 

Beispiel: 23948 / 1-mal Fax und/oder 1-mal E-Mail und/oder 1-mal Post

 

 

Dieser  "Volksbrief" wurde 
164

 mal verschickt (Stand 22.September 2008)

 

 

 

Inhalt des Briefes


 

 

Absender

Vor- und Familienname

Straße, Nr.

PLZ, Ort

E-Mail:

Internet:

 

 

Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries

Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

 

 

 

 

Sehr geehrte Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries,

 

 

ich wende mich an Sie, als ein besorgter und vom Rechtsstaat Deutschland enttäuschter Bürger.

Am 01.09.2008 ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, in Verbindung mit den Änderungen des § 101, Abs. 9 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, sowie § 128c Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Kraft getreten.

 

Sie trafen am 28. Januar 2008 folgende Aussage (Link 1):

 

“Die Rechtsprechung stellt maßgeblich auf den Einzelfall ab und hat noch

keine einheitliche Linie gefunden.“

 

und am 14. August 2008 (Link 2):

 

“Darauf habe ich reagiert und dem Parlament eine Regelung vorgeschlagen,

welche die Verbraucher künftig vor überhöhten Abmahnkosten schützt.

Danach werden die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 100,00 Euro begrenzt, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Das Gesetz ist inzwischen beschlossen und wird zum 1. September in Kraft treten. Die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 Euro wird dazu führen, dass diejenigen Kanzleien, die Abmahnungen als profitables Massengeschäft in Bagatellfällen betrieben haben, diese Praxis in Zukunft einstellen werden.“

 

Es hat genau 3 Tage gebraucht bis dieses, von Ihnen doch so gerühmtes Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums unterhöhlt wurde.

Das LG Köln (vgl. etwa Beschluss vom 02.09.2008, Az: 28 AR 4/08) und LG Düsseldorf haben entschieden, dass bei einem aktuellen Musikalbum, die Hürde für das gewerbliche Ausmaß überwunden wäre und somit ist eben kein einfachgelagerter Fall mehr gegeben.

Ergo, die 100-Euro-Deckelung ist verpufft.

 

 

Folgende Schwerpunkte sehe ich als Grund zur Besorgnis:

 

(1) Thema Nummer eins in Deutschland - der Datenschutz:

Welches Organ oder Institution kontrolliert den Auskunftsersuchenden und den Internet Service Provider, nach erfolgreicher Bestätigung der richterlichen Anordnung zur Herausgabe der Verkehrsdaten?

Es wird nicht deutlich, das trotz schwerwiegenden Verstößen gegen den Datenschutz, durch einige Internet Service Provider, hier von Seiten der Gesetzgeber durch Einsetzung eines Kontrollorgans nicht angemessen reagiert wird. Ja nicht einmal ein solches geplant ist. Wer sagt Ihnen und mir, dass nicht mehr Daten herausgegeben werden, als notwendig oder beantragt.

Beispiel: Link 3

 

(2) Der §113 Telekommunikationsgesetz besagt im Abs. 2, Satz 2:

 

“Im Falle einer Auskunftserteilung wird dem Verpflichteten durch die ersuchende Stelle eine Entschädigung gewährt.“

 

Werden weiterhin bis zu 50,00 Euro Steuergelder an den Internet Service Provider für das Auskunftsersuchen pro IP-Adresse gezahlt oder muss diese Entschädigung der Auskunftsersuchende (Rechteverwerter) oder soll dies gar der Abgemahnte begleichen?

 

(3) So stellt ein aktuelles Musikalbum gewerblichen Verkehr bzw. Ausmaß dar und hebelt den § 97a, Abs. 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte aus.

Es ist nur eine Frage der Zeit das die Rechteverwerter nicht wie bisher gewohnt, die Staatsanwaltschaften, sondern auch die Amtsrichter mit Anträgen auf Herausgabe von Verkehrsdaten überziehen und diese hoffnungslos überlasten werden.

 

(4) Nach dem o.g. Gesetz, ist zur Herausgabe der Daten zu der Person die hinter der IP-Adresse steckt, ein richterlicher Beschluss notwendig. Wenn diese jetzt, richtiger Weise, als Verkehrsdaten eingestuft werden, warum wurden Steuergelder und Ressourcen der Staatsanwaltschaften einfach über Jahre vergeudet, um die Bedürfnisse der Medienindustrie zu befriedigen?

 

(5) Es ist in keinster Weise eine einheitliche Richtlinie für die Amtsrichter vorhanden, oder doch? Wieder einmal wird wohl im eigenen Ermessen, von Bundesland zu Bundesland entschieden. Es wird aus Fehlern, die Sie selber einräumen (Link 1), einfach nicht gelernt.

 

(6) Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG, tritt für die Internet Service Provider erst ab den 01. Januar 2009 in Kraft. Das heißt, sie befinden sich in einem Übergangsjahr, wo sie die technischen Voraussetzungen schaffen müssen. Sie sind aber nicht dazu schon verpflichtet? Meine Spekulation, wenn nun der Internet Service Provider, nach erfolgter Datenherausgabe an den Auskunftssuchenden die Verkehrsdaten löscht (bis 31.12.2008) ist der Auskunftsersuchende, sprich derjenige der die horrend hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen und Anwaltlichen Gebühren fordert, der Einzige mit dem Beweis ob oder ob jemand nicht den Beschuldigten Internetzugang benutzt oder missbraucht hat. Hier könnten Vorteile und Manipulationen getätigt werden. Dies wäre Hinsichtlich einer möglichen Kostenklage fatal, für den Beklagten, denn er hätte ja keine Möglichkeit eventuelle Fehler aufzudecken.

 

(7) Mein Kritikpunkt, der potentielle Verletzer (vgl. etwa LG Krefeld 21 AR 2/08), also der Filesharer, wird zum Freiwild der Medienindustrie. Obwohl kein Beweis erbracht wurde und dieser auch nicht angestrebt wird, also - wer - die angebliche Rechtsverletzung überhaupt getätigt hat, werden die Verkehrsdaten trotzdem herausgegeben.

Übrigens, habe ich den Eindruck, dass es dem Rechteinhabern scheinbar egal ist, solange Einer, in der Regel der Anschlussinhaber, zahlt.

 

(8) Warum ist die einzige Antwort Ihres Ministeriums auf bekannte rechtsmissbräuchliche Vorgehensweisen einzelner Abmahnkanzleien, ein schwammiges Gesetz und nicht deren strafrechtliche Verfolgung?

 

(9) Wann wollen Sie und Ihre Behörde endlich aus bekannten Fehlern lernen und sie vermeiden?

 

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,

seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (...) werde“,

 

heißt es laut Grundgesetz im Amtseid der Politiker und ich hoffe nicht

 

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der deutschen Rechteverwerter widme, seine Profitgier mehren, eigenverursachte Fehler von ihm abwenden (…) werde“.

 

Jeder ist  und muss sich im Klaren sein dass nach aktueller Rechtslage, ein Verstoß gegen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte strafbar ist. Aber es darf kein Gesetz erlassen werden, wo erst kosten- und zeitaufwendige Prozesse grundlegende Paragrafen genauer definieren, der Datenschutz und die Rechtstaatlichkeit auf der Strecke bleibt und in der Zwischenzeit alle Millionen verdienen. Leicht kommt meiner Meinung nach der bittere Beigeschmack auf, dass sich der Staat ein Stück vom Abmahnkuchen sichern will, mit diesem kaugummiartigen Instrument, dass alle mögliche Interpretationen zulässt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ort, Datum

 

 

 

_______________________________

               Unterschrift

 

 

 

 

 

Linkerklärung:

Link 1 = http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f88926.html#frage88926

Link 2 = http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f123543.html#frage123543

Link 3 = http://www.heise.de/newsticker/Telekom-soll-widerrechtlich-Kundendaten-herausgegeben-haben--/meldung/115413  

 


 

 

des "

"Volksbrief" als Word und OpenDocument

 

 

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