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Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Sehr geehrte Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries,
ich wende mich an Sie, als ein besorgter und vom Rechtsstaat Deutschland
enttäuschter Bürger.
Am 01.09.2008 ist das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von
Rechten des geistigen Eigentums, in Verbindung mit den Änderungen des §
101, Abs. 9 Gesetz
über
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, sowie § 128c Gesetz über die
Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Kraft
getreten.
Sie trafen am 28. Januar 2008 folgende Aussage (Link
1):
“Die Rechtsprechung stellt maßgeblich auf den Einzelfall ab und hat noch
keine
einheitliche Linie gefunden.“
und am 14. August 2008 (Link
2):
“Darauf habe ich reagiert und dem Parlament eine Regelung vorgeschlagen,
welche die Verbraucher künftig vor überhöhten Abmahnkosten schützt.
Danach werden die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer
Urheberrechtsverletzung auf 100,00 Euro begrenzt, wenn sich die
Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es
sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung handelt. Das Gesetz ist inzwischen beschlossen und wird
zum 1. September in Kraft treten. Die Deckelung der Abmahnkosten auf
100,00 Euro wird dazu führen, dass diejenigen Kanzleien, die Abmahnungen
als profitables Massengeschäft in Bagatellfällen betrieben haben, diese
Praxis in Zukunft einstellen werden.“
Es hat genau 3 Tage gebraucht bis dieses, von Ihnen doch so gerühmtes
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums unterhöhlt wurde.
Das LG Köln (vgl. etwa Beschluss vom 02.09.2008, Az: 28 AR 4/08) und LG
Düsseldorf haben entschieden, dass bei einem aktuellen Musikalbum, die
Hürde für das gewerbliche Ausmaß überwunden wäre und somit ist eben kein
einfachgelagerter Fall mehr gegeben.
Ergo, die 100-Euro-Deckelung ist verpufft.
Folgende Schwerpunkte sehe ich als Grund zur Besorgnis:
(1) Thema Nummer eins in Deutschland - der Datenschutz:
Welches Organ oder Institution kontrolliert den Auskunftsersuchenden und
den Internet Service Provider, nach erfolgreicher Bestätigung der
richterlichen Anordnung zur Herausgabe der Verkehrsdaten?
Es wird nicht deutlich, das trotz schwerwiegenden Verstößen gegen den
Datenschutz, durch einige Internet Service Provider, hier von Seiten der
Gesetzgeber durch Einsetzung eines Kontrollorgans nicht angemessen
reagiert wird. Ja nicht einmal ein solches geplant ist. Wer sagt Ihnen
und mir, dass nicht mehr Daten herausgegeben werden, als notwendig oder
beantragt.
Beispiel:
Link 3
(2) Der §113 Telekommunikationsgesetz besagt im Abs. 2, Satz 2:
“Im Falle einer Auskunftserteilung wird dem Verpflichteten durch die
ersuchende Stelle eine Entschädigung gewährt.“
Werden weiterhin bis zu 50,00 Euro Steuergelder an den Internet Service
Provider für das Auskunftsersuchen pro IP-Adresse gezahlt oder muss
diese Entschädigung der Auskunftsersuchende (Rechteverwerter) oder soll
dies gar der Abgemahnte begleichen?
(3) So stellt ein aktuelles Musikalbum gewerblichen Verkehr bzw. Ausmaß
dar und hebelt den § 97a, Abs. 2 Gesetz
über
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte aus.
Es ist nur eine Frage der Zeit das die Rechteverwerter nicht wie bisher
gewohnt, die Staatsanwaltschaften, sondern auch die Amtsrichter mit
Anträgen auf Herausgabe von Verkehrsdaten überziehen und diese
hoffnungslos überlasten werden.
(4) Nach dem o.g. Gesetz, ist zur Herausgabe der Daten zu der Person die
hinter der IP-Adresse steckt, ein richterlicher Beschluss notwendig.
Wenn diese jetzt, richtiger Weise, als Verkehrsdaten eingestuft werden,
warum wurden Steuergelder und Ressourcen der Staatsanwaltschaften
einfach über Jahre vergeudet, um die Bedürfnisse der Medienindustrie zu
befriedigen?
(5) Es ist in keinster Weise eine einheitliche Richtlinie für die
Amtsrichter vorhanden, oder doch? Wieder einmal wird wohl im eigenen
Ermessen, von Bundesland zu Bundesland entschieden. Es wird aus Fehlern,
die Sie selber einräumen (Link
1),
einfach nicht gelernt.
(6) Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und
anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, sowie zur Umsetzung der
Richtlinie 2006/24/EG, tritt für die Internet Service Provider erst ab
den 01. Januar 2009 in Kraft. Das heißt, sie befinden sich in einem
Übergangsjahr, wo sie die technischen Voraussetzungen schaffen müssen.
Sie sind aber nicht dazu schon verpflichtet? Meine Spekulation, wenn nun
der Internet Service Provider, nach erfolgter Datenherausgabe an den
Auskunftssuchenden die Verkehrsdaten löscht (bis 31.12.2008) ist der
Auskunftsersuchende, sprich derjenige der die horrend hohen
zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen und Anwaltlichen Gebühren
fordert, der Einzige mit dem Beweis ob oder ob jemand nicht den
Beschuldigten Internetzugang benutzt oder missbraucht hat. Hier könnten
Vorteile und Manipulationen getätigt werden. Dies wäre Hinsichtlich
einer möglichen Kostenklage fatal, für den Beklagten, denn er hätte ja
keine Möglichkeit eventuelle Fehler aufzudecken.
(7) Mein Kritikpunkt, der potentielle Verletzer (vgl. etwa LG Krefeld 21
AR 2/08), also der Filesharer, wird zum Freiwild der Medienindustrie.
Obwohl kein Beweis erbracht wurde und dieser auch nicht angestrebt wird,
also - wer - die angebliche Rechtsverletzung überhaupt getätigt
hat, werden die Verkehrsdaten trotzdem herausgegeben.
Übrigens, habe ich den Eindruck, dass es dem Rechteinhabern scheinbar
egal ist, solange Einer, in der Regel der Anschlussinhaber, zahlt.
(8) Warum ist die einzige Antwort Ihres Ministeriums auf bekannte
rechtsmissbräuchliche Vorgehensweisen einzelner Abmahnkanzleien, ein
schwammiges Gesetz und nicht deren strafrechtliche Verfolgung?
(9) Wann wollen Sie und Ihre Behörde endlich aus bekannten Fehlern
lernen und sie vermeiden?
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen,
seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (...) werde“,
heißt es laut Grundgesetz im Amtseid der Politiker und ich hoffe nicht
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der deutschen
Rechteverwerter widme, seine Profitgier mehren, eigenverursachte Fehler
von ihm abwenden (…) werde“.
Jeder ist und muss sich im Klaren sein dass nach aktueller Rechtslage,
ein Verstoß gegen das Gesetz
über
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte strafbar ist. Aber es darf kein
Gesetz erlassen werden, wo erst kosten- und zeitaufwendige Prozesse
grundlegende Paragrafen genauer definieren, der Datenschutz und die
Rechtstaatlichkeit auf der Strecke bleibt und in der Zwischenzeit alle
Millionen verdienen. Leicht kommt meiner Meinung nach der bittere
Beigeschmack auf, dass sich der Staat ein Stück vom Abmahnkuchen sichern
will, mit diesem kaugummiartigen Instrument, dass alle mögliche
Interpretationen zulässt.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
_______________________________
Unterschrift
Linkerklärung:
Link 1 =
http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f88926.html#frage88926
Link 2 =
http://abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f123543.html#frage123543
Link 3 =
http://www.heise.de/newsticker/Telekom-soll-widerrechtlich-Kundendaten-herausgegeben-haben--/meldung/115413
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